Anforderungsbasierte Jobplanung

Stapelverarbeitung unterstützt implizite und explizite Jobplanungsanforderungen, die basierend auf einem Anwendungsnamen mit Endpunkten verglichen werden.

Abgleich impliziter Anforderungen

Eine implizite Planungsanforderung bestimmt, welche Anwendungen ein Job ausführt. In Java EE-Anwendungen (Java™ Platform, Enterprise Edition) sind die Anwendungsnamen aller Java EE-Anwendungen, die in der Planungsdomäne installiert sind, über die Produktkonfiguration bekannt, da alle Java EE-Anwendungen über Produktverwaltungsschnittstellen in dieser Umgebung installiert werden.

Für Stapeldienstprogramme können diese Informationen nicht vorausgesetzt werden. Standardmäßig sind diese Informationen nicht verfügbar, da Stapeldienstprogramme nicht über die Produktverwaltungsschnittstellen installiert werden. Für diese Anwendungen kann der Administrator der Stapelkomponente optional eine auf dem Anwendungsnamen basierende Endpunktauswahl für bestimmte Knoten aktivieren, indem er die angepasste Knoteneigenschaft "grid.apps" definiert.

Mithilfe dieser Eigenschaft macht der Administrator die auf diesem Knoten verfügbaren Grid-Dienstprogramme bekannt. Wenn die angepasste Knoteneigenschaft "grid.apps" für einen Knoten definiert ist, ist dieser Knoten ein infrage kommender Endpunkt für die Jobzuteilung, sofern alle in einer bestimmten xJCL angegebenen Stapeldienstprogramme in der grid.apps-Liste vorhanden sind. Wenn die angepasste Knoteneigenschaft "grid.apps" auf einem Knoten nicht definiert ist, werden Anwendungsnamen während der Endpunktauswahl für diesen Knoten nicht berücksichtigt. Falls es Knoten gibt, auf denen die angepasste Knoteneigenschaft "grid.apps" definiert ist, und andere Knoten, auf denen diese Eigenschaft nicht definiert ist, wird die Endpunktauswahl über eine Vorrangregelung gesteuert. Der folgende Code veranschaulicht die Vorrangregelung.
if any node published grid.apps then
		attempt to match job using app names
		if there is a match then
				if job has required-capabilities then
						candidate-nodes= $(apply required-capabilities to the set of nodes that have
matching apps)
					else
				candidate-nodes= $(nodes that have matching apps)
					endifelse (no match based on grid.apps)
					if job has required-capabilities then
				candidate-nodes= $(apply required-capabilities to all nodes)
					else
									candidate-nodes= $(all nodes)
					endif		endifelse (no nodes publish grid.apps)
					if job has required-capabilities then
									candidate-nodes= $(apply required-capabilities to all nodes)
			else
														candidate-nodes= $(all nodes)
			endifendif
Java EE-Anwendungen arbeiten bei der Endpunktauswahl immer mit dem Abgleich von Anwendungsnamen.

Abgleich expliziter Anforderungen

Der Abgleich expliziter Anforderungen ermöglicht einem Job, bestimmte Anforderungen zu definieren, die infrage kommende Endpunkte erfüllen müssen. Diese Anforderungen werden in der xJCL des Stapel-Jobs mit dem Attribut <required-capability> angegeben. Wenn erforderliche Funktionen angegeben sind, kommen nur die Endpunkte, die diese Funktionen bereitstellen, für den Empfang des Jobs infrage. In den Abgleichausdrücken können die folgenden Knoteneigenschaften angegeben werden:
  1. Angepasste Knoteneigenschaften
  2. Metadateneigenschaften des Knotens, z. B. com.ibm.websphere.xdProductVersion
  3. Knotenname und Hostname des Knotens

Vorrangregelung für Anforderungsabgleich

Für die Ermittlung infrage kommender Endpunkte werden impliziter und expliziter Abgleich kombiniert. Für Java EE-Jobs wird die implizite Anforderung (der Anwendungsname) als zusätzliche erforderliche Funktion behandelt. Sie wird logisch allen explizit angegebenen Anforderungen hinzugefügt.

Für Stapeldienstprogrammjobs ist ein Anwendungsname eine bedingte Anforderung, die nur für Stapeldienstprogrammknoten gilt, die ihre installierten Anwendungen über die Eigenschaft "grid.apps" bereitstellen. Die Stapeldienstprogrammjobs, für die keine Anwendungsnamensübereinstimmung gefunden wird und die keine expliziten Anforderungen definieren, kommen für die Zuteilung zu jedem Stapeldienstprogrammknoten infrage, der seine Anwendungen nicht bereitstellt.


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