Der Untersuchungsbearbeiter nimmt Kontakt mit dem mutmaßlichen Opfer bzw. den mutmaßlichen Opfern auf, um die unmittelbare Sicherheit des Kindes zu bewerten. Nach der Kontaktaufnahme mit dem Kind und der Familie muss der Untersuchungsbearbeiter ausreichend Informationen einholen, um die Sicherheitsrisiken für das Kind bewerten zu können. Kinder werden dann als in einem unsicheren Umfeld lebend betrachtet, wenn eine Gefährdung vorhanden ist und die einzige Intervention, die als ausreichend betrachtet wird, die Inobhutnahme des Kindes ist.
Bei einer Sicherheitsbewertung wird auch ermittelt, welche Absicherungsmaßnahmen erforderlich sein können, um potenziell unsichere Bedingungen zu beseitigen. Der Untersuchungsbearbeiter arbeitet mit der Familie zusammen, um die Faktoren zu identifizieren, die zu der laufenden Untersuchung geführt haben, und bewertet, auf welche Bedürfnisse der Familie sofort eingegangen werden kann, um die Probleme zu lindern. Der Untersuchungsbearbeiter kann Absicherungsmaßnahmen identifizieren, die die behandelten und untersuchten Probleme lindern. In diesem Fall erstellt der Untersuchungsbearbeiter mit dem Einverständnis der Familie einen Sicherheitsplan für die Familie. Der Plan nennt Services und Aktivitäten, die den unmittelbaren Bedürfnissen der Familie gerecht werden und bewirken, dass das Kind sicher in seinem häuslichen Umfeld ist. Der Untersuchungsbearbeiter berücksichtigt das Ergebnis der Klärung der Behauptung (oder die Erkenntnisse, die sich bezüglich der Behauptung ergeben haben) sowie das soziale Unterstützungsnetzwerk der Familie und weitere Faktoren, um zu ermitteln, ob die Familie in der Lage ist, die Probleme zu bewältigen oder nicht.