Fondsverwalter können Budgets für Fondsgeschäftsjahre für jeden Posten für das Fondsgeschäftsjahr anpassen. Jede Budgetanpassung verfügt über ein Gültigkeitsdatum und einen Betrag. Anpassungsbeträge können negativ oder positiv sein und so Gut- oder Lastschriften angeben. Eine negative Budgetanpassung darf das verbleibende verfügbare Budget für das Fondsgeschäftsjahr nicht überschreiten.