Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete
Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen
Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf
das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit
den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie
diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines
Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren,
gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses
Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser
Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser
Vereinbarung nicht einverstanden sind,
- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen,
installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und
- müssen das Programm sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das
Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten
Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen
haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm
erworben haben.
"IBM" steht für International Business Machines Corporation
oder eine IBM Tochtergesellschaft.
Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das
programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines
Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen
werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des
Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden
Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre
beigelegt.
Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten
einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1)
maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles
Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken),
4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente
oder -schlüssel sowie Dokumentationen.
Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur
Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese
Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer
ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus
Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für
zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und
Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung
gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder
einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder
IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf
diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe
dokumentiert.
"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson
oder eine einzelne juristische Person.
Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine
Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden),
Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige
Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie
ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen
Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des
Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen
können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle
eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung
und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage
Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.
1. Berechtigung
Lizenz
Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM
Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch
nicht verkauft.
IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur
Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.
Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis
definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich
einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen
und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede
Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des
Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise
anzubringen.
Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen
Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht
mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.
Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer
das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von
einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und
die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.
Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder
weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern
eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche
Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in
Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.
IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen
dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie
verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen
Berechtigungsnachweis zu vernichten.
Geld-zurück-Garantie
Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht
zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des
Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen
Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung
gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben,
bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Programmübertragung
Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und -
verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den
Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das
Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung
einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der
Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu
nutzen.
2. Gebühren
Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag
handelt es sich um eine Einmalgebühr.
Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe,
die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt
keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder
gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in
dieser Vereinbarung.
Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM
oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben,
benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.
Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern,
Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren
enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen
Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der
für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum
des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm
betreffenden Vermögenssteuern.
3. Begrenzte Gewährleistung
IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der
angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die
Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM
gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des
Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse
aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.
IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken
mit Informationen zu bekannten Programmfehlern,
Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur
Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software
Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt
diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr
nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen
Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.
Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums
nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit
Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen
behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den
zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM
Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie
erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm
heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das
Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des
gezahlten Betrags.
Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und
ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige
Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss
veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige
Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind
derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des
Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird
keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder
Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer
stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen
möglicherweise nicht anwendbar sind.
Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung
spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte,
die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen
Rechtsordnung variieren können.
4. Haftungsbegrenzung
Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen
Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM
unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch
an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher
Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche
aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und
außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf:
1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an
Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden
bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des
Rechtsanspruches ist.
Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten.
Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam
haftbar gemacht werden können.
Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in
folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher
Schäden hingewiesen wurde:
1. Verlust oder Beschädigung von Daten;
2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder
3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse,
Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter
Einsparungen.
Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder
die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen
und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.
5. Allgemeines
1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft
Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.
2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen
des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die
übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und
gelten weiterhin in vollem Umfang.
3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur
Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen
einverstanden.
4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre
persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail-
Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im
Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und
dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von
IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten
einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung,
zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung
gestellt werden.
5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage
im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach
Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders
lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.
6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von
vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den
Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.
7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage
oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für
Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten
Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für
Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und
beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen
haftbar ist.
6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und
Schiedsspruchverfahren
Geltendes Recht
Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die
Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die
Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und
Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser
Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang
stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet
unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.
Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den
internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.
Rechtsprechung
Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der
Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.
Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen
EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)
Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen
Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:
In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter
den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für
den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von
den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen
Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der
räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der
Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen
ersetzt:
Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen
Rechtsbestimmungen gelten:
Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge
der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in
Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf
einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden
Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und
Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung
solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe
entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den
von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.
Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden
(einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen
Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.
Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch
wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1)
Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder
Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene
Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden
sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene
Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust
erwarteter Einsparungen.
Die in dieser Vereinbarung spezifizierten
Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM
durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM
Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM
Lieferanten gemeinsam haftbar sind.
Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren
(Abschnitt 6)
Rechtsprechung
Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:
1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser
Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden
Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins
das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);
ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes
hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am
Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:
Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem
Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit
laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die
Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.
Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die
Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung
des Programms mit den geltenden Spezifikationen.
Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes
ersetzt:
Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht
anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten
Bestimmungen begrenzt.
Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird
diesem Abschnitt hinzugefügt:
Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und
Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.
Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer
5 werden durch Folgendes ersetzt:
Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen,
gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.
Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte
Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.
SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird
Folgendes hinzugefügt:
Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die
Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische
Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu
Geschäftsaktivitäten.
Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION
Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten
Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale
Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.
Programmname: IBM Rational Application Developer for Linux
and Windows, Version 6.0.1
Programmnummer: 5724-J19
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem
Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer
weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass
es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.
Angegebene Betriebsumgebung
Die Programmspezifikationen und Informationen zur
Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm,
sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in
anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer
Vertriebsfreigabe.
Programmspezifische Bedingungen
Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das oben
unter "Programmname" angegebene "Programm" die Komponenten auf
der Rational Application Developer CD-ROM mit Ausnahme der
Komponenten von Drittherstellern, die auf der Basis separater
Bedingungen bereitgestellt werden, die unter "Code von
Drittherstellern" zu finden sind. Ihre Nutzung der Programmkomponenten
unterliegt den Vertragsbedingungen dieser Lizenzinformation und
sämtlichen für das Programm geltenden Bedingungen. Davon ausgenommen
sind die nachfolgenden Abschnitte "CODE VON DRITTHERSTELLERN"
und "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN", die Vorrang haben vor allen
anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und IBM bzw. einem mit IBM
verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften. Die
für das gesamte Produkt geltenden Bedingungen haben Vorrang vor
dieser Lizenzinformation.
AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN
Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung
zwischen Ihnen und IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen
oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM"
bezeichnet) oder zwischen Ihnen und einem der Dritthersteller, die IBM
Produkte anbieten ("Dritthersteller"), gelten die folgenden
Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend
genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne
Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM und die
Dritthersteller übernehmen keine Gewährleistung für die Handelsüblichkeit
und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder
die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM und die
Dritthersteller übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche
Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu
halten; und (d) IBM und die Dritthersteller haften nicht für
unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der
ausgeschlossenen Komponenten.
Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
1. Eclipse SDK 3.0.2
2. Ant 1.6.1
3. Ant 1.6.2
4. SAX
5. DOM
6. Tomcat 4.1.30
7. MX4J
8. Lucene 1.4.3
9. Mozilla API
10. JSch 0.1.16
11. Java SSH Applet
12. JUnit 3.8.1
13. GEF 3.0.1
14. XSD 2.0.2
15. TPTP 3.3
16. Commons Logging 1.0.3
17. log4J 1.2.8
18. Xerces - C 2.4.0
19. XML4C 5.0
20. XML4C 3.3.1
21. EMF 2.0.2
22. Tomcat 3.2.4
23. XML4J 4.3
24. UML2 1.0.2
25. Visual Editor 1.0.2.1
26. XSLT4J 2.6
27. XML4C 5.4
28. ICU4C 2.0
29. Open Motif
30. Info-Zip unzipSFX-Stubdatei
31. Apache Commons-Logging V1.03
32. Apache Commons-Net V1.1
33. Apache Struts V1.1
34. Apache Batik
35. Apache JEXL
36. Apache Commons-fileupload V1.2
37. Apache commons-lang V1.4
38. JUnit 3.7
39. Alle Komponenten von Drittherstellern, einschließlich
der Komponenten von Drittherstellern, die in das Programm
integriert oder eingebettet sind, sowie die Komponenten, auf die in
einer zum Programm bzw. zum Fixpack oder Update des Programms
gehörigen Readme-Datei mit rechtlichen Hinweisen oder LICENSE.TXT-
Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen wie
LICENSETHIRDPARTY.TXT) Bezug genommen wird.
40. Der gesamte in das Programm integrierte Quellcode.
CODE VON DRITTHERSTELLERN
Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das
Programm enthalten eventuell bestimmte Komponenten von
Drittherstellern, die Ihnen möglicherweise unter anderen Bedingungen als
gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die
es erforderlich machen, dass IBM oder die Dritthersteller, die
IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), Sie auf bestimmte
Sachverhalte hinweisen und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilen.
