In diesem Abschnitt werden die verfügbaren Konfigurationsoptionen für die gemeinsame Verwendung von Angaben zwischen Falltypen beschrieben. Beachten Sie, dass bei Systemen, die für die Verwendung von Angaben zur Person/zum Anwärter konfiguriert werden, die in diesem Abschnitt enthaltenen Konfigurationsinformationen für den Angabenbroker auch gelten, wenn ein Datensatz der Person/des Anwärters als Quelle und ein Fall als Ziel angegeben ist. Wenn ein Datensatz der Person/des Anwärters als Ziel angegeben ist, können manche Konfigurationseinstellungen des Angabenbrokers nicht angewendet werden. Weitere Informationen zu den Unterschieden bei der Konfiguration der gemeinsamen Nutzung mit einem Datensatz der Person/des Anwärters finden Sie unter Konfigurieren der gemeinsamen Verwendung von Angaben mit einem Datensatz der Person/des Anwärters.