Genehmigungskriterien für Serviceangebote definieren

Eine der wichtigsten Aufgaben eines CPM-Administrators besteht in der Konfiguration von Genehmigungskriterien für Serviceangebote. Genehmigungskriterien sind bestimmte Bedingungen, die Anbieter und/oder deren Mitarbeiter/interne Beteiligte erfüllen müssen, bevor sie Services für die Kunden der Organisation bereitstellen dürfen.

Für Serviceangebote können verschiedene Genehmigungskriterien ausgewählt werden, unter anderem Hintergrundprüfungen, Akkreditierungen, Eignungsprüfungen, Lizenzen, Schulungen und weitere erforderliche Genehmigungskriterien. Werden Genehmigungskriterien für ein Serviceangebot auf administrativer Ebene konfiguriert, gelten sie automatisch für alle Anbieter des jeweiligen Service.

Informationsnachrichten werden angezeigt, durch die der Benutzer darauf hingewiesen wird, dass erforderliche Genehmigungskriterien nicht erfüllt wurden. Der Benutzer kann dann entscheiden, ob die Genehmigung des Serviceangebots fortgesetzt werden soll. Wenn beispielsweise auf administrativer Ebene Lizenz- und Hintergrundprüfungen als Genehmigungskriterien für ein Serviceangebot zur Kinderbetreuung konfiguriert sind, werden Informationsnachrichten angezeigt, wenn der Ressourcenmanager einem Anbieter eine Genehmigung zur Bereitstellung von Kinderbetreuungsservices erteilen möchte, und die erforderlichen Lizenz- und Hintergrundprüfungen nicht vorhanden sind.

Bei der Genehmigung eines Serviceangebots auf Anbieterebene werden Informationsnachrichten angezeigt, durch die der Benutzer darauf hingewiesen wird, dass die erforderlichen Genehmigungskriterien nicht erfüllt wurden. Der Benutzer kann dann entscheiden, ob die Genehmigung des Serviceangebots fortgesetzt werden soll. Wenn beispielsweise auf administrativer Ebene Lizenz- und Hintergrundprüfungen als Genehmigungskriterien für das Serviceangebot zur Kinderbetreuung konfiguriert sind, werden Informationsnachrichten angezeigt, die den Benutzer darüber informieren, welche Genehmigungskriterien für Anbieterlizenzen und Hintergrundprüfungen nicht erfüllt wurden.