Abzüge

Mit Abzügen kann die Organisation einen Teil der für eine Person gezahlten Leistungen einem bestimmten Zweck zuweisen. Der Zweck hängt von der Abzugskategorie ab. In der Anwendung gibt es drei Abzugskategorien: ausgeführte Abzüge, nicht ausgeführte Abzüge und Abzüge für Dritte.

Bei einem ausgeführten Abzug wird der Betrag von der Leistungszahlung abgezogen und für eine beliebige offene Verbindlichkeit des Beteiligten verwendet. Beispielsweise können 10 Euro der wöchentlichen Leistungszahlung einer Person zum Ausgleich einer Überzahlung aufgewendet werden, die diese Person zuvor erhalten hat.

Der Betrag eines nicht ausgeführten Abzugs wird ebenfalls von der Leistungszahlung abgezogen. Er wird dann im System als nicht verarbeiteter, an die Organisation zahlbarer Anweisungsposten gespeichert. Nicht ausgeführte Abzüge werden als Ausgleich von Geldern verwendet, die von der Organisation zuvor ausbezahlt wurden. Wenn beispielsweise eine Person eine Zahlung aus einem Nothilfefonds erhalten hat, können die Leistungszahlungen an diese Person durch Abzüge vermindert werden, um die betreffende Auszahlung wieder auszugleichen.

Bei einem Abzug für Dritte wird ein Teilbetrag der Leistungszahlung einer Person abgezogen und dazu verwendet, Rechnungen, Gebühren oder Schulden gegenüber Dritten zu begleichen. Abzüge für Dritte werden an einen beliebigen anderen im System registrierten Beteiligten weitergeleitet. Beispielsweise kann eine Person auf diese Weise einen Teil der Leistungszahlung zur Begleichung der Stromrechnung verwenden. Der Stromanbieter ist ein im System registrierter Versorgungsbetrieb.

Abzüge werden als Teil der Fallverarbeitung eingerichtet. Ein vollständiger Verlauf aller Abzüge (aktiv und inaktiv) wird auf Fallebene gepflegt. Ausführliche Informationen zum Einrichten und Pflegen von Abzügen enthält das Cúram-Handbuch zu Abzügen.