Auf der Basis der Bewertungsinformationen entwickelt ein Fallbearbeiter den Ergebnisplan für das Kind und die Familie. Die Justizbehörden können Ergebnispläne überprüfen und die Pläne können in der Tat als rechtmäßig Gerichtsdokumente betrachtet werden. Die Pläne müssen für alle Familienmitglieder verständlich sein, und alle Aufgaben und Verantwortlichkeiten müssen klar angegeben sein. Eltern und/oder Vormund werden aufgefordert, am Planungsprozess mitzuwirken und den Plan abzuzeichnen. Ergebnispläne werden regelmäßig überwacht und aktualisiert und können sich je nach den Umständen ändern. Im Planungsprozess werden auch die benötigten Services ermittelt und die Services ausgewählt. Ein Fallbearbeiter kann Services in der Serviceregistrierungsliste in CPM auswählen, oder der Service kann vom System empfohlen und anschließend durch den Fallbearbeiter ausgewählt werden. Der Service kann für mehrere Kunden oder für nur einen einzigen Kunden erstellt werden. Die Serviceoptionen sind konfigurierbar.
Für in Obhut genommene Kinder werden Besuchspläne entwickelt, die die geplanten Interaktionen zwischen Kindern, die außerhalb ihres Elternhauses untergebracht sind, und deren Familienmitgliedern (Eltern oder Verwandte) oder anderen Beteiligten festlegen und beschreiben. Besuchspläne können gerichtlich verfügt sein oder von der Behörde und der Familie gemeinsam beschlossen. Normalerweise werden in Besuchsplänen die Details der geplanten Interaktionen festgelegt: Zeitpunkt, Art, Ort, Häufigkeit und Dauer. Beim Erstellen eines Besuchsplans muss der Fallbearbeiter die entsprechenden Beteiligten identifizieren. Für ein Kind können jederzeit mehrere aktive Besuchspläne gelten. Besuchspläne sind in den Ergebnisplanungsprozess für das Curam for Child Welfare integriert. Sie enthalten auch die Kontaktverwaltungsfunktion, über die die tatsächlich gemäß dem Besuchsplan durchgeführten Besuche nachverfolgt werden.