Konsoleinstellungen angeben
Dieser Artikel beschreibt, wie Sie den Umfang der Daten anpassen können, der in einem Fenster der Administrationskonsole angezeigt wird.
Informationen zu diesem Vorgang
In der gesamten Administrationskonsole gibt es Seiten, die Felder für Vorgaben, Felder für Geltungsbereiche und Radioköpfe für Filter enthalten. Mit diesen Feldern und Optionsfeldern können Sie anpassen, wie viele Daten angezeigt werden.
Sehen Sie sich beispielsweise das Feld Vorgaben auf der Seite "Verwaltungsberechtigungsgruppen" an:
Vorgehensweise
- Klicken Sie in der Administrationskonsole der Administrationskonsole auf Sicherheit > Verwaltungsberechtigungsgruppen.
- Erweitern Sie die Anzeige für Vorgaben.
- Geben Sie für das Feld Maximale Zeilenzahl die maximale Anzahl Zeilen an, die für große Datensammlungen angezeigt werden soll. Der Standardwert ist 20. Über die maximale Anzahl hinausgehende Zeilen werden auf Folgeseiten angezeigt.
- Wählen Sie Filterkriterien beibehalten aus, wenn Sie die letzten Filterkriterien, die für die Filterfunktion angegeben wurden, beibehalten möchten. Wenn Sie erneut die Seite "Anwendungen" aufrufen, werden die Filterkriterien erstmalig angewendet und in der Tabelle unterhalb der Vorgaben die entsprechenden Anwendungen angezeigt. Wählen Sie das Feld Filterkriterien beibehalten ab, wenn Sie die zuletzt definierten Filterkriterien nicht beibehalten möchten.
- Klicken Sie auf Anwenden, um Ihre Auswahl anzuwenden. Wenn Sie zu den Standardwerten zurückkehren möchten, klicken Sie auf Zurücksetzen. Standardmäßig ist die Option Filterkriterien beibehalten nicht aktiviert (kein Häkchen im Kontrollkästchen).
Ergebnisse
Andere Seiten haben ähnliche Felder und Optionsfelder, mit denen Sie die Vorgaben für die Konsole festlegen können. Die Optionen Vorgaben, Filter und Bereich steuern die Menge der in der Konsole angezeigten Daten. Die Option Vorgaben in der Taskleiste steuert dagegen das allgemeine Verhalten der Konsole. Klicken Sie auf Systemverwaltung > Konsolreferenzen, um die Seite Vorgaben aufzurufen.