Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen das Programm sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis umgehend an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben, um eine Rückerstattung des bezahlten Betrags zu veranlassen. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation eines Programms kann unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden. Darüber hinaus kann sie in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt oder über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

Ein "Berechtigungsnachweis" belegt Ihre Berechtigung zur Nutzung eines Programms in einer definierten Programmstufe. Diese Stufe kann z. B. anhand der Anzahl der Prozessoren oder Benutzer ermittelt werden. Der Berechtigungsnachweis gibt darüber hinaus Aufschluss über Ihren Anspruch auf Gewährleistung, die Preise für zukünftige Upgrades (sofern vorhanden) sowie über mögliche Sonder- und Werbeaktionen. Wenn Ihnen von IBM kein Berechtigungsnachweis zur Verfügung gestellt wird, akzeptiert IBM ggf. den Originalverkaufsbeleg oder einen gleichwertigen Verkaufsbeleg Ihrer Verkaufsstelle (entweder IBM oder ein IBM Reseller) für das Programm, vorausgesetzt, auf diesem ist der Name des Programms und die erworbene Nutzungsstufe dokumentiert.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden), Lizenzinformationen und Berechtigungsnachweis und stellt eine vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bedingungen dieser Vereinbarung und den Bedingungen des IBM International Passport Advantage Vertrags gelten die Bedingungen der zuletzt genannten Vereinbarung.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm in dem im Berechtigungsnachweis definierten Umfang nutzen und 2) Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Wenn Sie das Programm als Programmupgrade erwerben, dürfen Sie nach der Installation des Upgrades die Vorversion nicht mehr verwenden oder an Dritte weitergeben.

Sie verpflichten sich sicherzustellen, dass jeder Benutzer das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) bestimmungsgemäß verwendet und die Bedingungen dieser Vereinbarung beachtet.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms sowie den zugehörigen Berechtigungsnachweis zu vernichten.

Geld-zurück-Garantie

Falls Sie aus irgendeinem Grund mit dem Programm nicht zufrieden sind und wenn Sie der ursprüngliche Lizenznehmer des Programms sind, können Sie es zusammen mit dem zugehörigen Berechtigungsnachweis innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Rechnungsstellung gegen Erstattung des gezahlten Betrags an die Stelle zurückgeben, bei der Sie das Programm erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Programmübertragung

Sie können ein Programm und alle Lizenzrechte und - verpflichtungen nur an Dritte übertragen, wenn diese sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden erklären. Wenn Sie das Programm übertragen, müssen Sie auch eine Kopie dieser Vereinbarung einschließlich des zugehörigen Berechtigungsnachweises beifügen. Nach der Übertragung sind Sie nicht mehr berechtigt, das Programm weiterhin zu nutzen.

2. Gebühren

Bei dem für eine Programmlizenz zu bezahlenden Betrag handelt es sich um eine Einmalgebühr.

Einmalgebühren basieren auf der erworbenen Nutzungsstufe, die im Berechtigungsnachweis dokumentiert ist. IBM gewährt keine Gutschriften oder Rückerstattungen für bereits fällige oder gezahlte Gebühren, mit Ausnahme anders lautender Bestimmungen in dieser Vereinbarung.

Wenn Sie die Nutzungsstufe erhöhen wollen, müssen Sie IBM oder die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, benachrichtigen und die anfallenden Gebühren bezahlen.

Wenn eine andere Stelle für das Programm Zölle, Steuern, Abgaben oder Gebühren erhebt, die nicht in den IBM Gebühren enthalten sind, erklären Sie sich mit der Zahlung des angegebenen Betrags einverstanden oder verpflichten sich zur Bereitstellung der für die Freistellung erforderlichen Unterlagen. Ab dem Datum des Kaufes sind Sie verantwortlich für alle das Programm betreffenden Vermögenssteuern.

3. Begrenzte Gewährleistung

IBM gewährleistet, dass das Programm bei Nutzung in der angegebenen Betriebsumgebung seinen Spezifikationen entspricht. Die Gewährleistung gilt nur für den unveränderten Teil des Programms. IBM gewährleistet keinen ununterbrochenen oder fehlerfreien Betrieb des Programms oder die Korrektur aller Programmfehler. Für die Ergebnisse aus der Nutzung des Programms sind Sie selbst verantwortlich.

IBM stellt Ihnen kostenlosen Zugriff auf IBM Datenbanken mit Informationen zu bekannten Programmfehlern, Fehlerbehebungsmaßnahmen, Einschränkungen und Maßnahmen zur Fehlervermeidung zur Verfügung. Weitere Informationen hierzu enthält der IBM Software Support Guide unter http://www.ibm.com/software/support. IBM stellt diese Informationen für einen Zeitraum von mindestens einem Jahr nach dem Kauf des Programms durch den ursprünglichen Lizenznehmer (Gewährleistungszeitraum) bereit.

