Abschätzen der erwarteten Kosten eines Service

Bei der Planung von Services für Kunden spielen Kostenüberlegungen eine wichtige Rolle. Zur Unterstützung der Fallbearbeiter werden bei der Planung eines Service für einen Kunden automatisch vom System die Kosten des Service geschätzt. Wenn sich der Fallbearbeiter für einen geeigneten Anbieter entschieden hat, werden die geschätzten Kosten anhand des spezifischen Kostensatzes des Anbieters aktualisiert.

Wenn der Fallbearbeiter dies bei der Planung des Service angegeben hat, werden folgende Informationen zur Berechnung der geschätzten Kosten verwendet:

Zur Kostenschätzung kann einer der folgenden Kostensätze verwendet werden:

  1. Benutzerdefinierter Satz: Wurde ein benutzerdefinierter Satz für den Service angegeben, wir dieser Satz verwendet.
  2. Autorisierter Satz: Wird verwendet, wenn der Fallbearbeiter den Satz angibt, der dem Anbieter gezahlt werden soll.
  3. Vertragsdienstsatz: Ist in der Dienstautorisierung kein Dienstsatz angegeben, wird der vertraglich vereinbarte Dienstsatz verwendet.
  4. Dienstsatz des Anbieters: Ist für keinen der oben genannten Fälle ein Dienstsatz angegeben, wird der Dienstsatz des Anbieters verwendet.
  5. Dienstsatz: Wenn kein Dienstsatz für einen der oben genannten Fälle angegeben ist, wird der im Rahmen der Konfiguration eines Dienstleistungsangebots festgelegte Dienstsatz verwendet. Dabei wird der Durchschnitt aus dem angegebenen Mindest- und Höchstbetrag verwendet.

Falls in dem Zeitraum, in dem der Service bereitgestellt werden soll, Pauschal- oder Nutzungsverträge von Anbietern vorliegen, werden diese automatisch angezeigt. Auf diese Weise können Fallbearbeiter Kostenvergleiche zwischen allen in Frage kommenden Anbietern durchführen.