Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM WebSphere Integration Developer Version 6.0.2
Programmnummer: 5724-I66
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms, und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Weitere IBM Programme

Das Programm wird als Multiproduktpaket lizenziert und enthält weitere Produkte, die zusammen mit dem Programm vertrieben werden ("Weitere IBM Programme"). Sie dürfen die weiteren IBM Programme nur in Verbindung mir Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms im Rahmen dieser Vereinbarung installieren und nutzen. Die weiteren IBM Programme dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Sie sind nicht berechtigt, die weiteren IBM Programme zu übertragen oder weiterzuvertreiben. Durch die Bedingungen in der Vereinbarung für das Programm werden die Lizenzbedingungen für die weiteren IBM Programme eventuell ersetzt oder geändert. Im Falle eines Widerspruchs haben die für das Programm geltenden Bedingungen Vorrang vor den Bedingungen der Lizenzvereinbarung, die den weiteren IBM Programmen beigepackt ist. Wenn Ihr Recht zur Nutzung des Programms abläuft bzw. der Vertrag von Ihnen oder IBM gekündigt wird, müssen Sie die Nutzung der weiteren IBM Programme einstellen und alle Kopien dieser Programme vernichten oder unverzüglich an den Programmlieferanten zurückgeben. Haben Sie die weiteren IBM Programme heruntergeladen, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben. Sollen die weiteren IBM Programme für eine Nutzung lizenziert werden, die im Rahmen dieser Vereinbarung nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten oder an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

Diese Liste enthält die weiteren IBM Programme, die mit dem Programm lizenziert werden:
IBM WebSphere Process Server for Multiplatforms 6.0.2

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
- Eclipse SDK 3.0.2 (object code only)
- Ant 1.6.1 (object code only)
- Ant 1.6.2 (object code only)
- SAX (object code only)
- DOM (object code only)
- Tomcat 4.1.30 (object code only)
- MX4J (object code only)
- Lucene 1.4.3 (object code only)
- Mozilla Binding (object code only)
- JSch 0.1.16 (object code only)
- Java SSH Applet (object code only)
- JUnit 3.8.1 (object code only)
- GEF 3.0.1 (object code only)
- XSD 2.0.2 (object code only)
- TPTP 3.3 (object code only)
- Commons Logging 1.0.3 (object code only)
- EMF 2.0.2 (object code only)
- Tomcat 3.2.4 (object code only)
- XML4J 4.3 (object code only)
- UML2 1.0.2 (object code only)
- Visual Editor 1.0.2.1 (object code only)
- Info-Zip unzipSFX stub file
- Apache Commons-Net V1.1
- Apache Jakarta Struts v1.1
- Apache JEXL
- XML4C 5.4
- XSLT4J 2.6
- ICU4C 2.0 (object code only)
- Open Motif
- Apache Commons-Logging V1.03
- Apache Batik
- Xerces-C 2.4.0
- XML4C 5.0.0
- XML4C 3.3.1
- Log4j 1.2.8 (object code only)
- Apache Commons-fileupload v1.2
- Apache Commons-lang v1.4
- JUnit 3.7
- Apache FOP 0.20.5
- Apache JXPath 1.1
- Apache Ant 1.5.4
- Apache Commons-Discovery 0.2
- Apache Commons-el 1.0
- Apache Derby 10
- Apache Jakarta JSP Standard Tag Library (JSTL) Code 1.1
- Apache Jakarta Struts 1.0.2, 1.2.4 and 1.2.9 (including the Tiles and Commons subcomponents)
- Apache Jasper 4.0
- Apache Jasper 2 1.0
- Apache Soap 2.3.1
- Apache Web Services Invocation Framework Code (WSIF) 2.0
- Aspect J Runtime 1.2
- Axis Code 1.1
- Bean Scripting Framework 2.3
- Cup Parser Generator for Java 1.0
- EMF 2.0, Hyades 3.0, XSD 2.0 (Eclipse Projects)
- International Components for Unicode (ICU) ICU4J 3.2
- JDOM 0.7
- JYTHON 2.1
- Libpcap 0.9.4
- Mozilla Rhino Scripting Engine 1.5.2
- MX4J 1.1
- Quick 1.0.1
- Universal Description, Discovery and Integration Registry (UDDI4J) 2.0
- UnZipSFX Stub File 5.5.0
- Web Services Description Language for Java Toolkit 1.4 (WSDL4J)

