Johann Taler, 14 Jahre alt, lebt in einer Pflegefamilie im Norden von Hamburg. Johanns Eltern sind derzeit in Haft. Die für Johann zuständige Bearbeiterin Margit Friedmann erfährt, dass er eine Tante in Köln hat, die möglicherweise geeignet wäre, Johann aufzunehmen. Die Pflegeeltern, bei denen Johann zurzeit lebt, möchten ihre Tätigkeit als Pflegeeltern aufgeben, sind jedoch bereit, Johann so lange zu betreuen, bis eine andere Pflegestelle gefunden werden kann. Margit Friedmann fragt beim Jugendamt in Köln an, ob es möglich wäre, Johann bei seiner Tante unterzubringen. Hans Müller, zuständiger Sachbearbeiter beim Jugendamt in Köln, zeichnet die Informationen zum Anliegen bezüglich Johann Taler und seiner Tante auf. Er hält als Typ des Anliegens "Interjurisdiktionales Anliegen" fest und schließt ein Prüfungsverfahren ein. Für ein interjurisdiktionales Anliegen wird keine Untersuchung gestartet. Für Johann Taler wird ein laufender Fall erstellt. Jürgen Leis, der Bearbeiter für den laufenden Fall, der auch für interjurisdiktionale Unterbringungen zuständig ist, prüft die Informationen, die von der sendenden Behörde übermittelt wurden. Er führt die erforderlichen Gespräche, Besuche vor Ort und Hintergrundprüfungen für Amelie Schmidt durch und erstellt alle sonstigen vorgeschriebenen behördlichen Protokolle. Er sendet diese Informationen zurück an die abgebende Behörde. Die Unterbringungsvereinbarung wird genehmigt und der Umzug von Johann wird vorbereitet. Johann Taler wird bei seiner Tante Amelie untergebracht. Die Zuständigkeit für die Fallverwaltung und die finanziellen Verpflichtungen werden durch die CAS gemäß den örtlichen Vorschriften bestimmt.