Wie für zusammengefasste Informationen ist auch für dynamische Angaben für Regelwerke für Zusammenfassung eine bestimmte Struktur in Bezug auf die darin enthaltenen Regelklassen und Attribute erforderlich. Für eine allgemeine CER-Infrastruktur gibt es jedoch keine Konzepte für die Angabenverarbeitung. Um sicherzustellen, dass manuell erstellte Regelwerke für Validierung die jeweiligen Anforderungen erfüllen, müssen für sie die folgenden Einschränkungen erzwungen werden:
- Regelwerke für Validierung müssen eine konkrete Regelklasse enthalten, die aus der Regelklasse DefaultEvidenceValidationResult in 'EvidenceValidationRuleSet' erweitert wird.
- Diese Regelklasse muss ein Regelattribut mit dem Namen 'evidence' enthalten. Als Typ für dieses Regelattribut muss die generierte Verarbeitungsregelklasse verwendet werden und für die Ableitung dieses Attributs muss der "angegebene" Ausdruck verwendet werden. Der "angegebene" Ausdruck ist die Standardableitung, wenn ein Attribut im CER-Editor definiert wird.
Wenn zum Beispiel der logische Name eines dynamischen Angabentyps 'Alien' lautet, wird das Regelwerk 'AlienRuleSet' mit der Regelklasse 'Alien' generiert. In diesem Fall muss die konkrete Regelklasse in dem Regelwerk für Validierung für diesen Angabentyp ein Attribut mit der Bezeichnung 'evidence' enthalten, dessen Typ die Regelklasse 'Alien' in 'AlienRuleSet' ist.