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
- Eclipse SDK 3.0.2 (source code only).
- GTK+ Binding (object and source code).
- Mozilla Binding (source code only).
- JUnit 3.8.1 (source code only).
- GEF 3.0.1 (source code only).
- XSD 2.0.2 (source code only).
- TPTP 3.3 (source code only).
- EMF 2.0.2 (source code only).
- UML2 1.0.3 (source code only).
- Visual Editor 1.02.2 (source code only).
- JACL 1.3.1

Benchmark-Tests

Sie dürfen die Ergebnisse von Benchmark-Tests des Programms oder seiner Unterkomponenten an Dritte weitergeben, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: (A) Sie legen vollständig offen, welche Methode im Benchmark-Test angewendet wurde (z. B. Hardware- und Softwarekonfiguration, Installationsverfahren und Konfigurationsdateien); (B) Sie führen den Benchmark-Test durch, indem das Programm in seiner spezifizierten Betriebsumgebung unter Verwendung der neuesten anwendbaren Updates, Patches und Fixes, die für das Programm von IBM oder den Drittherstellern, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), zur Verfügung gestellt werden, ausgeführt wird; und (C) Sie befolgen alle Anweisungen zur Leistungsverbesserung und wenden alle empfohlenen Methoden (Best Practices) an, die in der Dokumentation des Programms und auf den IBM Unterstützungs-Websites für das Programm zu finden sind. Wenn Sie die Ergebnisse von Benchmark-Tests für das Programm veröffentlichen, haben IBM und die Dritthersteller (ungeachtet gegenteiliger Regelungen in irgendeiner Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM oder den Drittherstellern) das Recht, die Ergebnisse von Benchmark-Tests hinsichtlich Ihrer Produkte zu veröffentlichen, vorausgesetzt, IBM oder die Dritthersteller erfüllen beim Testen Ihrer Produkte die obigen Anforderungen unter (A), (B) und (C).

Die Bedingungen für Benchmark-Tests beziehen sich auf die folgenden Programme oder Unterkomponenten:
IBM WebSphere Process Server for Multiplatforms 6.0.2

Informationen zur Weitergabe des Programms

Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
1) Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.
2) Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
3) Sie dürfen für diese Dateien oder Module nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.
4) Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.
5) IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "AS-IS"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.
6) In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung der Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.

rad\eclipse\plugins\com.ibm.r2a.graph_6.0.0\lib\jexl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.resources. common_6.0.0.1\Struts\Struts.Portlet WPS5.1\*.jar & *.tld
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2.deploy_6.0.0\deploy. jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.wtp.emf. workbench_1.0.1.1\emfworkbench.jar
In subdirectories under rwd\eclipse\plugins:
buildservices.jar
databean.jar
dbbeans.jar
jspsql. jar
serviceLocatorMgr.jar
odc-jsf.jar
jsf-api.jar
jsf-ibm.jar
jsf-impl.jar
jstl_el.jar
DocEditor.jar
rte.jar
sqlmodel.jar
sqlxml.jar
subuildercore.jar
standard.jar
sdo_access_beans.jar
sdo_web.jar
NCSO.jar
wpai.mediators.domino.jar
wdo_jdbc_access.jar
wdo_web.jar
xsdbeans.jar
emfworkbenchedit.jar
emfworkbench.jar
wtpemf.jar
Runtime modules in redist\jre\* on install media
runtimes\base_v6\lib\marshall.jar
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools. webtools.customtag.lib_6.0.0\jars\Utility:
taglibs-datetime.jar
taglibs-mailer.jar
taglibs-string.jar
utility.jar
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools. webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v81\runtime:
namespacetable.nst
qname.jar
worf.jar
worffiles.dat
worf-servlets.jar
wsc-dadx-soap.jar
runtime\ws-dadx.jar
In the drectory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools. webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime:
group.imports
namespacetable.nst
worf.jar
worffiles.dat
worf-servlets.jar
In the directoy, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools. webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v81\runtime\worf:
actions.gif
actions.jsp
actions_view.jsp
actionsbar.html
actionsInputs.jsp
actionsPrompt.html
browserstyle.js
doc.gif
doTest.jsp
error.jsp
error_tsk.gif
worf\field8.gif
gbar.html
worf\ie.css
info_tsk.gif
inputserror.jsp
line_last.gif
line_notlast.gif
main.jsp
moz.css
nav_view.jsp
navigator.gif
navigator.jsp
navigatorbar.html
navoperations.jsp
operation8.gif
operationserror.jsp
resultbar.html
resultPrompt.html
results.html
results_view.html
status.gif
toperror.jsp
webservice.gif
In the directory, rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools. webservice.dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime\worf:
actions.gif
actions.jsp
actions_view.jsp
actionsbar.html
actionsInputs.jsp
actionsInputsDQS.jsp
actionsPrompt.html
browserstyle.js
worf\doc.gif
doTest.jsp
error.jsp
error_tsk.gif
field8.gif
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gbar.jsp
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inputserror.jsp
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main.jsp
moz.css
nav_view.jsp
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navigator.jsp
navigatorbar.html
navoperations.jsp
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operationserror.jsp
resultbar.html
resultPrompt.html
results.html
results_view.html
script.js
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toperror.jsp
webservice.gif
In directory rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webservice. dadx_6.0.1\worfRuntime\worf_v82\runtime\xsd:
dadx.xsd
db2WebRowSet.xsd
nst.xsd
wsdl.xsd

Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:

"ENTHÄLT

Laufzeitmodule von
IBM WebSphere Integration Developer Version 6.0.2

(c) Copyright IBM Corporation 2000-2006
All Rights Reserved"

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

Eclipse-Komponenten

Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten und/oder separat lizenziertem Code wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: Ant, XML4J, Tomcat, SAX, DOM, MX4J, Lucene, Mozilla Binding, JSch, Java SSH Applet, JUnit, Eclipse, GTK+ Binding, EMF, GEF, TPTP, Commons Logging, UML2, VE, XSD, XML4C, Xerces-C, ICU4C und Log4J (gemeinsam als "Eclipse-Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about.html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind. Die Produktinformationsdateien werden lediglich zu Informationszwecken zur Verfügung gestellt, und ungeachtet gegenteiliger Regelungen in diesen Dateien unterliegt Ihre Nutzung des Eclipse-Codes den Bedingungen im obigen Abschnitt über ausgeschlossene Komponenten oder separat lizenzierten Code.

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für ECLIPSE SDK, EMF, GEF, UML2, Visual Editor, TPTP und XSD, einschließlich der zugehörigen Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche Projekte handelt, die von der Eclipse Foundation selbst verwaltet werden (gemeinsam als "Eclipse-Projekte" bezeichnet).

Die Eclipse-Projekte der Eclipse Foundation wurden von IBM auf der Basis der Bedingungen der Common Public License ("CPL") oder der Eclipse Public License ("EPL") lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der CPL/EPL) der Eclipse-Projekte haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen IBM Endbenutzerlizenz, die sich auf die Eclipse-Projekte beziehen und von der CPL oder EPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwicklern) angeboten.

Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den Produktinformationsdateien beziehen sich die folgenden Lizenzen auf Ihre Nutzung des Eclipse-Codes und Eclipse-Projekts:

- Ihre Nutzung des Objektcodes für einen der Eclipse-Codes unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung unter Berücksichtigung eventueller Sonderregelungen in den Bedingungen für ausgeschlossene Komponenten, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

- Ihre Nutzung des Quellcodes für einen der Eclipse-Codes einschließlich der Komponenten auf der Basis einer Apache-Lizenz wird durch die Bedingungen in dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung geregelt, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Ungeachtet der vorangehenden Ausführungen sind die Bedingungen der Common Public License oder der Eclipse Public License in der jeweiligen Produktinformationsdatei maßgebend für Ihre Nutzung des Quellcodes der Eclipse- Projekte. Sofern in dieser Lizenzinformation keine anderen Regelungen getroffen werden, haben Sie keine Berechtigung zur Weitergabe des Eclipse-Codes oder der zugehörigen Komponenten, und Sie erklären sich damit einverstanden, IBM, ihre Tochtergesellschaften sowie die IBM Lieferanten und die Lieferanten der Tochtergesellschaften schadlos zu halten und vor Schadensersatzansprüchen, Gerichtsverfahren, Forderungen, Haftung, Schäden, Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren, die in irgendeiner Weise mit dem Eclipse- Code (als Quell- oder als Objektcode) in Zusammenhang stehen, zu schützen und dafür zu entschädigen.

