Genehmigen einer Anhörungsprüfung

Die zweite Phase im Lebenszyklus der Anhörungsprüfung ist deren Genehmigung. In dieser Phase wird überprüft, ob eine Anhörung für die Anhörungsprüfung geplant werden kann. Während dieser Phase werden die einzelnen Posten, zu denen Widerspruch eingelegt wurde und die mit der Anhörungsprüfung verknüpft sind, entweder genehmigt oder abgelehnt, was in der Regel durch einen Anhörungsprüfungs-Supervisor erfolgt. Wenn zum zu einer Anhörungsprüfung mehrere Posten gehören, muss jeder einzelne dieser Posten genehmigt werden. Nur die genehmigten Posten, gegen die Widerspruch eingelegt wurde, werden bei der für die Anhörungsprüfung geplanten Anhörung berücksichtigt. Der Status der Anhörungsprüfung basiert auf dem Status des widersprochenen Postens. Wenn ein widersprochener Posten in Verbindung mit einer Anhörungsprüfung genehmigt wird, erhält auch die Anhörungsprüfung den Status "Genehmigt". Beachten Sie jedoch Folgendes: Wenn mehrere widersprochene Posten vorliegen und einer dieser Posten abgelehnt wird, behält die Anhörungsprüfung weiterhin den Status "Offen".

Probleme, die der Anhörungsprüfung hinzugefügt werden, erfordern keine Genehmigung.