Interventionsplaneigentum

Es wird eine Beispielstrategie für das Interventionsplaneigentum bereitgestellt, die von den Behörden ggf. überschrieben werden kann. Bei der Erstellung eines Interventionsplans legt das System automatisch den Falleigentümer des Falls, in dem der Interventionsplan erstellt wurde, als ersten Eigentümer fest. Das Interventionsplaneigentum ist übertragbar. Beim Eigentümer eines Interventionsplans kann es sich um einen Benutzer oder eine Organisationsgruppe handeln, z. B. eine Organisationseinheit, eine Position oder ein Gruppenpostfach. Wenn eine Organisationseinheit, ein Gruppenpostfach oder eine Position als Interventionsplaneigentümer festgelegt wurde, kann jeder Benutzer, der Mitglied dieser Organisationsgruppe ist, an dem Interventionsplan arbeiten. Abhängig von den Anforderungen kann jedoch auch eine eigene Eigentumsstrategie für Interventionspläne von der Behörde konfiguriert werden. Weitere Informationen zum Konfigurieren des Interventionsplaneigentums enthält Konfigurieren des Interventionsplaneigentums.