Volljährigkeit

Die Volljährigkeit (oder das Höchstalter eines Kindes) wird durch die Satztabelle 'Reifealter' gesteuert. In dieser Tabelle wird definiert, bis zu welchem Alter eine Person in CCS als Kind angesehen wird. Das Reifealter (auch als Ausscheidealter oder Volljährigkeit bezeichnet) ist ein wichtiger Faktor bei der Verwaltung eines Beteiligten in CCS. Bei der Kinderfürsorge kann ein Kind zum Beispiel von seinen Eltern getrennt und von der Organisation außerhalb des Elternhauses untergebracht werden, bis es volljährig ist. Die Volljährigkeit kann je nach Gerichtsbarkeit unterschiedlich sein. CCS bietet die Möglichkeit, sowohl das Alter festzulegen, ab dem eine Person als erwachsen gilt (Erwachsenenalter), als auch (für die IV-E-Anspruchsberechtigungsregeln der Vereinigten Staaten) ein Ausnahmealter (verlängertes Alter) für die Regelverarbeitung.