Abzüge

Eine Person, die eine Leistung erhält, kann beantragen, dass ein Teil dieser Leistung abgezogen und an einen Dritten bezahlt oder einem Kredit zugeteilt wird. Dritte sind registrierte Beteiligte. Ein Teil der Leistungszahlung an eine Person kann zum Beispiel an einen registrierten Stromversorger gezahlt werden. Eine Person kann sich entschließen, die erhaltenen Leistungen auf diese Weise im Rahmen einer Finanzplanung aufzuteilen oder einen offenen Kredit zu begleichen. Die Organisation kann ebenfalls Abzüge von den Leistungszahlungen an die Person durchführen, um eine Rückerstattung an die Organisation vorzunehmen.

Abzüge werden als Teil der Fallverarbeitung eingerichtet. In der Liste der Abzüge einer Person werden alle Abzüge angezeigt, die für alle Fälle der Person festgelegt sind.

Für Anwärter werden keine Abzugsinformationen gepflegt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung von Abzügen enthält das Cúram-Handbuch zu Abzügen.