Erste Falleigentumsstrategie

In diesem Abschnitt wird die Funktionsweise der Standardstrategie beschrieben, die das ursprüngliche Falleigentumsrecht bestimmt. Diese Standardstrategie kann von Administratoren mithilfe der oben beschriebenen Einstellung "Eigentumsstrategie" überschrieben werden.

Bei integrierten Fällen ermittelt das System den ursprünglichen Falleigentümer wie folgt automatisch:

  1. Der Administrator des Beteiligten, bei dem es sich um den primären Kunden des integrierten Falls handelt, wird als Falleigentümer definiert.
  2. Wenn für den primären Kunden kein Administrator existiert, wird der momentan angemeldete Benutzer als Falleigentümer festgelegt.
  3. Wenn der Administrator des Beteiligten innerhalb der Organisationsstruktur keine aktive Position innehat, weist das System dem momentan angemeldeten Benutzer das Falleigentumsrecht zu.
  4. Wenn der momentan angemeldete Benutzer innerhalb der Organisationsstruktur keine aktive Position innehat, erhält der Benutzer eine Gültigkeitsnachricht, in der er darüber informiert wird, dass der Fall nicht erstellt werden kann, da der Falleigentümer nicht identifiziert werden kann.

Bei Produktbereitstellungsfällen ermittelt das System den ursprünglichen Falleigentümer wie folgt automatisch:

  1. Der Falleigentümer des integrierten Falls, zu dem die Produktbereitstellung gehört, wird zu Beginn als Falleigentümer festgelegt.
  2. Wenn es keinen zugehörigen integrierten Fall gibt, wird der Administrator des Beteiligten, bei dem es sich um den primären Kunden des Produktbereitstellungsfalls handelt, als Falleigentümer definiert.
  3. Wenn für den primären Kunden kein Administrator existiert, wird der momentan angemeldete Benutzer als Falleigentümer festgelegt.
  4. Wenn der Benutzer, der den primären Kunden registriert hat, innerhalb der Organisationsstruktur keine aktive Position innehat, wird dem momentan angemeldeten Benutzer das Falleigentumsrecht zugewiesen.
  5. Wenn der Benutzer, bei dem es sich um den Falleigentümer des zugehörigen Falls handelt, innerhalb der Organisationsstruktur keine aktive Position innehat, wird dem Supervisor des zugehörigen Falls das Falleigentumsrecht zugewiesen.
  6. Wenn der Supervisor keine aktive Position innehat oder dem zugehörigen Fall kein Supervisor zugewiesen ist, wird das Falleigentumsrecht der Organisationseinheit zugewiesen, der der Falleigentümer des zugehörigen Falls angehört.