Über das Framework für Angaben wird die Funktionalität zur gemeinsamen Verwendung von Angaben durch eine Person/einen Anwärter, Anwendungsfälle und laufende Fälle bereitgestellt. Der Evidence Broker ermöglicht und vermittelt diese gemeinsame Verwendung von Angaben.
Die gemeinsame Verwendung von Angaben ist unidirektional und erfolgt pro Angabentyp. Dies bedeutet, dass unterschiedliche Ziele einen Angabentyp auf unterschiedliche Weise erhalten und gemeinsam verwenden können. Bei Bedarf kann ein Falltyp zwar gemeinsam verwendete Angaben erhalten, ohne dass seine eigenen Angaben gemeinsam verwendet werden können. Die folgenden drei wichtigen Geschäftsfunktionen veranlassen den Evidence Broker zum Übertragen von Angaben:
- Wenn eine neue Person zu einem Zielfall hinzugefügt wird. Wenn zum Beispiel Personen-/Anwärterangaben wie etwa Identifikationsangaben zur gemeinsamen Verwendung mit einem integrierten Fall konfiguriert wurden, so überprüft der Evidence Broker zuerst, ob für diese Person bereits Personen-/Anwärterangaben vorhanden sind. Werden Angaben gefunden, so sucht der Evidence Broker dann nach aktiven Identifikationsangaben und übernimmt diese zur gemeinsamen Verwendung in den integrierten Fall.
- Wenn Änderungen an Angaben in einem Quellenfall vorgenommen werden. Wenn zum Beispiel Änderungen an den Identifikationsangaben für eine Person vorgenommen werden, sorgt der Evidence Broker dafür, dass diese Änderungen zur gemeinsamen Verwendung in den integrierten Fall übernommen werden.
- Wenn ein neuer Zielfall erstellt wird. Bei jeder Erstellung eines neuen integrierten Falls sucht der Evidence Broker nach Identifikationsangaben für Personen/Anwärter, die gemeinsam verwendet werden. Werden solche Angaben gefunden, übernimmt der Evidence Broker diese Identifikationsangaben zur gemeinsamen Verwendung in den integrierten Fall.
Ausführlichere Informationen zum Evidence Broker enthält das Handbuch 'Cúram Evidence Broker Guide'.