Festlegen des minimalen Zahlungsbetrags

Für alle Leistungsprodukte kann ein minimaler Zahlungsbetrag konfiguriert werden. Dieser spezifiziert den minimalen Geldbetrag, der nach Abzug aller geltenden Abzüge von der gesamten Leistungszahlung an einen Beteiligten ausgezahlt werden muss. Abzüge, die dazu führen, dass der Betrag der Leistungszahlung unter den minimalen Zahlungsbetrag fällt, können nicht verarbeitet werden. Wenn beispielsweise der minimale Zahlungsbetrag 40 EUR beträgt und die Leistungszahlung durch die Verarbeitung eines bestimmten Abzugs auf 30 EUR gesenkt wird, kommt der Abzug nicht zur Anwendung. Durch einen festgelegten, minimalen Zahlungsbetrag wird sichergestellt, dass ein Beteiligter auch bei Anwendung mehrerer Abzüge auf einen Fall noch einen ausreichenden Leistungsbetrag erhält.