Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM WebSphere Integration Developer Version
6.0.2
Programmnummer: 5724-I66
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme
Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM
Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort
unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses
Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte
zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses
Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des
Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM
Vertriebsbeauftragten.
Weitere IBM Programme
Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und
enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben
werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM
Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des
Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die
weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet
werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu
übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der
Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die
weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle
eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden
Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den
weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung
des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM
gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme
einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder
unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die
weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die
Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die
weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im
Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich
bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei
der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden
Lizenzen anzufordern.
Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem
Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Process Server for Multiplatforms 6.0.2
Ausgeschlossene Komponenten
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die
Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten".
Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten
(auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für
die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der
Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte
Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare,
mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht
begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene
Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung,
Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen
Komponenten schadlos zu halten.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die
ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene
Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm
beigepackt sind.
Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt
den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in
den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden
nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere
ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen
Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES
aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
- Eclipse SDK 3.0.2 (object code only)
- Ant 1.6.1 (object code only)
- Ant 1.6.2 (object code only)
- SAX (object code only)
- DOM (object code only)
- Tomcat 4.1.30 (object code only)
- MX4J (object code only)
- Lucene 1.4.3 (object code only)
- Mozilla Binding (object code only)
- JSch 0.1.16 (object code only)
- Java SSH Applet (object code only)
- JUnit 3.8.1 (object code only)
- GEF 3.0.1 (object code only)
- XSD 2.0.2 (object code only)
- TPTP 3.3 (object code only)
- Commons Logging 1.0.3 (object code only)
- EMF 2.0.2 (object code only)
- Tomcat 3.2.4 (object code only)
- XML4J 4.3 (object code only)
- UML2 1.0.2 (object code only)
- Visual Editor 1.0.2.1 (object code only)
- Info-Zip unzipSFX stub file
- Apache Commons-Net V1.1
- Apache Jakarta Struts v1.1
- Apache JEXL
- XML4C 5.4
- XSLT4J 2.6
- ICU4C 2.0 (object code only)
- Open Motif
- Apache Commons-Logging V1.03
- Apache Batik
- Xerces-C 2.4.0
- XML4C 5.0.0
- XML4C 3.3.1
- Log4j 1.2.8 (object code only)
- Apache Commons-fileupload v1.2
- Apache Commons-lang v1.4
- JUnit 3.7
- Apache FOP 0.20.5
- Apache JXPath 1.1
- Apache Ant 1.5.4
- Apache Commons-Discovery 0.2
- Apache Commons-el 1.0
- Apache Derby 10
- Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
- Apache Jakarta Struts 1.0.2, 1.2.4 and 1.2.9 (including
the Tiles and Commons subcomponents)
- Apache Jasper 4.0
- Apache Jasper 2 1.0
- Apache Soap 2.3.1
- Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
- Aspect J Runtime 1.2
- Axis Code 1.1
- Bean Scripting Framework 2.3
- Cup Parser Generator for Java 1.0
- EMF 2.0, Hyades 3.0, XSD 2.0 (Eclipse Projects)
- International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.2
- JDOM 0.7
- JYTHON 2.1
- Libpcap 0.9.4
- Mozilla Rhino Scripting Engine 1.5.2
- MX4J 1.1
- Quick 1.0.1
- Universal Description, Discovery and Integration Registry
(UDDI4J) 2.0
- UnZipSFX Stub File 5.5.0
- Web Services Description Language for Java Toolkit 1.4
(WSDL4J)
Separat lizenzierter Code
Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur
Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz
unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede
Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code"
eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der
Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in
den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm
beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder
einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre
Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der
Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.
Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich
weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den
zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei
aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.
Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den
NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die
Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.
Für Programme, die Sie unter den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen
Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben,
gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms
sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht
akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im
Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN-
Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen
Zeitrahmens das Programm zurückgeben.
Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der
Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede
Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich
einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der
Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit
für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat
lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu
halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder
sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf
Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen)
hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.
Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die
Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in
Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den
IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und
Österreich angegeben sind.
Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte
Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung.
Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und
eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation
(LI) zu finden.
Separat lizenzierter Code:
- Eclipse SDK 3.0.2 (source code only).
- GTK+ Binding (object and source code).
