Für alle Leistungsprodukte kann ein Mindestabzugsbetrag konfiguriert werden. Hierbei handelt es sich um den Mindestbetrag, den das System von der gesamten Leistungszahlung eines Falls abziehen kann. Abzüge, die unter diesen Mindestabzugsbetrag fallen, können nicht verarbeitet werden. Wenn beispielsweise der Mindestabzugsbetrag 10 EUR beträgt, kann ein Abzug nur verarbeitet werden, wenn er größer ist als 10 EUR. Durch Festlegen des Mindestabzugsbetrags wird verhindert, dass viele kleine Zahlungen an Dritte ausgegeben werden, da diese womöglich den Erhalt von mehreren Abzügen bevorzugen, die in einer Zahlung zusammengefasst sind. Dadurch wird die Finanzverarbeitung vereinfacht.