Eine Bezugszahlendatenstruktur muss eine Länge von 99 Byte haben.
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Ursache . . . . : Eine Bezugszahlendatenstruktur (INDDS) muss eine Länge von 99 Byte haben. Wird der Eintrag für die Länge (Stelle 33-39) angegeben, muss er 99 sein. Wird die INDDS mit dem Schl üsselwort LIKEDS definiert, darf die Datenstruktur, die als Parameter für das Schlüsselwort LIKEDS angegeben ist, die Länge von 99 Byte nicht überschreiten. Für die Länge der Datenstruktur wird standardm äßig 99 angenommen.
Fehlerbeseitigung: Korrigieren Sie die Definition der INDDS so, dass sie eine Länge von 99 Byte hat. Wiederholen Sie die Umwandlung.