Nachfolgend sind die wichtigsten Konzepte aus diesem Handbuch zusammengefasst:
- CCI bietet Sachbearbeitern ein Instrument, mit dem sie die im Rahmen des Prüfungsverfahrens erforderlichen Aufgaben in einer schlüssigen und effizienten Art und Weise erfüllen können.
- CCI basiert auf dem Prinzip der zentralen Anlaufstelle, das Kunden einen universellen Zugang zu Sozialdiensten und Regierungsprogrammen bietet. Dadurch können Kunden einer Behörde ihre spezifischen Bedürfnisse vortragen, die es zu bewältigen gilt, statt bei der Behörde pauschal Programme oder Leistungen zu beantragen, auf die sie ihrer Meinung nach Anspruch haben.
- CCI vereinfacht Routineaufgaben durch Funktionen, die es Sachbearbeitern ermöglichen, in nur wenigen Schritten nach Kunden zu suchen oder diese im System zu registrieren.
- Mithilfe der Triage-Funktion können Sachbearbeiter unmittelbar Sozialdienste in der Nähe des Kunden ermitteln oder Regierungsprogramme identifizieren, die den Bedürfnissen des Kunden gerecht werden.
- Sachbearbeiter können prüfen, ob ein Kunde über eine potenzielle Anspruchsberechtigung für Regierungsprogramme verfügt.
- Sachbearbeiter haben die Möglichkeit, für ihre Kunden Programme zu beantragen.
- Änderungen an den Lebensumständen des Kunden können mithilfe der Lebensereignisfunktion ohne großen Aufwand gemeldet werden. Dabei wird unmittelbar geprüft, inwieweit sich solche Veränderungen auf bestehende Leistungen auswirken.
- Sachbearbeiter haben die Möglichkeit, Kunden an Sozialdienstleister und/oder externe Behörden zu überweisen, die ihnen möglicherweise bei der Befriedigung ihrer Grundbedürfnisse weiterhelfen können.
- CCI bietet Behörden eine Infrastruktur, die es ihnen ermöglicht, eigene Anspruchsberechtigungs- und Beraterregeln zu implementieren. Darüber hinaus können bestimmte Funktionen im Rahmen des Prüfungsverfahrens individuell konfiguriert werden, um internen Anforderungen der Behörde Rechnung zu tragen.