Die Angaben zu Personen und Anwärtern werden bei ihrer Erstellung und Bearbeitung validiert. Die Implementierung dieser Validierungen erfolgt auf eine der beiden folgenden Weisen:
Dort, wo neue dynamische Angabentypen oder Attribute hinzugefügt werden, sollten Kunden anhand eines dieser Mechanismen alle erforderlichen Validierungen hinzufügen. Dies wird ausführlicher im Handbuch 'Cúram Dynamic Evidence Configuration Guide' beschrieben.
Wenn Angaben für eine Person oder einen Anwärter über den Broker bereitgestellt werden, so werden diese Validierungen nicht überprüft. Die vom Broker bereitgestellten Angaben werden stets akzeptiert (angenommen), um zu vermeiden, dass sie verloren gehen, denn für Personen bzw. Anwärter existiert das Konzept der 'eingehenden Angaben' nicht. Werden Angaben zu Personen/Anwärtern eingegeben, so werden diese unverzüglich validiert. Angaben, die über den Broker aus einem anderen Fall bereitgestellt werden, werden jedoch automatisch akzeptiert und aktiviert, selbst wenn die Validierungsprüfungen fehlschlagen. Wenn bei anderen Falltypen Angaben zu Personen/Anwärtern über den Broker in dem Fall bereitgestellt werden, so verhindert eine fehlgeschlagene Validierungsprüfung hingegen die Aktivierung der Angaben.