Jede Komponente von Drittherstellern wird von IBM oder den
Drittherstellern entweder in einer Readme-Datei (oder in einer
aktualisierten Readme-Datei, die dem Fixpack oder Update beigepackt ist)
oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert, auf die in
diesen Readme-Dateien verwiesen wird (einschließlich der
zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und weiterer
Referenzinformationen). Die Komponente von Drittherstellern kann auch über eine
eigene Lizenzvereinbarung verfügen (die z. B. bei der Installation
oder dem Starten dieser Komponente angezeigt wird oder zusammen
mit der Komponente in einer Datei mit dem Titel "README",
"COPYING", "LICENSE" oder einem ähnlichen Titel geliefert wird oder zu
der mit dem Programm gelieferten Dokumentation gehört). Die
Nutzung der Komponenten von Drittherstellern, die über eine eigene
Lizenzvereinbarung verfügen oder für die IBM oder die Dritthersteller eine
Lizenzvereinbarung in eine der oben erwähnten Readme-Dateien integriert haben
(oder in eine Datei oder in Dateien, auf die in den Readme-
Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser
Vereinbarung, sondern der separat bereitgestellten Lizenzvereinbarung.
Wenn Sie die Komponenten von Drittherstellern nach der
Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff
auf alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen
haben), erklären Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen,
Hinweisen und Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf
Englisch zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit
einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und
Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.
Das Programm enthält die folgenden Komponenten von
Drittherstellern:
1. Info-Zip unzipSFX-Stubdatei
2. Eclipse SDK 3.0 (nur Quellcode)
3. MX4J (nur Quellcode)
4. GTK+API (Objekt- und Quellcode)
5. Mozilla API (nur Quellcode)
6. JSch 0.1.16 (nur Quellcode)
7. Java SSH Applet (nur Quellcode)
8. JUnit 3.8.1 (nur Quellcode)
9. GEF 3.0.1 (nur Quellcode)
10. XSD 2.0.2 (nur Quellcode)
11. TPTP 3.0.3 (nur Quellcode)
12. EMF 2.0.2 (nur Quellcode)
13. UML2 1.0.2 (nur Quellcode)
14. Visual Editor 1.0.2.1 (nur Quellcode)
15. HP-UX JAVA RTE
16. Crystal Enterprise 10 Embedded Edition für IBM Rational
Software Architect und Rational Application Developer
17. Crystal Enterprise 10 Professional für IBM Rational
Software Architect und Rational Application Developer
18. Crystal Reports für IBM Rational Software Architect und
Rational Application Developer
19. Alle Komponenten von Drittherstellern, auf die einer
zum Programm bzw. zu einem Fixpack oder Update des Programms
gehörigen Readme-Datei mit rechtlichen Hinweisen oder LICENSE.TXT-
Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen wie
LICENSETHIRDPARTY.TXT) Bezug genommen wird.
LIZENZTYPEN
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das
Programm wie folgt nutzen:
Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:
Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich
Installation des Programms auf mehreren Servern, unter der
Voraussetzung, dass die Nutzung über einen Lizenzserver erfolgt und die
Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl
der für das Programm erworbenen Floating-Benutzerlizenzen
überschreitet. Sie müssen der IBM auf Anforderung einen Bericht über die
gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.
Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:
Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das
Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer
erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen
Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer
darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person
übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte
Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer
installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen
dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz
erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und
genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm
zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer
erworben wurde. Sie müssen der IBM auf Anforderung einen Bericht
über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.
LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT
Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm
erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist
begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit wird in Ihrem
Berechtigungsnachweis (PoE) als "Software Maintenance Coverage Dates" angegeben.
Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur
Nutzung des Programms, und Sie erklären sich damit einverstanden,
die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien
zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen
Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms
über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie
sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller.
MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines
Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich
die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen
nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils
nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software
von Drittherstellern mit einem beliebigen Programm enthalten,
darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder
unabhängig davon genutzt werden.
MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)
Das Programm kann Musterquellcode oder -programme
enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster
befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen
diese Muster oder Modifikationen der Muster in jeder beliebigen
Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der
Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht
unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM
ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM
stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und
vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen
werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die
Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine
Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die
Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck
oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM
oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten
("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die
aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit
Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie
dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-
module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern
nicht ändern oder löschen.
