Prüfen von Aktivitäten, Planzielen und Teilzielen

Die Prüfung eines Ergebnisplans kann je nach Situation des Kunden dazu führen, dass neue Aktivitäten, Planziele oder Teilziele hinzugefügt werden oder dass vorhandene Aktivitäten, Planziele oder Teilziele geprüft bzw. vollendet werden. Um zu kennzeichnen, dass diese Änderungen das Ergebnis einer Prüfung sind, werden das Hinzufügen, Prüfen und Vollenden dieser Elemente eines Ergebnisplans automatisch mit der Prüfung verknüpft, die zum Zeitpunkt der Aktion geöffnet ist. Beispiel: Wenn für einen Ergebnisplan am 1. Januar 2010 eine Prüfung erstellt wurde und ein Fallbearbeiter dem Ergebnisplan am 2. Januar 2010 einen Service hinzufügt, wird das Hinzufügen des Services automatisch mit dieser Prüfung verknüpft. Der Fallbearbeiter kann so erkennen, dass der Service in Folge dieser Prüfung hinzugefügt wurde. Damit ein Fallbearbeiter auf einfache Weise die hinzugefügten, vollendeten und geprüften Aktivitäten, Planziele und Teilziele erkennen kann, wird innerhalb der Prüfung eine Liste dieser Elemente angezeigt. Eine Liste der Aktivitäten, Planziele und Teilziele, die bislang noch nicht geprüft wurden, informiert den Fallbearbeiter über diese Elemente.

Zudem steht dem Fallbearbeiter eine Liste der Aktionen zur Verfügung, die für Aktivitäten, Planziele und Teilziele durchgeführt wurden, und anhand der er ermitteln kann, welche Aktionen für jedes Element in Folge einer bestimmten Prüfung erfolgt sind. Hinweis: Diese Informationen sind für Überweisungen nicht verfügbar, da davon ausgegangen wird, dass Überweisungen, die von der Behörde weder bezahlt noch nachverfolgt werden, nicht geprüft oder vollendet werden. Überweisungen werden innerhalb einer Prüfung angezeigt, wenn diese hinzugefügt wurden, während eine Prüfung geöffnet war.

Nachdem der Fallbearbeiter alle erforderlichen Aspekte des Plans geprüft hat, kann die Prüfung abgeschlossen werden.