RNF2089

Die Satzlänge muß für die Verarbeitung in Grenzen mindestens die doppelte Schlüssellänge haben.

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Ursache . . . . : Der Wert des Eintrags für die Satzlänge (Stelle 23-27) muß mindestens doppelt so groß wie der Wert des Eintrags für die Schlüssellänge (Stelle 29-33) einer Satzadressendatei sein, die Schlüssel für die Verarbeitung in Grenzen enthält. Als Eintrag für die Satzlänge wird standardmäßig die doppelte Schlüssell änge angenommen.

Fehlerbeseitigung: Für die Satzlänge einen Eintrag angeben, der mindestens doppelt so groß wie der Wert des Eintrags für die Schl üssellänge ist. Wiederholen Sie die Umwandlung.