OPEN MOTIF
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für den Open
Motif-Objektcode: Der Open Motif-Code wurde von IBM auf der Basis
der Bedingungen der METRO LINK PUBLIC LICENSE ("MLPL")
lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der MLPL) dieses
Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und
ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte
Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die
Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden
(einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder
Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich
auf den OPEN MOTIF-Objektcode beziehen und von der MLPL
abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei
(einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode für den
weitergegebenen Open Motif-Code ist auf der folgenden Webseite zu finden:
http://www.opengroup.org/openmotif/supporters/metrolink/
UDDI4J, JUNIT3.7 und WSDL4J
Das Programm enthält UDDI4J, JUnit 3.7 und WSDL4J, die von
IBM jeweils auf der Basis der Bedingungen der IBM Public
License v. 1.0 ("IPL") und der Common Public License v. 1.0 ("CPL")
lizenziert wurden. Die Entwickler (gemäß der Definition in diesen
Lizenzen) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-
Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die
Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte
Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die
Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden
(einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder
Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit
solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich
auf diese Codeteile beziehen und von den IPL oder der CPL
abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei
(einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode ist auf den folgenden
Webseiten zu finden: http://www-124.ibm.
com/developerworks/oss/uddi4j/, www.junit.org und http://www-124.ibm.
com/developerworks/projects/wsdl4j/.
ECLIPSE
Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten
wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: Eclipse SDK,
Ant, SAX, DOM, Tomcat, MX4J, Lucene, Mozilla API, JSch, Java SSH
Applet, JUnit GEF, ICU4C, XSD, TPTP, Commons Logging, log4j, Xerces
- C, XML4C, XML4C, UML2, Visual Editor, EMF, Tomcat und
XML4J (gemeinsam als "Eclipse Code" bezeichnet). Besondere
Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich
Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about.
html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im
Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind.
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für ECLIPSE
SDK, GEF, XSD, TPTP, EMF, UML2 und VISUAL EDITOR, einschließlich
der zugehörigen Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche
Projekte handelt, die von der Eclipse Foundation selbst verwaltet
werden (gemeinsam als "Eclipse-Projekte" bezeichnet):
Die Eclipse-Projekte der Eclipse Foundation wurden von IBM
auf der Basis der Bedingungen der Common Public License ("CPL")
oder der Eclipse Public License ("EPL") lizenziert. Die
Entwickler (gemäß der Definition in der CPL/EPL) der Eclipse-Projekte
haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne
Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für
einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur
Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für
unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich
entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst
wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher
Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM
Nutzungsbedingungen oder einer anderen IBM Endbenutzerlizenz, die sich auf die
Eclipse-Projekte beziehen und von der CPL oder EPL abweichen,
werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich
Entwickler) angeboten.
Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den
Produktinformationsdateien beziehen sich die folgenden Lizenzen auf Ihre Nutzung des
Eclipse-Codes und Eclipse-Projekts.
Ihre Nutzung des Objektcodes für einen der Eclipse-Codes
unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung unter
Berücksichtigung eventueller Sonderregelungen in den Bedingungen für
ausgeschlossene Komponenten, sofern weiter oben in diesem Dokument keine
anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.
Ihre Nutzung des Quellcodes für einen der Eclipse-Codes
einschließlich der Komponenten auf der Basis einer Apache-Lizenz wird
durch die Bedingungen in dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung
geregelt, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders
lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Ungeachtet der
vorangehenden Ausführungen sind die Bedingungen der Common Public License
oder der Eclipse Public License in der jeweiligen
Produktinformationsdatei maßgebend für Ihre Nutzung des Quellcodes der Eclipse-
Projekte. Sofern in dieser Lizenzinformation keine anderen Regelungen
getroffen werden, haben Sie keine Berechtigung zur Weitergabe des
Eclipse-Codes oder der zugehörigen Komponenten, und Sie erklären
sich damit einverstanden, IBM, ihre Tochtergesellschaften sowie
die IBM Lieferanten und die Lieferanten der
Tochtergesellschaften schadlos zu halten und vor Schadensersatzansprüchen,
Gerichtsverfahren, Forderungen, Haftung, Schäden, Kosten und Auslagen,
einschließlich Anwaltsgebühren, die in irgendeiner Weise mit dem Eclipse-
Code (als Quell- oder als Objektcode) in Zusammenhang stehen, zu
schützen und dafür zu entschädigen.
Ihre Nutzung des Quellcodes der Mozilla API unterliegt den
Bedingungen der Mozilla Public License, auf die in der jeweiligen
Produktinformationsdatei verwiesen wird.
