Für die Infrastruktur zur Handhabung reziproker Angaben gelten die folgenden Einschränkungen:
- Bei den Angaben muss es sich um zeitbezogene Angaben handeln, die statische, dynamische oder generierte Angaben sein können.
- Die Angaben müssen über einen Beteiligten und einen angehörigen Beteiligten verfügen. Alternativ hierzu muss der Code der Implementierung von ReciprocalEvidenceConversion in der Lage sein, anhand von Angabendetails den Beteiligten und den angehörigen Beteiligten zu ermitteln.
- Wenn sich reziproke Angaben und die zugehörigen ursprünglichen Angaben in demselben Fall befinden, müssen Änderungen an ihnen stets gemeinsam angewendet werden, denn andernfalls ist die Synchronität der ursprünglichen Angaben und der reziproken Angabendaten nicht mehr gegeben.
- Reziproke Angaben können nur dann automatisch verarbeitet werden, wenn beide verknüpfte (angehörige) Beteiligte in demselben Fall als Mitglieder (MEMBER) oder primäre Beteiligte (PRIMARY) registriert oder wenn Angaben als Personen-/Beteiligtenangaben erfasst sind.