Verarbeiten von Zahlungen

Von der Behörde dem Kunden direkt bereitgestellte Services verwenden die Standard-Produktbereitstellungsverarbeitung, um die Berechtigung festzustellen und Zahlungen für den Service an den Kunden oder einen anderen Beteiligten zu leisten. Von einem Drittanbieter bereitgestellte Services können auf eine der folgenden Arten ausgezahlt werden: gegen Servicerechnungen, gegen Anwesenheitslisten oder gegen Pauschalverträge. Basiert die Zahlung für einen Service auf einer Servicerechnung oder einer Anwesenheitsliste, kann für den Service CPM-Verarbeitung oder Produktbereitstellungsverarbeitung verwendet werden, je nachdem, ob der Auszahlungsbetrag auf einem benutzerdefinierten Satz basiert. Basieren Auszahlungen auf einem benutzerdefinierten Satz, der sich im Laufe der Zeit ändern kann, wird der Auszahlungsbetrag mit der Produktbereitstellungsverarbeitung berechnet und bei Erhalt eines Nachweises einer Rechnung oder einer Anwesenheitsliste ausgezahlt. Basieren Auszahlungen nicht auf einem benutzerdefinierten Satz, d. h., sie basieren auf einem festen Satz, wird für die Zahlungen für den Service die CPM-Verarbeitung verwendet. Die CPM-Verarbeitung findet auch Anwendung, wenn Auszahlungen auf einem Pauschalvertrag basieren.

Wird für einen Service eine Berechtigung festgestellt, werden eine Serviceberechtigung und eine oder mehrere Serviceberechtigungspositionen automatisch erstellt, wenn für den Kunden eine Berechtigung festgestellt wird. Für Services, für die keine Berechtigung festgestellt wird, wird die Serviceberechtigung nach der Servicegenehmigung erstellt. Jede Serviceberechtigungsposition steht für ein bestimmtes Datum beziehungsweise einen bestimmten Datumsbereich, innerhalb dessen der Kunde zum Erhalt des Service berechtigt ist, sowie die Anzahl der Einheiten, auf die sich die Berechtigung bezieht. Die Serviceberechtigungsposition, kann außerdem einen bestimmten Anbieter oder Anbietertyp enthalten, von dem der Beteiligte den Service erhalten darf.

Damit eine Auszahlung erfolgen kann, ist eine Servicegenehmigung für Services erforderlich, die basierend auf dem Eingang einer Servicerechnung oder einer Anwesenheitsliste geleistet werden. Für auf Pauschalverträgen basierenden Services ist für die Auszahlung keine Servicegenehmigung erforderlich. Fallbearbeiter können Berechtigungsentscheidungen und -festlegungen für einen Service für einen Kunden genauso einsehen wie für Produktbereitstellungsfälle. Weitere Informationen zur Anzeige von Berechtigungsentscheidungen enthält Verstehen von Entscheidungen, Anspruchsberechtigung, Leistungsberechtigung und Begründung. Detaillierte Informationen zur CPM-Finanzverarbeitung und zur Konfiguration von Services für die Bereitstellung enthält das Handbuch zu Cúram Provider Management.