Ihre Nutzung des Objektcodes und des Quellcodes für die
GTK+ API unterliegt den Bedingungen der LGPL, auf die in der
jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.
Dieses Programm umfasst HP-UX Java RTE-Software als Code
von Drittherstellern, der auf der Grundlage der Bedingungen der
HP-UX-Lizenzvereinbarung lizenziert wird, die sich in der
Datei License.txt im Verzeichnis JRE befindet. Ungeachtet der
Bedingungen in dieser Datei darf die HP-UX Java RTE-Software in keinem
Fall geändert oder ohne das Programm weitergegeben oder für
einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die
HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden.
ECLIPSE-DATEIEN UND -MODULE, DIE WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den
Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im
nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe
dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode
weitergegeben werden.
Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM
Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die
Originaldateien/-module verwenden.
Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder
Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder
den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer
Anwendungen verwenden.
IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien
oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d.
h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie
selbst verantwortlich.
In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein
Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur
Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben
werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse
compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.
Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
Unter Windows im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.eclipse.swt.win32_3.0.3\os\win32\x86" swt-awt-win32-3062.
dll und swt-win32-3062.dll
Im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.
eclipse.swt.win32_3.0.3\ws\win32" swt.jar
Unter Linux im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.eclipse.swt.gtk_3.0.3/os/linux/x86" libswt-atk-gtk-3062.so,
libswt-awt-gtk-3062.so, libswt-gnome-gtk-3062.so, libswt-gtk-3062.
so, libswt-mozilla-gtk-3062.so, libswt-pi-gtk-3062.so
Im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.
eclipse.swt.gtk_3.0.3/ws/gtk" swt-mozilla.jar, swt-pi.jar, swt.jar
ECLIPSE PLATFORM CLASSES
IBM hat bestimmte Änderungen am Eclipse-Code vorgenommen,
die als "Eclipse Platform Classes" bezeichnet werden und
nachfolgend aufgelistet sind. Die Eclipse Platform Classes wurden nicht
als Beitrag an die Eclipse Foundation zurückgeleitet, da sie
eine spezielle Entwicklung für dieses Programm darstellen. Die
Eclipse Platform Classes werden gemäß den Bedingungen der Common
Public License ("CPL") und nicht auf der Basis dieser IBM
Programmlizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt. Der Quellcode für die von IBM
zusätzlich durchgeführten Änderungen befindet sich in der Datei
"oslpexsrc.zip", die zum Lieferumfang des Programms gehört. Ein
Exemplar der CPL finden Sie in der Datei "RSA RAD RWD ReadMe (GA)".
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewerHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationBarHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexSourceViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexVerticalRuler.java
com.ibm.lpex.alef.VisualAnnotationModel.java
com.ibm.lpex.alef.DefaultEncodingSupport.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractDecoratedTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.EditorStatusLine.java
com.ibm.lpex.alef.LpexStatusTextEditor.java
package com.ibm.lpex.alef.contentassist
DATEIEN UND MODULE (NICHT VON ECLIPSE), DIE WEITERGEGEBEN
WERDEN DÜRFEN
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den
Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im
nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe
dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:
Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode
weitergegeben werden.
Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM
Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von
Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe
Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.
Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die
Originaldateien/-module verwenden.
Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder
Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder
den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer
Anwendungen verwenden.
IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien
oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d.
h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie
selbst verantwortlich.
In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein
Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur
Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert
werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben
werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse
compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.
Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.dbtools.db2.deploy_6.0.0/deploy.
jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2.
buildservices_6.0.0\buildservices.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2.
buildservices_6.0.0/databean.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.subuilder.
core_6.0.0/subuildercore.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.wtp.emf.workbench.
edit_1.0.0/emfworkbenchedit.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.wtp.emf.
workbench_1.0.1.1/emfworkbench.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.sqlmodel_6.0.0/sqlmodel.
jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.wtp.emf_0.5.0/runtime/wtpemf.
jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
rte_6.0.0\runtime\DocEditor.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
api_6.0.0\runtime\jsf-api.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
ibm_6.0.0\runtime\jsf-ibm.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
ri_6.0.0\runtime\jsf-impl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
ri_6.0.0\runtime\jstl_el.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.client.
runtime_6.0.0\runtime\odc-jsf.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
ibmc_6.0.0\runtime\odc-jsf.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime.
