Überweisen von Kunden an Sozialserviceanbieter

Basierend auf dem Prinzip der zentralen Anlaufstelle kann der Bearbeiter Kunden auch an Sozialserviceanbieter überweisen, die ihnen bei der Erfüllung ihrer Grundbedürfnisse behilflich sein könnten. In manchen Fällen kann die Organisation selbst kein geeignetes Programm zur Erfüllung der Kundenbedürfnisse anbieten oder der Kunde ist für ein vorhandenes Programm nicht anspruchsberechtigt. In dieser Situation kann der Bearbeiter den Kunden an einen Serviceanbieter überweisen, der ihm möglicherweise weiterhelfen kann.

Der Bearbeiter kann Überweisungen an einen Sozialserviceanbieter auf der Basis der Triage-Ergebnisse des Kunden erstellen. Bei einer Überweisung handelt es sich um ein einfaches Formular, in dem die Informationen zum Anbieter sowie die verfügbaren Kontaktinformationen zum Kunden bereits eingetragen sind. Der Bearbeiter hat die Möglichkeit, noch nicht zugestellte Überweisungen an Sozialserviceanbieter zu senden, zu bearbeiten oder zu löschen. Entscheidet er sich für das Senden der Überweisung, wird dem Anbieter die Überweisung per E-Mail zugestellt.