Angeben, ob Anpassung für ein Produkt erforderlich ist

Die Einstellung "Anpassung erforderlich" gibt an, ob für ein Produkt Anpassungen erforderlich sind. Wenn diese Einstellung für ein Leistungsprodukt aktiviert ist, werden auf alle Zahlungen, die in Bezug auf das jeweilige Produkt geleistet werden, Steuern fällig. Der Anpassungssatz bei Steuern kann im Rahmen der Satztabellenverwaltung gepflegt werden. Auf alle Zahlungen wird der gleiche Satz angewendet. So kann beispielsweise auf alle Zahlungen in Bezug auf ein Leistungsprodukt ein Steuersatz von 5 % angewendet werden. Wenn die Einstellung "Anpassung erforderlich" für ein Verbindlichkeitsprodukt aktiviert ist, werden für alle Rechnungen, die nach einem Monat noch offen sind, Gebühren fällig. Wird eine Rechnung nicht innerhalb eines Monats beglichen, wird anhand des für das Produkt definierten Anpassungsintervalls eine Gebühr aufgeschlagen. Als Anpassungssatz für Gebühren wird ein fester Satz vorgegeben. Die Behörde kann beispielsweise festlegen, dass Verbindlichkeiten, die nicht innerhalb eines Monats beglichen werden, mit einer Gebühr von fünf Prozent belegt werden.