rte_6.0.0\runtime\rte.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\standard\standard.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.
runtime_1.0.6\lib\wdo_jdbc_access.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.
runtime_1.0.6\lib\wdo_web.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.sdo.
runtime_1.0.0\lib\sdo_access_beans.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.sdo.
runtime_1.0.0\lib\sdo_web.jar
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.0\database\VAGenMigJava.EXE
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.0.3\database\VAGenMigJava.EXE
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.1\database\VAGenMigJava.EXEegl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.0\database\VAGenMigST.exe
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.0.3\database\VAGenMigST.exe
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl.
vagenmigration_6.0.1\database\VAGenMigST.exe
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.
dbjars_6.0.0/jars/dbbeans.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.
dbjars_6.0.0/jars/jspsql. jar
rad/eclipse/plugins/com.ibm.r2a.graph_6.0.0/lib/jexl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.sqltoxml_6.0.0\sqlxml.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.xsd.codegen.
xsdbeans_6.0.0\jars\xsdbeans.jar
Runtime modules in redist/jre/* on install media
Runtime modules in redist/EGLRuntimes/* on install media.
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.j2ee.
ui_6.0.0\runtime\serviceLocatorMgr.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.
domino_6.0.0.1\lib\wpai.mediators.domino.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo.
domino_6.0.0.1\lib\NCSO.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.resources.
common_6.0.0.1\Struts\Struts.Portlet WPS5.1/*.jar & *.tld
portal\eclipse\plugins\com.ibm.etools.struts.portlet.
standard.examples_6.0.0.1\zips\SPF_WP51_JSR168/*.zip
runtimes\portal_v50_stub\pb\lib\pbportlet.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\standard\standard.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-datetime.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-mailer.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-string.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag.
lib_6.0.0\jars\Utility\utility.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf-servlets.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worffiles.dat
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/ws-dadx.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/wsc-dadx-soap.jar
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actions.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsInputs.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsPrompt.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/browserstyle.js
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/doTest.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/doc.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/error.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/field8.gif
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/moz.css
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/nav_view.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigator.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigator.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigatorbar.html
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/resultPrompt.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/resultbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/results.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/results_view.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/status.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/toperror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/webservice.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/group.imports
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/namespacetable.nstrwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/qname.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf-servlets.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worffiles.dat
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsInputs.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsInputsDQS.jsp
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsPrompt.html
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions_view.jsp
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsbar.html
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/browserstyle.js
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/doTest.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/doc.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/error.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/error_tsk.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/field8.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/gbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/gbar.jsp
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dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/ie.css
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/info_tsk.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/inputserror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/line_last.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/line_notlast.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/main.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/moz.css
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/nav_view.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/navigator.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/navigator.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/navigatorbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/navoperations.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/operation8.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/operationserror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/resultPrompt.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/resultbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/results.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/results_view.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/script.js
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/status.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/toperror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/webservice.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/dadx.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/db2WebRowSet.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/nst.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice.
dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/wsdl.xsd
Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten
Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:
"Enthält Runtime-Module von IBM Rational Application
Developer für Linux und Windows, (c) Copyright IBM Corporation
2000-2005.
Alle Rechte vorbehalten."
WEBSPHERE APPLICATION SERVER
Im Lieferumfang des Programms sind mehrere Kopien von
WebSphere Application Server enthalten, einschließlich der Kopien von
WebSphere Application Server, die zur "Einheitentestumgebung" des
Programms gehören. Sie dürfen jede Komponente dieser Kopien von
WebSphere Application Server auf derselben Maschine wie die
restlichen Programmteile zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen
einzigen Entwickler installieren, wobei das Testen darauf beschränkt
ist festzustellen, ob der von dem betreffenden Entwickler
geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind
nicht berechtigt, Kopien der WebSphere Application Server-
Komponenten, die auf der Basis des Einheitentest-Berechtigungsnachweises
installiert und genutzt werden, für folgende Zwecke einzusetzen: zum
Testen von Anwendungen auf Servern, bei denen es sich nicht um die
Maschine des Entwicklers handelt; oder zum Simulieren von
Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendung oder
System. Die WebSphere Application Server-Komponenten dürfen nicht
produktiv genutzt werden.