- Ihre Nutzung des Quellcodes der Mozilla API unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, auf die in der jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.

- Ihre Nutzung des Objektcodes und des Quellcodes für die GTK+ API unterliegt den Bedingungen der LGPL, auf die in der jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.

ECLIPSE-DATEIEN UND -MODULE, DIE WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN

Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:

- Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.

- Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.

- Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.

- Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.

- IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.

- In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.

Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
Unter Windows im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.eclipse.swt.win32_3.0.2\os\win32\x86" swt-awt-win32-3064. dll und swt-win32-3064.dll

Im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org. eclipse.swt.win32_3.0.2\ws\win32" swt.jar

Unter Linux im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.eclipse.swt.gtk_3.0.2/os/linux/x86" libswt-atk-gtk-3064.so, libswt-awt-gtk-3064.so, libswt-gnome-gtk-3064.so, libswt-gtk-3064. so, libswt-mozilla-gtk-3064.so, libswt-pi-gtk-3064.so

Im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org. eclipse.swt.gtk_3.0.2/ws/gtk" swt-mozilla.jar, swt-pi.jar, swt.jar

OPEN MOTIF

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für den Open Motif-Objektcode: Der Open Motif-Code wurde von IBM auf der Basis der Bedingungen der METRO LINK PUBLIC LICENSE ("MLPL") lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der MLPL) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich auf den OPEN MOTIF-Objektcode beziehen und von der MLPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwicklern) angeboten. Der Quellcode für den weitergegebenen Open Motif-Code ist auf der folgenden Webseite zu finden: http://www.opengroup.org/openmotif/supporters/metrolink/

UDDI4J, JUNIT3.7 und WSDL4J

Das Programm enthält UDDI4J, JUnit 3.7 und WSDL4J, die von IBM jeweils auf der Basis der Bedingungen der IBM Public License v. 1.0 ("IPL") und der Common Public License v. 1.0 ("CPL") lizenziert wurden. Die Entwickler (gemäß der Definition in diesen Lizenzen) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"- Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangener Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich auf diese Codeteile beziehen und von den IPL oder der CPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode ist auf den folgenden Webseiten zu finden: http://www-124.ibm. com/developerworks/oss/uddi4j/, www.junit.org und http://www-124.ibm. com/developerworks/projects/wsdl4j/.

MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)
Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/- module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern nicht ändern oder löschen.

ZUSÄTZLICHE BEDINGUNGEN FÜR WEBSPHERE PROCESS SERVER: Die Testlaufzeitumgebung des Programms enthält eine eingebettete Kopie von Teilen des WebSphere Process Server ("WPS-Komponenten"). Sie dürfen die WPS-Komponenten nur auf derselben Maschine wie die restlichen Teile des Programms und ausschließlich zur Unterstützung der Testlaufzeitumgebung des Programms installieren und nutzen.

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für die WPS- Komponenten:

1. Komponente mit mehreren Versionen: Auf dem Programmdatenträger können sich mehrere Versionen derselben Programmkomponente befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version einer Programmkomponente. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Programmkomponente auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen einer Komponente auf dem Datenträger für das Programm befinden.

2. Eingeschränkte Nutzung der Cloudscape-Komponenten: Sie dürfen die IBM Cloudscape-Komponenten ausschließlich zur Entwicklung, Erprobung und Bewertung von Anwendungen und im Rahmen der produktiven Nutzung nur als Datenrepository für Daten einsetzen, die von WebSphere Process Server generiert und verwaltet werden.

Beispiele für die berechtigte produktive Nutzung:
(a) Bereitstellung der Persistenz von "HTTP- Sitzungsobjekten" unter Verwendung der "Sitzungspersistenz"-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(b) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die UDDI Registry-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(c) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Scheduler- und EJB Timer-Komponenten des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen;
(d) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Messaging Engine-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(e) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Business Process Choreographer-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(f) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Common Event Infrastructure-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(g) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Business Rules Manager- und Selector-Komponenten des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponenten zu unterstützen;
(h) Bereitstellung eines Datenrepositorys für die Relationship Service-Komponente des Programms, um Ihre berechtigte Nutzung dieser Komponente zu unterstützen;
(i) Bereitstellung eines Datenrepositorys zum Speichern von Nachrichten, die von MessageLogger Primitive protokolliert wurden; und
(j) Bereitstellung einer Datenquelle für die Weiterleitung von Nachrichten durch DatabaseLookup Primitive.