Wenn das Programm innerhalb des Gewährleistungszeitraums nicht wie zugesichert funktioniert und das Problem nicht mit Hilfe der in den IBM Datenbanken bereitgestellten Informationen behoben werden kann, sind Sie berechtigt, das Programm und den zugehörigen Berechtigungsnachweis bei der Stelle (IBM oder ein IBM Reseller) zurückzugeben, bei der das Programm gekauft wurde. Sie erhalten die bezahlten Gebühren dann zurück. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, erhalten Sie von der Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben, weitere Anweisungen zur Erstattung des gezahlten Betrags.

Diese Gewährleistungsbedingungen sind abschließend und ersetzen sämtliche etwaige sonstige Gewährleistungsansprüche. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss veröffentlichter oder stillschweigender Gewährleistungen, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind. In diesem Fall sind derartige Gewährleistungen auf die Zeitdauer des Gewährleistungszeitraums begrenzt. Nach Ablauf des Gewährleistungszeitraums wird keinerlei Gewährleistung mehr erbracht. Einige Länder oder Rechtsordnungen erlauben nicht die Begrenzung der Zeitdauer einer stillschweigenden Gewährleistung, so dass obige Einschränkungen möglicherweise nicht anwendbar sind.

Diese Gewährleistungen ermöglichen Ihnen die Geltendmachung spezifischer juristischer Rechte und darüber hinaus zusätzlicher Rechte, die abhängig vom jeweiligen Land oder der jeweiligen Rechtsordnung variieren können.

4. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

5. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie erklären sich mit allen geltenden Gesetzen zur Kontrolle von Im- und Export, Verordnungen und Bestimmungen einverstanden.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

6. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): In der Europäischen Gemeinschaft wird Folgendes angefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen zur Haftungsbegrenzung, die im obigen Abschnitt 3 dieser Vereinbarung enthalten sind, nicht betroffen. Der räumliche Geltungsbereich der Haftungsbegrenzung ist weltweit.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 6)

Rechtsprechung

Folgende Ausnahmen werden zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

1) In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt);

ÖSTERREICH: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Begrenzte Gewährleistung (Abschnitt 3): Am Anfang dieses Abschnitts wird Folgendes eingefügt:

Der Gewährleistungszeitraum beträgt zwölf Monate ab dem Datum der Lieferung. Als Begrenzungszeitraum für Kunden mit laufenden Verfahren wegen Verstößen gegen die Gewährleistungsbestimmungen gilt mindestens die gesetzlich vereinbarte Zeitdauer.

Die Gewährleistung für ein Programm umfasst die Funktionalität des Programms bei normalem Gebrauch und die Übereinstimmung des Programms mit den geltenden Spezifikationen.

Die letzten beiden Abschnitte werden durch Folgendes ersetzt:

Sofern durch die geltenden gesetzlichen Regelungen nicht anders vorgesehen, sind unsere Verpflichtungen auf die genannten Bestimmungen begrenzt.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 4): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 5): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren. Ausgenommen von dieser Regelung sind die unter Abschnitt 3 (Begrenzte Gewährleistung) dieser Vereinbarung aufgeführten Fälle.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 5): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-3301-12 (11/2002)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für Programmpakete die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Application Developer for Linux and Windows, Version 6.0.1
Programmnummer: 5724-J19
Berechtigung zur Nutzung auf Heimcomputer/tragbarem Computer: Das Programm darf auf der primären Maschine und einer weiteren Maschine unter der Voraussetzung installiert werden, dass es nicht auf beiden Maschinen gleichzeitig ausgeführt wird.

Angegebene Betriebsumgebung

Die Programmspezifikationen und Informationen zur Betriebsumgebung befinden sich in der Dokumentation zu diesem Programm, sofern verfügbar, wie z. B. in einer Readme-Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe.

Programmspezifische Bedingungen

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das oben unter "Programmname" angegebene "Programm" die Komponenten auf der Rational Application Developer CD-ROM mit Ausnahme der Komponenten von Drittherstellern, die auf der Basis separater Bedingungen bereitgestellt werden, die unter "Code von Drittherstellern" zu finden sind. Ihre Nutzung der Programmkomponenten unterliegt den Vertragsbedingungen dieser Lizenzinformation und sämtlichen für das Programm geltenden Bedingungen. Davon ausgenommen sind die nachfolgenden Abschnitte "CODE VON DRITTHERSTELLERN" und "AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN", die Vorrang haben vor allen anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften. Die für das gesamte Produkt geltenden Bedingungen haben Vorrang vor dieser Lizenzinformation.

