Einführung

Das Verfahren für Anliegen in CCS erleichtert das Erfassen eines Berichts (oder einer Überweisung) für ein Kind, das Services oder Schutz benötigt. Jeder kann über verschiedene Kanäle Kontakt mit den Kinderfürsorgebehörden aufnehmen, um einen vermuteten Kindesmissbrauch zu melden oder Besorgnis hinsichtlich einer Familiensituation zu äußern. Die Bearbeiter eines Anliegens müssen die von der meldenden Person mitgeteilten Informationen in beschreibender Form erfassen, die Daten der Beteiligten aufnehmen, den Typ des Anliegens bestimmen und sonstige Informationen erfassen, die relevant für den Typ des Anliegens sind. So müssen beispielsweise bei Anliegen, die die Kinderschutzdienste betreffen, die geäußerten Behauptungen erfasst werden, während dies für andere Typen von Anliegen nicht erforderlich ist.

Der Bearbeiter des Anliegens macht eine anfängliche Prüfungsempfehlung, um einen Bericht auf der Basis der von der meldenden Person gelieferten Informationen und der Prüfungskriterien der Behörde einzuschließen oder auszuschließen. Wenn ein Anliegen angenommen wird (d. h. eingeschlossen), wird eine Untersuchung durchgeführt, um die geeignete Reaktion durch die Behörde zu ermitteln. Der Bearbeiter des Anliegens kann abhängig vom Workflow der Behörde eine Empfehlung zur Genehmigung des Anliegens durch den zuständigen Anliegen-Supervisor geben. Der Supervisor oder der mit dieser Aufgabe Beauftragte prüft und genehmigt die Empfehlung für das Anliegen oder lehnt sie ab. Der Bearbeiter des Anliegens kann auch eine Empfehlung zur Reaktionszeit machen. Damit wird festgelegt, wie rasch die Behörde auf die Behauptungen reagieren muss.