WEBSPHERE PORTAL
Ihre Programmkopie kann Technologie und Komponenten der IBM
WebSphere Portal-Produktfamilie enthalten. Ist dies der Fall, kommen
die beiden folgenden Absätze zur Anwendung:
Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die
Komponenten dürfen nur von dem Programm oder in Verbindung mit diesem
zur Installation, Konfiguration und Verwaltung innerhalb der IT-
Umgebung eines Kunden genutzt werden. Die Portaltechnologie und die
Komponenten dürfen nur für das Programm und nicht für andere
Anwendungen als Portalschnittstelle oder Integrationsplattform genutzt
werden. Für diesen Zweck wird den Anwendungen eine Schnittstelle zu
dem Programm in Form eines Portlets unter Verwendung der IBM
WebSphere Portal-Technologie zur Verfügung gestellt. Service und
Unterstützung für die Portaltechnologie und die Komponenten werden auf
der Basis dieser Programmlizenz nur zur Verfügung gestellt,
wenn sie die lizenzierte Nutzung des Programms betreffen.
Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die
Komponenten werden nur auf der Maschine installiert, die von einem
einzelnen Entwickler für "Einheitentests" eingesetzt wird, wobei die
Tests darauf beschränkt sind, den von dem betreffenden Entwickler
geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu prüfen, ob er gemäß dem
Entwurf funktioniert. Die in dem Programm enthaltene
Portaltechnologie und die Komponenten können nicht für produktive Zwecke
eingesetzt werden.
DB2-KOMPONENTEN
Das Programm enthält Teile von DB2 UDB. Sie dürfen eine (1)
Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten
Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten
installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert
werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die DB2 UDB-
Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms
genutzt werden. Beispielsweise können DB2 UDB-Komponenten als
Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem
Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder
Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten
gespeichert werden. Sie dürfen die DB2 UDB-Komponenten nur zusammen mit
dem Programm und nur auf derselben Workstation installieren und
nutzen.
Ihre Nutzung der DB2-Komponenten unterliegt den Bedingungen
der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung
(mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2-
Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Wenden Sie
sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre
Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine
Vollversion des Programms DB2 UDB benötigen.
J2C-Technologie
Ihre Programmkopie enthält möglicherweise J2C-
Connectortechnologie. Ist dies der Fall, kommen die folgenden Informationen zur
Anwendung:
IMS:
Das Programm enthält JCA 1.0 und JCA 1.5 IMS-
Ressourcenadapter. Diese Ressourcenadapter sind zum Schreiben und Generieren
von Code vorgesehen; zum Durchführen von Einheitentests für
Code, der mit dem Programm geschrieben und generiert wird, müssen
Sie mindestens eine Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht
berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten
Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn IMS Connector for
Java-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden
sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for
Java-Website unter www.ibm.com/ims.
CICS:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie des J2EE Connector
CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und
cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie dürfen den Connector nur für
die interne Bewertung von Einheitentests installieren und
nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem
Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob
er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf
einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii)
er darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum
Lieferumfang des Programms gehört, eingesetzt werden; und (iii) er darf
nicht produktiv genutzt werden.
JCA:
Die mit dem Programm gelieferten Java Connector
Architecture (JCA)-Ressourcenadapter, die in der Datei 'cicseci.rar'
gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java-
Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.jar' gepackt sind, dürfen von
lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschränkt innerhalb ihres
Unternehmens weitergegeben werden, allerdings nicht für
Produktionszwecke. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen
weitergeben, übernehmen die Verantwortung für die Unterstützung und
Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverständnis der IBM mit
dieser Weitergabe erfolgt auf der Basis, dass die lizenzierten
Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:
(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Datei wird
nicht geändert;
(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Datei wird nur in einer von dem
Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und
(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS
Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren
Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der
'RAR'-Datei.
IBM WebSphere Studio COBOL for Windows:
COBOL Compiler-Komponente: Das Programm enthält Teile von
IBM WebSphere Studio COBOL for Windows. Die in dem Programm
enthaltenen Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen
Komponenten des IBM Rational Application Developer und IBM Rational
Software Architect zum Importieren von Metadaten für COBOL-
Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für
Produktionszwecke eingesetzt werden.
D/N: L-TATN-6C4MMY
P/N: L-TATN-6C4MMY