Vollenden einer Anhörung für einen Anhörungsfall

Die letzte Phase im Lebenszyklus einer Anhörung ist deren Vollendung. In dieser Phase wird überprüft, ob eine Entscheidung für die Anhörung verfügbar ist. Diese Phase beginnt, wenn der Anhörungsbeauftragte die Anhörung als vollendet kennzeichnet und für alle der Anhörung beiwohnenden Teilnehmer entsprechende Teilnahmeinformationen eingibt. Wenn der Anhörungsbeauftragte abwesende Teilnehmer erfasst, kann der Anhörungsfall später erneut geöffnet werden. Anhand der Teilnahmeinformationen wird außerdem bestimmt, ob eine Zahlung an bestimmte Repräsentanten für ihre Anwesenheit bei der Anhörung erfolgen soll.