Begriffsdefinition: Softwarearchitektur |
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Hauptbeschreibung
Softwarearchitektur umfasst Folgendes:
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maßgebliche Entscheidungen über den Aufbau eines Softwaresystems
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Auswahl der Strukturelemente und der Schnittstellen, aus denen das System zusammengestellt wird, zusammen mit ihrem
Verhalten, das in der Kollaboration zwischen diesen Elementen spezifiziert ist
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Zusammensetzung der Struktur- und Verhaltenselemente zu stufenweise größeren Subsystemen
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Architekturstil, der diesen Aufbau, diese Elemente und ihre Schnittstellen, ihre Kollaborationen und ihre
Zusammensetzung steuert
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