- Mozilla Binding (source code only).
- JUnit 3.8.1 (source code only).
- GEF 3.0.1 (source code only).
- XSD 2.0.2 (source code only).
- TPTP 3.3 (source code only).
- EMF 2.0.2 (source code only).
- UML2 1.0.3 (source code only).
- Visual Editor 1.02.2 (source code only).
- JACL 1.3.1
Benchmark-Tests
Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms
oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn
folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig
offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B.
Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und
Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm
in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der
neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das
Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte
anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden,
ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur
Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an,
die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM
Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die
Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben
IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger
Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den
Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich
Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die
Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen
Anforderungen unter (A), (B) und (C).
Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die
folgenden Programme oder Unterkomponenten:
IBM WebSphere Process Server for Multiplatforms 6.0.2
Informationen zur Weitergabe des Programms
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den
Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im
nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe
dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
1) Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode
weitergegeben werden.
2) Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM
Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Sie dürfen für diese Dateien oder Module nicht denselben
Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.
4) Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder
Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder
den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer
Anwendungen verwenden.
5) IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser
Dateien oder Module ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung,
d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind
Sie selbst verantwortlich.
6) In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein
Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur
Aktivierung der Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben
werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse
compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.
rad\eclipse\plugins\com.ibm.r2a.graph_6.0.0\lib\jexl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.resources.
common_6.0.0.1\Struts\Struts.Portlet WPS5.1\*.jar & *.tld
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2.deploy_6.0.0\deploy.
jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.wtp.emf.
workbench_1.0.1.1\emfworkbench.jar
In subdirectories under rwd\eclipse\plugins:
buildservices.jar
databean.jar
dbbeans.jar
jspsql. jar
serviceLocatorMgr.jar
odc-jsf.jar
jsf-api.jar
jsf-ibm.jar
jsf-impl.jar
jstl_el.jar
DocEditor.jar
rte.jar
sqlmodel.jar
sqlxml.jar
subuildercore.jar
standard.jar
sdo_access_beans.jar
sdo_web.jar
NCSO.jar
wpai.mediators.domino.jar
wdo_jdbc_access.jar
wdo_web.jar
xsdbeans.jar
emfworkbenchedit.jar
emfworkbench.jar
wtpemf.jar
Runtime modules in redist\jre\* on install media
runtimes\base_v6\lib\marshall.jar
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.
webtools.customtag.lib_6.0.0\jars\Utility:
taglibs-datetime.jar
taglibs-mailer.jar
taglibs-string.jar
utility.jar
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.
webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v81\runtime:
namespacetable.nst
qname.jar
worf.jar
worffiles.dat
worf-servlets.jar
wsc-dadx-soap.jar
runtime\ws-dadx.jar
In the drectory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.
webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime:
group.imports
namespacetable.nst
worf.jar
worffiles.dat
worf-servlets.jar
In the directoy, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.
webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v81\runtime\worf:
actions.gif
actions.jsp
actions_view.jsp
actionsbar.html
actionsInputs.jsp
actionsPrompt.html
browserstyle.js
doc.gif
doTest.jsp
error.jsp
error_tsk.gif
worf\field8.gif
gbar.html
worf\ie.css
info_tsk.gif
inputserror.jsp
line_last.gif
line_notlast.gif
main.jsp
moz.css
nav_view.jsp
navigator.gif
navigator.jsp
navigatorbar.html
navoperations.jsp
operation8.gif
operationserror.jsp
resultbar.html
resultPrompt.html
results.html
results_view.html
status.gif
toperror.jsp
webservice.gif
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.
webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime\worf:
actions.gif
actions.jsp
actions_view.jsp
actionsbar.html
actionsInputs.jsp
actionsInputsDQS.jsp
actionsPrompt.html
browserstyle.js
worf\doc.gif
doTest.jsp
error.jsp
error_tsk.gif
field8.gif
gbar.html
gbar.jsp
ie.css
info_tsk.gif
inputserror.jsp
line_last.gif
line_notlast.gif
main.jsp
moz.css
nav_view.jsp
navigator.gif
navigator.jsp
navigatorbar.html
navoperations.jsp
operation8.gif
operationserror.jsp
resultbar.html
resultPrompt.html
results.html
results_view.html
script.js
status.gif
toperror.jsp
webservice.gif
In directory rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webservice.
dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime\xsd:
dadx.xsd
db2WebRowSet.xsd
nst.xsd
wsdl.xsd
Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten
Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:
"ENTHÄLT
Laufzeitmodule von
IBM WebSphere Integration Developer Version 6.0.2
(c) Copyright IBM Corporation 2000-2007
All Rights Reserved"
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Programmspezifische Bedingungen
Eclipse-Komponenten
Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten
und/oder separat lizenziertem Code wurde von der Eclipse Foundation
bereitgestellt: Ant, XML4J, Tomcat, SAX, DOM, MX4J, Lucene, Mozilla
Binding, JSch, Java SSH Applet, JUnit, Eclipse, GTK+ Binding, EMF,
GEF, TPTP, Commons Logging, UML2, VE, XSD, XML4C, Xerces-C,
ICU4C und Log4J (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet).
Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code,
einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den
zugehörigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu
finden, die im Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind.
Die Produktinformationsdateien werden lediglich zu
Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und ungeachtet gegenteiliger
Regelungen in diesen Dateien unterliegt Ihre Nutzung des Eclipse-Codes
den Bedingungen im obigen Abschnitt über ausgeschlossene
Komponenten oder separat lizenzierten Code.
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für ECLIPSE
SDK, EMF, GEF, UML2, Visual Editor, TPTP und XSD, einschließlich
der zugehörigen Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche
Projekte handelt, die von der Eclipse Foundation selbst verwaltet
werden (gemeinsam als "Eclipse-Projekte" bezeichnet).
Die Eclipse-Projekte der Eclipse Foundation wurden von IBM
auf der Basis der Bedingungen der Common Public License ("CPL")
oder der Eclipse Public License ("EPL") lizenziert. Die
Entwickler (gemäß der Definition in der CPL/EPL) der Eclipse-Projekte
haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne
Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur
Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für
unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich
entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst
wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher
Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen IBM Endbenutzerlizenz, die sich auf die
Eclipse-Projekte beziehen und von der CPL oder EPL abweichen,
werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich
Entwicklern) angeboten.
Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den
Produktinformationsdateien beziehen sich die folgenden Lizenzen auf Ihre Nutzung des
Eclipse-Codes und Eclipse-Projekts:
- Ihre Nutzung des Objektcodes für einen der Eclipse-Codes
unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung unter
Berücksichtigung eventueller Sonderregelungen in den Bedingungen für
ausgeschlossene Komponenten, sofern weiter oben in diesem Dokument keine
anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
- Ihre Nutzung des Quellcodes für einen der Eclipse-Codes
einschließlich der Komponenten auf der Basis einer Apache-Lizenz wird
durch die Bedingungen in dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung
geregelt, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders
lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Ungeachtet der
vorangehenden Ausführungen sind die Bedingungen der Common Public License
oder der Eclipse Public License in der jeweiligen
Produktinformationsdatei maßgebend für Ihre Nutzung des Quellcodes der Eclipse-
Projekte. Sofern in dieser Lizenzinformation keine anderen Regelungen
getroffen werden, haben Sie keine Berechtigung zur Weitergabe des
Eclipse-Codes oder der zugehörigen Komponenten, und Sie erklären
sich damit einverstanden, IBM, ihre Tochtergesellschaften sowie
die IBM Lieferanten und die Lieferanten der
Tochtergesellschaften schadlos zu halten und vor Schadensersatzansprüchen,
Gerichtsverfahren, Forderungen, Haftung, Schäden, Kosten und Auslagen,
einschließlich Anwaltsgebühren, die in irgendeiner Weise mit dem Eclipse-
Code (als Quell- oder als Objektcode) in Zusammenhang stehen, zu
schützen und dafür zu entschädigen.
- Ihre Nutzung des Quellcodes der Mozilla API unterliegt
den Bedingungen der Mozilla Public License, auf die in der
jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.
- Ihre Nutzung des Objektcodes und des Quellcodes für die
GTK+ API unterliegt den Bedingungen der LGPL, auf die in der
jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.
