Anpassung von Verpflichtungen

Eine Verpflichtung muss ggf. angepasst werden, wenn sich der Zeitraum oder Betrag der Verpflichtung geändert hat. Wenn eine Verpflichtungsanforderung eingeht, ermittelt das System, ob für diese Referenz bereits eine Verpflichtung vorhanden ist. Wurden Anpassungen an einem verpflichteten Betrag oder Zeitraum vorgenommen, aktualisiert das System den vorhandenen Verpflichtungsdatensatz mit einem Betrag, der der Gesamtverpflichtung für den Zeitraum entspricht. Außerdem werden auch der insgesamt verpflichtete Betrag und das für das entsprechende Geschäftsjahr verbleibende Budget aktualisiert.

Wird die Aktualisierung einer Verpflichtung angefordert, überprüft das System das Fondsgeschäftsjahr, in dem das Startdatum der Verpflichtung liegt. Fällt das Fondsgeschäftsjahr, auf das sich die Aktualisierung bezieht, in ein anderes Geschäftsjahr als die ursprüngliche Verpflichtung, behält das System die vorherigen Informationen für die Verpflichtung als Verlaufsdaten bei. Der Betrag der vorherigen Verpflichtung wird vom Gesamtpflichtbetrag aus dem Fondsgeschäftsjahr der ursprünglichen Verpflichtung abgezogen. Dann wird eine Verpflichtung für den aktualisierten angeforderten Betrag erstellt, und der Pflichtbetrag wird dem Gesamtpflichtbetrag für das jeweilige Fondsgeschäftsjahr hinzugefügt.