Verlängerung der Frist für Entscheidungsfindung

Die Frist für die Entscheidungsfindung beim Widerspruchstyp "Anhörungsfall" oder "Anhörungsprüfung" wird automatisch verlängert, wenn eine Anhörung zu dem Widerspruch fortgeführt, verschoben oder neu geplant wird. Angenommen, eine Anhörung wird verschoben und für ein anderes Datum erneut geplant, dann wird das Ablaufdatum der Widerspruchsfrist entsprechend der Verzögerung verschoben. Um die aktualisierte Entscheidungsfrist zu ermitteln, wird der Zeitraum zwischen dem Datum, an dem die Anhörung fortgeführt oder verschoben wurde, und dem neu geplanten Anhörungsdatum berechnet. Anschließend wird die Entscheidungsfrist für den Widerspruchsfall um den Wert des errechneten Zeitraums verlängert.