Dieses Anwendungsbeispiel beschreibt den Beschaffungsfluss, wenn ein Einkäufer eine Bestellung bei einem Verkäufer aufgibt, wobei ein Vertrag zwischen dem Einkäufer und dem Verkäufer (Geschäft) vorliegt.
In diesem Fall muss der Einkäufer den zu verwendenden Vertrag ermitteln, bevor er mit der Auswahl von Produkten beginnt.
Handelnder
Einkäufer (Kunde)
Hauptablauf
Ein Einkäufer gibt die URL des Geschäfts im Web-Browser ein. Das System zeigt anschließend die Homepage an. Auf der Homepage wählt der Einkäufer den Link zum Anmelden bei dem Geschäft aus.
Dem Einkäufer wird anschließend eine Seite zur Vertragsauswahl angezeigt. Das Design der Vertragsauswahlseite hängt vom Geschäft ab. Die Seite kann über beliebige der folgenden Funktionen verfügen:
Der Einkäufer wählt einen Vertrag unter Verwendung der Informationen auf der Vertragsauswahlseite aus. Wenn der Einkäufer den Vertrag auswählt und OK anklickt, wird der ausgewählte Vertrag für die Dauer der Sitzung verwendet. Die JSP-Datei ruft für die Vertragsauswahlseite den Befehl 'ContractSetInSession' auf, um die Vertrags-ID einzustellen, unter der der Einkäufer für die Dauer dieser Sitzung einkaufen wird.
Der Einkäufer kann anschließend anfangen, den Geschäftskatalog zu durchblättern. Es werden nur Produkte angezeigt, die von dem ausgewählten Vertrag abgedeckt sind. Die angezeigten Preise sind die im Vertrag eingestellten Preise.
Nachdem der Einkäufer alle Produkte ausgewählt hat, die er bestellen möchte, übergibt er die Bestellung.
Je nach den Liefer- und Zahlungsbedingungen des Vertrags können zusätzliche Informationen zum Abschließen der Bestellung erforderlich sein, beispielsweise Versandinformationen, Zahlungsinformationen oder Bestellnummer. Der Einkäufer muss den Vertrag nicht erneut angeben, um die Bestellung abzuschließen.
Die Liefer- und Zahlungsbedingungen des Vertrags können darüber hinaus erfordern, dass Bestellungen vom Einkäuferfreigebenden genehmigt werden. Wenn die Bestellung genehmigt wird, wird sie anschließend verarbeitet.
Alternativer Ablauf
Abläufe für Ausnahmebedingungen
Keiner.
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