Richtlinie: Design von Servlets
Diese Richtlinie erläutert das Design von Servlets für eine J2EE-Anwendung.
Beziehungen
Zugehörige Elemente
Hauptbeschreibung

Einführung

Diese Richtlinie konzentriert sich auf das Design von Servlets. Weitere Anleitungen zu Servlets, beispielsweise dazu, wie diese festgelegt und modelliert werden, finden Sie unter Richtlinie: Servlets.

Sitzungsstatus

Die von einem Servlet verwalteten Sitzungsstatusdaten sollten im Design des Servlets dokumentiert sein. Nähere Anleitungen zum Sitzungsstatus finden Sie unter Richtlinie: Design des Status für J2EE-Anwendungen.

Servlet-Kontext

Alle Interaktionen mit dem Servlet-Kontext sollten im Design des Servlets dokumentiert sein. Der Servlet-Kontext besteht aus den Daten, die global für die Anwendung gelten, und sollte sorgfältig verwaltet werden. Weitere Informationen zu diesem Mechanismus finden Sie unter Richtlinie: Design des Status für J2EE-Anwendungen.

Langlebiger Status

Ein Servlet kann auch Daten verwalten, die eine einzelne Clientsitzung überdauern sollen. Beispielsweise kann es direkt über JDBC auf eine Datenbank zugreifen oder Daten in Cookies auf der Clientseite speichern.

Wenn ein Servlet solche langlebigen Daten verwaltet, sollte dies in der Beschreibung des Servlets im Designmodell dokumentiert werden. Das Design des langlebigen Status wird auch in Richtlinie: Design des Status für J2EE-Anwendungen erläutert.

Unterteilung

Servlets können andere Servlets, JSPs, Helper-Klassen und EJBs aufrufen. Wird ein Servlet zu groß, haben Sie folgende Möglichkeiten:

  • Sie können Helper-Klasse verwenden, für die getrennte Komponententests ausgeführt werden können.
  • Sie können den gesamten HTML-Code in JSPs packen.
  • Sie können die Geschäftslogik in EJBs verschieben.

Transaktionen

Im allgemeinen werden Servlets im nicht persistenten Sitzungsstatus verwendet und benötigen daher keine Transaktionen. Sollen Transaktionen verwendet werden, sollte in projektspezifischen Designrichtlinien festgelegt werden, wann diese Transaktionen verwendet werden sollen.