ECLIPSE-DATEIEN UND -MODULE, DIE WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den
Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im
nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe
dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
- Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode
weitergegeben werden.
- Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM
Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
- Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die
Originaldateien/-module verwenden.
- Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder
Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder
den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer
Anwendungen verwenden.
- IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser
Dateien oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung,
d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind
Sie selbst verantwortlich.
- In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein
Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur
Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben
werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse
compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.
Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
Unter Windows im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.eclipse.swt.win32_3.0.2\os\win32\x86" swt-awt-win32-3064.
dll und swt-win32-3064.dll
Im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.
eclipse.swt.win32_3.0.2\ws\win32" swt.jar
Unter Linux im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.eclipse.swt.gtk_3.0.2/os/linux/x86" libswt-atk-gtk-3064.so,
libswt-awt-gtk-3064.so, libswt-gnome-gtk-3064.so, libswt-gtk-3064.
so, libswt-mozilla-gtk-3064.so, libswt-pi-gtk-3064.so
Im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.
eclipse.swt.gtk_3.0.2/ws/gtk" swt-mozilla.jar, swt-pi.jar, swt.jar
OPEN MOTIF
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für den Open
Motif-Objektcode: Der Open Motif-Code wurde von IBM auf der Basis
der Bedingungen der METRO LINK PUBLIC LICENSE ("MLPL")
lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der MLPL) dieses
Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und
ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte
Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die
Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden
(einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder
Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich
auf den OPEN MOTIF-Objektcode beziehen und von der MLPL
abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei
(einschließlich Entwicklern) angeboten. Der Quellcode für den
weitergegebenen Open Motif-Code ist auf der folgenden Webseite zu finden:
http://www.opengroup.org/openmotif/supporters/metrolink/
UDDI4J, JUNIT3.7 und WSDL4J
Das Programm enthält UDDI4J, JUnit 3.7 und WSDL4J, die von
IBM jeweils auf der Basis der Bedingungen der IBM Public
License v. 1.0 ("IPL") und der Common Public License v. 1.0 ("CPL")
lizenziert wurden. Die Entwickler (gemäß der Definition in diesen
Lizenzen) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-
Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte
Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die
Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden
(einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder
Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich
auf diese Codeteile beziehen und von den IPL oder der CPL
abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei
(einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode ist auf den folgenden
Webseiten zu finden: http://www-124.ibm.
com/developerworks/oss/uddi4j/, www.junit.org und http://www-124.ibm.
com/developerworks/projects/wsdl4j/.
MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)
Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme
enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster
befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen
diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen
Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der
Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht
unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM
ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM
stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und
vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen
werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die
Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine
Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die
Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck
oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM
oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten
("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die
aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit
Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie
dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-
module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern
nicht ändern oder löschen.
ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR WEBSPHERE PROCESS SERVER: Die
Testlaufzeitumgebung des Programms enthält eine eingebettete Kopie von Teilen
des WebSphere Process Server ("WPS-Komponenten"). Sie dürfen
die WPS-Komponenten nur auf derselben Maschine wie die
restlichen Teile des Programms und ausschließlich zur Unterstützung
der Testlaufzeitumgebung des Programms installieren und nutzen.
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für die WPS-
Komponenten:
1. Komponente mit mehreren Versionen: Auf dem
Programmdatenträger können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente
befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene
Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind.
Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur
Nutzung einer einzigen Version einer Programmkomponente. Sie sind
nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Programmkomponente
auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen,
selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem
Datenträger für das Programm befinden.
2. Eingeschränkte Nutzung der Cloudscape-Komponenten: Sie
dürfen die IBM Cloudscape-Komponenten ausschließlich zur
Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Anwendungen und im Rahmen der
produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die
von WebSphere Process Server generiert und verwaltet werden.
Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:
(a) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP-
Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des
Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu
unterstützen;
(b) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI
Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung
dieser Komponente zu unterstützen;
(c) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler-
und EJB Timer-Komponenten des Programms, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen;
(d) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging
Engine-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung
dieser Komponente zu unterstützen;
(e) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Business
Process Choreographer-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte
Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(f) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Common
Event Infrastructure-Komponente des Programms, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(g) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Business
Rules Manager- und Selector-Komponenten des Programms, um Ihre
berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen;
(h) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die
Relationship Service-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte
Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(i) Bereitstellung eines Datenrepositorys zum Speichern von
Nachrichten, die von MessageLogger Primitive protokolliert wurden; und
(j) Bereitstellung einer Datenquelle für die Weiterleitung
von Nachrichten durch DatabaseLookup Primitive.
IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Programm
noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer
Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung
lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht
vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM
Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.
3. Quellcode: Einige Komponenten des Programms werden
möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet
gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur
für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket
enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten
oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten
gewährt.
J2C-Technologie
Ihre Programmkopie enthält möglicherweise J2C-
Connectortechnologie. Ist dies der Fall, kommen die folgenden Informationen zur
Anwendung:
IMS:
Das Programm enthält JCA 1.0 und JCA 1.5 IMS-
Ressourcenadapter. Diese Ressourcenadapter sind zum Schreiben und Generieren
von Code vorgesehen; zum Durchführen von Einheitentests für
Code, der mit dem Programm geschrieben und generiert wird, müssen
Sie mindestens eine Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht
berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten
Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn IMS Connector for
Java-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden
sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for
Java-Website unter www.ibm.com/ims.
CICS:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie des J2EE Connector
CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und
cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie dürfen den Connector nur für
die interne Bewertung von Einheitentests installieren und
nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem
Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob
er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf
einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii)
er darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum
Lieferumfang des Programms gehört, eingesetzt werden; und (iii) er darf
nicht produktiv genutzt werden.
Die mit dem Programm gelieferten Java Connector
Architecture-Ressourcenadapter (Java Connector Architecture = JCA), die
in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem
Programm gelieferten Java-Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.
jar' gepackt sind, dürfen von lizenzierten Benutzern des
Programms uneingeschränkt innerhalb ihres Unternehmens weitergegeben
werden, allerdings nicht für Produktionszwecke. Die lizenzierten
Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, übernehmen die
Verantwortung für die Unterstützung und Pflege der weitergegebenen
Klassen. Das Einverständnis von IBM mit der Weitergabe ist davon
abhängig, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes
sicherstellen:
(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien wird
nicht geändert;
(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien werden nur in einer von
dem Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und
(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS
Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren
Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der
'RAR'-Datei.
COBOL Compiler-Komponente: Das Programm enthält Teile von
IBM WebSphere Studio COBOL for Windows. Die in dem Programm
enthaltenen COBOL Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen
Komponenten der Java Connector Architecture-Szenarios verwendet werden,
die Metadaten für COBOL-Datenstrukturen mithilfe eines
Importprogramms importieren. Dieser Code darf nicht für Entwicklungs- oder
Produktionszwecke außerhalb des beschriebenen Kontextes eingesetzt werden.
Das Programm enthält die folgenden IBM WebSphere-Adapter:
IBM WebSphere Adapter for JDBC V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Flat Files V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Email V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for FTP V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for SAP Software V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Siebel Business Applications
V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for PeopleSoft Enterprise V6.0.0.1
IBM WebSphere Adapter for Oracle E-Business Suite V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for JD Edwards EnterpriseOne V6.0.2
(Die "Adapter"). Sie dürfen die Adapter nur in Verbindung
mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms auf derselben
Maschine wie das Programm nutzen. Die Adapter dürfen mit einer in
dem Programm bereitgestellten Testlaufzeitumgebung für
"Einheitentests" verwendet werden. Im Sinne dieser programmspezifischen
Bedingungen beinhalten "Einheitentests" das Testen eines oder mehrerer
Adapter mit zugehörigen Anwendungen, um sicherzustellen, dass die
Anwendungen in Verbindung mit den Adaptern einwandfrei funktionieren.
Sie sind ferner berechtigt, die IBM WebSphere-Adapter für JDBC,
Flat Files, FTP und Email in unbegrenzter Anzahl zu
Produktionszwecken in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung separater
Server-Softwareprogramme, für die das Programm die Adapter
implementieren kann, einzusetzen und auszuführen.
D/N: L-TTSU-6MPJPZ
P/N: L-TTSU-6MPJPZ