Verknüpfungen von Rechtsverfahren

Ein Rechtsverfahren kann mit mehreren anderen Rechtsverfahren verknüpft werden. Beim Erstellen eines Rechtsverfahrens innerhalb eines anderen Rechtsverfahrens wird automatisch eine Verknüpfung zwischen den beiden Verfahren hergestellt. Die Verknüpfung eines Rechtsverfahrens mit einem anderen kann das Ergebnis eines Rechtsverfahren sein oder aus sonstigen Gründen erfolgen. Wenn zwei Rechtsverfahren fälschlicherweise miteinander verknüpft wurden, kann die Beziehung zwischen den beiden Verfahren entfernt werden.