Den Personen, die an dem Anliegen beteiligt sind, werden Rollen zugewiesen. Die Rollen definieren, welche Rolle oder Verantwortlichkeit der Beteiligte an dem Anliegen zum Zeitpunkt der Prüfung des Anliegens bekanntermaßen hat, z. B. Kind, Elternteil/Vormund, mutmaßliches Opfer, mutmaßlicher Gefährder oder Aufsichtsperson. Ein Beteiligter kann mehrere Rollen in Verbindung mit dem Anliegen haben. Rollen unterscheiden sich von Beziehungen insoweit, dass sie die Rolle der Person beim Prüfungsverfahren für das Anliegen angeben Während des Prüfungsverfahrens für das Anliegen können auch die Beziehungen erfasst werden. Nachstehend sind einige Rollen aufgeführt, die im Prüfungsverfahren für das Anliegen wichtig sind.
- Meldeperson: Die Meldeperson ist die Person, die Kontakt mit der Kinderfürsorge-Organisation aufnimmt, um einen Misshandlungs- oder Vernachlässigungsfall oder einen entsprechenden Verdacht zu melden oder Services anzufordern. In vielen Regionen sind Angehörige bestimmter Berufsgruppen aufgrund ihrer Zulassung verpflichtet, den Missbrauch oder die Vernachlässigung eines Kindes melden. Solche Personen werden als zur Meldung verpflichtete Person bezeichnet. Von zur Meldung verpflichteten Personen wird erwartet, dass sie persönliche Angaben wie Name, Adresse und Kontakttelefonnummer offenlegen. Die Angaben zur Organisation, bei der die zur Meldung verpflichtete Person arbeitet, müssen ebenfalls offengelegt werden. Eine meldende Person kann auch ein Familienmitglied, ein Nachbar oder eine andere Person sein, auch das Kind, das misshandelt wurde. Meldende Personen mit Ausnahme von zur Meldung verpflichteten Personen können den Wunsch äußern, anonym zu bleiben.
- Eltern/Vormund: Die Person, die als Elternteil und/oder Vormund identifiziert wird.
- Kind: Die als Kind identifizierte Person.
- Mutmaßliches Opfer: Für Anliegen vom Typ "Kinderschutzdienste" wird dem Kind, das als Opfer des Missbrauchs oder der Vernachlässigung identifiziert wurde, die Rolle des "mutmaßlichen Opfers" zugewiesen.
- Mutmaßlicher Täter: Für Anliegen vom Typ "Kinderschutzdienste" wird der Person, die als mutmaßlicher Täter in Bezug auf den Missbrauch oder die Vernachlässigung identifiziert wurde, die Rolle des "mutmaßlichen Täters" zugewiesen.
- Anbieter: Eine Person, beispielsweise Pflegeeltern oder der Anbieter einer Kindertagesstätte, bekommt die Rolle des "Anbieters" zugewiesen.
- Person, die zusätzliche Informationen bereitstellen kann: Eine Person, die Informationen zur Familie liefert, jedoch nicht als Beteiligter betrachtet wird. Solche Personen können Lehrer, Nachbarn, Schulsozialarbeiter, Freunde der Familie usw. sein.
- Hauptbeteiligter: Der Ansprechpartner für den Fall.
- Aufsichtsperson: Die Person bzw. die Personen, die verantwortlich für die Aufsicht des Kindes sind.
Frühere Informationen zu Beteiligten werden gespeichert. Die CCS-Lösung ermöglicht es anzugeben, dass ein Suchergebnis eine "potenzielle" Übereinstimmung mit einem bekannten Beteiligten darstellt. Diese Informationen werden dem Bearbeiter des Anliegens oder dem Untersuchungsbearbeiter verfügbar gemacht, damit diese sie später bestätigen können.