Eignungsprüfungsbewertungen

Die Bewertung eines Anbieters kann je nach bereitgestellten Dienstleistungsangeboten variieren. Ein Anbieter, der beispielsweise einen Kinderbetreuungsdienst anbieten möchte, muss sich einer Bewertung zur Brandschutzprüfung unterziehen, um Sicherheitsrisiken auszuschließen. Das Ergebnis einer Bewertung kann "Bestanden", "Nicht bestanden" oder "Bedingt bestanden" lauten. Der Fall "Bedingt bestanden" tritt ein, wenn der Ressourcenmanager eine Bewertung unter der Bedingung, dass der Anbieter weitere Maßnahmen ergreifen muss, als bestanden genehmigt. Das wird als Korrekturmaßnahme für die Bewertung aufgezeichnet. Beispielsweise wurde eine Sicherheitsbewertung im Rahmen einer Eignungsprüfung für einen Anbieter mit "Bestanden" abgegeben, jedoch an die Bedingung geknüpft, dass der Anbieter die beschädigte Sonnenterrasse im zweiten Stockwerk des Heims repariert.