Manuelles Ändern von Falleigentümer und Fall-Supervisor

Der erste Eigentümer eines Falls, der durch die von der Behörde verwendeten Falleigentümerstrategie ermittelt wurde, kann von einem Benutzer manuell jedem beliebigen Organisationsobjekt zugewiesen werden, z. B. einem Benutzer, einer Organisationseinheit, einer Position oder einem Gruppenpostfach. Das gibt der Organisation die Möglichkeit, dass jeder Benutzer einer Organisationseinheit, einer Position oder eines Gruppenpostfachs die Betreuung eines Falls übernehmen kann.

Durch das Zuweisen des Falleigentums zu einem Organisationsobjekt, einer Gruppe oder einem Gruppenpostfach kann ein Fall von mehr als einem Benutzer eingesehen werden. Allen Benutzern in einer bestimmten Organisationseinheit, Position oder einem Gruppenpostfach wird der Fall in ihrer Liste der zugewiesenen Fälle angezeigt. Dadurch ist es nicht erforderlich, einen Fall einzeln neu zuzuweisen, wenn der Benutzer, der regulär für diesen Fall verantwortlich ist, im Urlaub oder überlastet ist. Stattdessen haben alle Mitglieder des jeweiligen Organisationsobjekts dieselben Eigentumsrechte für den Fall und können die Arbeit daran fortsetzen.

Der Fall-Supervisor kann entweder automatisch vom System basierend auf dem Falleigentümer oder explizit durch einen Benutzer festgelegt werden. Wird er explizit festgelegt, wird der Fall bei der Übermittlung zur Genehmigung einem festgelegten Fall-Supervisor zugewiesen. Wenn kein Fall-Supervisor zugewiesen wurde, weist das System automatisch den Benutzer als Supervisor zu, der Falleigentümer entsprechend der aktuellen Organisationsstruktur ist.

Weitere Informationen zu Benutzern, Positionen, Organisationseinheiten und Gruppenpostfächern enthält das Cúram-Handbuch zur Organisationsadministration.