Zuordnen von Bewertungen zu Fällen und Ergebnisplänen

Bewertungen können Fällen und Ergebnisplänen zugeordnet werden. Dadurch kann der Administrator angeben, welche Bewertungen für einen bestimmten Fall ausgeführt werden können. Dazu zählen integrierte Fälle, Servicepläne, Leistungsprodukte, Verbindlichkeitsprodukte, Ordner für Sozialdienste und -behörden und Ergebnispläne. Beispielsweise kann eine Bewertung zur Selbständigkeit auf einen Ergebnisplan für Selbständigkeit, nicht aber auf einen Ergebnisplan für Zusammenführung anwendbar sein. Sobald der Fall einer Bewertung zugeordnet wurde, können Fallbearbeiter die Bewertung für jeden beliebigen Fall dieses Typs ausführen. Zwei zusätzliche Einstellungen werden bereitgestellt: Die Einstellung "Auf Startseite" gibt an, ob Bewertungsergebnisse auf der Startseite des zugehörigen Falls angezeigt werden. Dies ermöglicht einem Administrator, alle relevanten Bewertungsergebnisse auf der Startseite des Falles darzustellen. Mit der Einstellung "Bewertung verfügbar ab" kann festgelegt werden, von wo aus die Bewertung innerhalb eines Ergebnisplans ausgeführt werden kann: Die Bewertung kann aus einer Prüfung des Ergebnisplan heraus, aus dem Ergebnisplan selbst oder aus einer Prüfung und aus einem Ergebnisplan heraus ausgeführt werden. Eine Risikobewertung sollte beispielsweise nur aus einer Prüfung heraus ausführbar sein.