Personen, die direkt oder indirekt am Untersuchungsfall beteiligt sind, werden als Untersuchungsbeteiligte bezeichnet. Nach einer Überprüfung der Beteiligten des Anliegens werden eventuell nicht alle im Bericht über das Anliegen aufgeführten Personen in die Untersuchung eingeschlossen. Umgekehrt können weitere Beteiligte im Laufe der Sachverhaltsprüfung neu aufgenommen werden. Wie beim ersten Schritt, der Aufnahme des Anliegens, kann eine Person mehrere Rollen haben. Beispiele für Rollen sind: Kind, Elternteil/Vormund, zusätzlicher Kontakt und bei Untersuchungen, bei denen es um Misshandlung und Vernachlässigung geht, mutmaßliches Opfer und mutmaßlicher Täter. Auch Beziehungen können im Rahmen der Sachverhaltsprüfung erfasst werden, und unterscheiden sich von den Rollen, da sie die Beziehungen zwischen den Personen und ihr wechselseitiges Verhältnis beschreiben.