Begriffsdefinition: Softwarearchitektur
Hauptbeschreibung
Softwarearchitektur umfasst Folgendes:
  • maßgebliche Entscheidungen über den Aufbau eines Softwaresystems
  • Auswahl der Strukturelemente und der Schnittstellen, aus denen das System zusammengestellt wird, zusammen mit ihrem Verhalten, das in der Kollaboration zwischen diesen Elementen spezifiziert ist
  • Zusammensetzung der Struktur- und Verhaltenselemente zu stufenweise größeren Subsystemen
  • Architekturstil, der diesen Aufbau, diese Elemente und ihre Schnittstellen, ihre Kollaborationen und ihre Zusammensetzung steuert