Die Kennzeichnung eines Datensatzes als Duplikat kann auch wieder aufgehoben werden. Wenn zum Beispiel die Organisation feststellt, dass sich die zwei Datensätze nicht auf dieselbe Person beziehen, kann sie die Kennzeichnung des Datensatzes als Duplikat rückgängig machen. Durch Aufhebung der Kennzeichnung eines Duplikats wird die Verknüpfung zwischen den beiden Datensätzen entfernt.
Wenn die Kennzeichnung eines Datensatzes aufgehoben wird, wird der Grund dafür erfasst, z. B. 'Eingabefehler', 'Kein Duplikat'. Der Name des Benutzers, der die Kennzeichnung des Datensatzes aufgehoben hat, sowie das Datum, an dem die Kennzeichnung aufgehoben wurde, werden automatisch vom System gespeichert.
Wenn die Kennzeichnung eines Datensatzes als Duplikat aufgehoben wird, benachrichtigt das System automatisch den Falleigentümer aller Fälle, bei denen der doppelt vorhandene Beteiligte der Hauptbeteiligte ist, falls weitere Aktionen für den Fall ausgeführt werden müssen. Beispiel: P. Schmidt wurde mit Peter Schmidt zusammengeführt. Der Benutzer hatte angegeben, dass die Kontaktdaten in den Datensätzen von P. Schmidt und Peter Schmidt zusammengeführt werden sollen. Als festgestellt wurde, dass diese beiden Personen fälschlicherweise zusammengeführt worden waren, wurde die Kennzeichnung aufgehoben.
Die Kontaktdetails, die mit dem Datensatz von Peter Schmidt zusammengeführt wurden, müssen manuell entfernt werden. Mit Aufhebung der Kennzeichnung wird automatisch die Verknüpfung zwischen den beiden Personen entfernt. Die Daten jedoch, die während der Zusammenführung ausgewählt wurden, müssen vom Fallbearbeiter manuell wieder entfernt werden.