Über das Framework für Angaben erhalten Behörden im Sozial- und Gesundheitsbereich (SEM-Behörden) die Möglichkeit, Angaben für Personen/Anwärter, Antragsfälle und laufende Fälle gemeinsam zu nutzen.
Hierdurch wird sichergestellt, dass Kunden nicht immer wieder dieselben Informationen angeben müssen und alle zugeordneten Behörden entsprechend informiert werden, sobald Änderungen an den Kundendaten auftreten. Die Funktionen des Evidence Brokers ermöglichen und vermitteln die gemeinsame Verwendung von Angaben. Der Evidence Broker fungiert bei neuen, aktualisierten und entfernten Angaben als Empfänger wie auch als Sender. Er ermöglicht der Behörde einen Vergleich von Angaben aus unterschiedlichen Quellen und die angemessene Maßnahmen.
Die gemeinsame Verwendung von Angaben ist unidirektional und erfolgt pro Angabentyp. Das bedeutet, dass unterschiedliche Ziele einen Angabentyp auf unterschiedliche Weise erhalten und gemeinsam verwenden können. Bei Bedarf kann ein Falltyp gemeinsam verwendete Angaben empfangen, ohne aber in der Lage zu sein, seine eigenen Angaben zur gemeinsamen Verwendung zu übertragen.
Die folgenden drei wichtigen Geschäftsfunktionen bewirken, dass der Evidence Broker Angaben überträgt:
- Immer dann, wenn eine neue Person zu einem Zielfall hinzugefügt wird (mit dem die Angaben gemeinsam verwendet werden): Wenn zum Beispiel Personen-/Anwärterangaben wie etwa Identifikationsangaben für die gemeinsame Verwendung mit einem integrierten Fall konfiguriert wurden und eine Person zu einem integrierten Fall hinzugefügt wird, prüft der Evidence Broker zuerst, ob für diese Person nicht etwa über Personen-/Anwärterangaben vorhanden sind. Werden entsprechende Angaben gefunden, führt der Evidence Broker dann eine Überprüfung auf aktive Identifikationsangaben durch und verwendet diese dann gemeinsam mit dem integrierten Fall.
- Immer dann, wenn Angabenänderungen an einem Quellenfall vorgenommen werden (an dem die Angabenänderungen eintreten): Wenn zum Beispiel Änderungen an den Identifikationsangaben für eine Person vorgenommen werden, sorgt der Evidence Broker dafür, dass diese Änderungen im Rahmen der gemeinsamen Verwendung an den integrierten Fall übertragen werden.
- Immer dann, wenn ein neuer Zielfall erstellt wird: Bei jeder Erstellung eines neuen integrierten Falls sucht der Evidence Broker nach Identifikationsangaben für die Person bzw. den Anwärter, die dann gemeinsam verwendet werden. Werden entsprechende Angaben gefunden, überträgt der Evidence Broker die Identifikationsangaben zur gemeinsamen Verwendung an den integrierten Fall.
Detaillierte Informationen zum Evidence Broker enthält das Handbuch Cúram Evidence Broker Guide.