Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (01/2003)