Verarbeiten von Abzügen

Der erste Anweisungsposten, der jeweils für eine Abzugskategorie erstellt wird, wird zur Zahlungsanweisung für die Leistung zusammengefasst. Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger eine um den Abzugsbetrag geminderte Zahlung erhält. Beispielsweise kann ein Betrag von 5 Euro als Versorgungsabzug von einer Zahlung von 35 Euro abgezogen werden, sodass sich die Zahlungsanweisung für die betreffende Leistung auf einen Gesamtbetrag von 30 Euro beläuft.

Bei ausgeführten Abzügen wird der zweite Anweisungsposten in einer Zahlungseingangsanweisung zusammengefasst, die der offenen Verbindlichkeit zugeteilt wird. Beachten Sie, dass die zugeteilte Zahlungseingangsanweisung zwar vom System erzeugt wird, aber dennoch genauso wie ein zugeteilter Zahlungseingang von außerhalb des Systems funktioniert (siehe Zuteilen von Zahlungseingängen).

Bei nicht ausgeführten Abzügen wird der zweite Anweisungsposten als an die Organisation zahlbarer Posten im System gespeichert.

Bei Abzügen für Dritte wird der Anweisungsposten zur Zahlung an Dritte an das betreffende beteiligte Unternehmen ausgegeben, indem die Batchverarbeitung "Zahlungen an Betroffene leisten" aufgerufen wird. Diese Batchverarbeitung dient zur Ausgabe von Zahlungen an Beteiligte. Wenn dieser Prozess für einen Beteiligten ausgeführt wird, werden alle nicht verarbeiteten Zahlungsanweisungsposten an Dritte für den Beteiligten gesucht und zu einer Zahlungsanweisung zusammengefasst. Dadurch kann die Organisation an einen Beteiligten eine Zahlung in Bezug auf Abzüge leisten, die sich über einen bestimmten Zeitraum aus unterschiedlichen Fällen ergaben. Beispielsweise kann die Organisation vierteljährliche Zahlungen an einen Versorgungsbetrieb abführen.

Weitere Informationen zur Verarbeitung von Abzügen enthält das Cúram-Handbuch zu Abzügen.