IBM Cloudscape-Komponenten dürfen weder ohne das Programm noch zu irgendeinem anderen Zweck oder zur Unterstützung anderer Programme eingesetzt werden. Wenn Sie IBM Cloudscape für eine Nutzung lizenzieren lassen möchten, die im Rahmen dieser Lizenz nicht vorgesehen ist, wenden Sie sich bitte an den IBM Vertriebsbeauftragten, um die entsprechenden Lizenzen anzufordern.

3. Quellcode: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung wird Unterstützung nur für die unveränderten Binärcodeversionen der im Programmpaket enthaltenen Komponenten, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten gewährt.

J2C-Technologie
Ihre Programmkopie enthält möglicherweise J2C- Connectortechnologie. Ist dies der Fall, kommen die folgenden Informationen zur Anwendung:

IMS:
Das Programm enthält JCA 1.0 und JCA 1.5 IMS- Ressourcenadapter. Diese Ressourcenadapter sind zum Schreiben und Generieren von Code vorgesehen; zum Durchführen von Einheitentests für Code, der mit dem Programm geschrieben und generiert wird, müssen Sie mindestens eine Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn IMS Connector for Java-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for Java-Website unter www.ibm.com/ims.

CICS:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie des J2EE Connector CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie dürfen den Connector nur für die interne Bewertung von Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii) er darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum Lieferumfang des Programms gehört, eingesetzt werden; und (iii) er darf nicht produktiv genutzt werden.

Die mit dem Programm gelieferten Java Connector Architecture-Ressourcenadapter (Java Connector Architecture = JCA), die in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java-Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient. jar' gepackt sind, dürfen von lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschränkt innerhalb ihres Unternehmens weitergegeben werden, allerdings nicht für Produktionszwecke. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, übernehmen die Verantwortung für die Unterstützung und Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverständnis von IBM mit der Weitergabe ist davon abhängig, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:
(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien wird nicht geändert;
(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Dateien werden nur in einer von dem Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und
(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der 'RAR'-Datei.

COBOL Compiler-Komponente: Das Programm enthält Teile von IBM WebSphere Studio COBOL for Windows. Die in dem Programm enthaltenen COBOL Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten der Java Connector Architecture-Szenarios verwendet werden, die Metadaten für COBOL-Datenstrukturen mithilfe eines Importprogramms importieren. Dieser Code darf nicht für Entwicklungs- oder Produktionszwecke außerhalb des beschriebenen Kontextes eingesetzt werden.

Das Programm enthält die folgenden IBM WebSphere-Adapter:
IBM WebSphere Adapter for JDBC V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Flat Files V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Email V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for FTP V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for SAP Software V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for Siebel Business Applications V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for PeopleSoft Enterprise V6.0.0.1
IBM WebSphere Adapter for Oracle E-Business Suite V6.0.2
IBM WebSphere Adapter for JD Edwards EnterpriseOne V6.0.2
(Die "Adapter"). Sie dürfen die Adapter nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms auf derselben Maschine wie das Programm nutzen. Die Adapter dürfen mit einer in dem Programm bereitgestellten Testlaufzeitumgebung für "Einheitentests" verwendet werden. Im Sinne dieser programmspezifischen Bedingungen beinhalten "Einheitentests" das Testen eines oder mehrerer Adapter mit zugehörigen Anwendungen, um sicherzustellen, dass die Anwendungen in Verbindung mit den Adaptern einwandfrei funktionieren. Sie sind ferner berechtigt, die IBM WebSphere-Adapter für JDBC, Flat Files, FTP und Email in unbegrenzter Anzahl zu Produktionszwecken in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung separater Server-Softwareprogramme, für die das Programm die Adapter implementieren kann, einzusetzen und auszuführen.

D/N: L-TTSU-6MPJPZ
P/N: L-TTSU-6MPJPZ