Einführung

Dieses Kapitel enthält Informationen zur Anspruchsberechtigungsprüfung von Kunden. Die Prüfung basiert auf einem automatisierten, von der Behörde konfigurierten Fragenkatalog und dient der Feststellung, ob ein Kunde potenziell für ein oder mehrere Programme anspruchsberechtigt ist.

Der Antragssachbearbeiter kann eine solche Prüfung sowohl für anonyme Personen, als auch für Anwärter und registrierte Personen durchführen. Die potenzielle Anspruchsberechtigung für die ausgewählten Programme wird anhand von Anspruchsberechtigungsregeln ermittelt, die auf die vom Kunden angegebenen Antworten angewandt werden. CCI stellt die Infrastruktur bereit, mit der Behörden eigene Prüfungsregeln aufstellen können. Anschließend wird dem Sachbearbeiter eine Liste der empfohlenen Regierungsprogramme angezeigt, die für die Bedürfnisse des Kunden am besten geeignet sind. Es können auch Warnhinweise angezeigt werden, wenn das System beispielsweise feststellt, dass eine Notlage des Kunden vorliegt.

Nach Abschluss der Prüfung kann der Antragssachbearbeiter entweder die in der Behörde verfügbaren Programme beantragen, Überweisungen für extern angebotene Programme erstellen oder ggf. Soforthilfemaßnahmen einleiten.

Für jede durchgeführte Prüfung werden sämtliche Empfehlungen in einem Verlauf gespeichert. Der Verlauf ist über die Liste der Prüfungen für die betreffende Person verfügbar. Im Verlaufsdatensatz werden Datum und Uhrzeit der Prüfung, Hinweise und die empfohlenen Programme gespeichert.

CCI verfügt zwar nicht über vorkonfigurierte Skripts oder Regeln für Prüfungen, stellt jedoch die erforderliche Infrastruktur bereit, damit Behörden eigene Skripts und Regeln für die Programme konfigurieren können, die für die Bearbeiter verfügbar sein sollen.