Widersprüche

Widerspruch wird gegen eine oder mehrere Entscheidungen zu einem Produktbereitstellungsfall, einer Bewertungserfüllung oder einem früheren Widerspruchsfall eingelegt. Wenn eine Person z. B. Leistungen von der Behörde erhält und der Zuschussbetrag gesenkt wird, kann die Person gegen diese Entscheidung Widerspruch einlegen, um die Zahlung des vollständigen Leistungsbetrags zu erreichen. Die Behörde selbst kann ebenfalls Widerspruch gegen Entscheidungen einlegen.