AUSGESCHLOSSENE KOMPONENTEN
Ungeachtet der Bedingungen irgendeiner anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM bzw. einem mit IBM verbundenen Unternehmen oder einer der IBM Tochtergesellschaften (zusammen als "IBM" bezeichnet) oder zwischen Ihnen und einem der Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), gelten die folgenden Bedingungen für alle "Ausgeschlossenen Komponenten", die nachfolgend genannt sind: (a) Alle ausgeschlossenen Komponenten werden ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung gestellt; (b) IBM und die Dritthersteller übernehmen keine Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter; (c) IBM und die Dritthersteller übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten; und (d) IBM und die Dritthersteller haften nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:

1. Eclipse SDK 3.0.2
2. Ant 1.6.1
3. Ant 1.6.2
4. SAX
5. DOM
6. Tomcat 4.1.30
7. MX4J
8. Lucene 1.4.3
9. Mozilla API
10. JSch 0.1.16
11. Java SSH Applet
12. JUnit 3.8.1
13. GEF 3.0.1
14. XSD 2.0.2
15. TPTP 3.3
16. Commons Logging 1.0.3
17. log4J 1.2.8
18. Xerces - C 2.4.0
19. XML4C 5.0
20. XML4C 3.3.1
21. EMF 2.0.2
22. Tomcat 3.2.4
23. XML4J 4.3
24. UML2 1.0.2
25. Visual Editor 1.0.2.1
26. XSLT4J 2.6
27. XML4C 5.4
28. ICU4C 2.0
29. Open Motif
30. Info-Zip unzipSFX-Stubdatei
31. Apache Commons-Logging V1.03
32. Apache Commons-Net V1.1
33. Apache Struts V1.1
34. Apache Batik
35. Apache JEXL
36. Apache Commons-fileupload V1.2
37. Apache commons-lang V1.4
38. JUnit 3.7
39. Alle Komponenten von Drittherstellern, einschließlich der Komponenten von Drittherstellern, die in das Programm integriert oder eingebettet sind, sowie die Komponenten, auf die in einer zum Programm bzw. zum Fixpack oder Update des Programms gehörigen Readme-Datei mit rechtlichen Hinweisen oder LICENSE.TXT- Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen wie LICENSETHIRDPARTY.TXT) Bezug genommen wird.
40. Der gesamte in das Programm integrierte Quellcode.

CODE VON DRITTHERSTELLERN
Das Programm sowie zukünftige Updates und Fixpacks für das Programm enthalten eventuell bestimmte Komponenten von Drittherstellern, die Ihnen möglicherweise unter anderen Bedingungen als gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden und die es erforderlich machen, dass IBM oder die Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), Sie auf bestimmte Sachverhalte hinweisen und/oder Ihnen bestimmte Informationen mitteilen. Jede Komponente von Drittherstellern wird von IBM oder den Drittherstellern entweder in einer Readme-Datei (oder in einer aktualisierten Readme-Datei, die dem Fixpack oder Update beigepackt ist) oder in einer Datei oder in Dateien identifiziert, auf die in diesen Readme-Dateien verwiesen wird (einschließlich der zugehörigen Lizenzvereinbarung, Hinweise und weiterer Referenzinformationen). Die Komponente von Drittherstellern kann auch über eine eigene Lizenzvereinbarung verfügen (die z. B. bei der Installation oder dem Starten dieser Komponente angezeigt wird oder zusammen mit der Komponente in einer Datei mit dem Titel "README", "COPYING", "LICENSE" oder einem ähnlichen Titel geliefert wird oder zu der mit dem Programm gelieferten Dokumentation gehört). Die Nutzung der Komponenten von Drittherstellern, die über eine eigene Lizenzvereinbarung verfügen oder für die IBM oder die Dritthersteller eine Lizenzvereinbarung in eine der oben erwähnten Readme-Dateien integriert haben (oder in eine Datei oder in Dateien, auf die in den Readme- Dateien verwiesen wird), unterliegt nicht den Bedingungen dieser Vereinbarung, sondern der separat bereitgestellten Lizenzvereinbarung. Wenn Sie die Komponenten von Drittherstellern nach der Installation verwenden bzw. nicht deinstallieren (und Sie somit Zugriff auf alle Lizenzvereinbarungen, Hinweise und Informationen haben), erklären Sie sich mit diesen Lizenzvereinbarungen, Hinweisen und Informationen einverstanden, auch wenn sie nur auf Englisch zur Verfügung gestellt werden. Sie erklären sich damit einverstanden, jede aktualisierte Readme-Datei, die den Updates und Fixpacks zu dem Programm beigepackt ist, zu prüfen.

Das Programm enthält die folgenden Komponenten von Drittherstellern:

1. Info-Zip unzipSFX-Stubdatei
2. Eclipse SDK 3.0 (nur Quellcode)
3. MX4J (nur Quellcode)
4. GTK+API (Objekt- und Quellcode)
5. Mozilla API (nur Quellcode)
6. JSch 0.1.16 (nur Quellcode)
7. Java SSH Applet (nur Quellcode)
8. JUnit 3.8.1 (nur Quellcode)
9. GEF 3.0.1 (nur Quellcode)
10. XSD 2.0.2 (nur Quellcode)
11. TPTP 3.0.3 (nur Quellcode)
12. EMF 2.0.2 (nur Quellcode)
13. UML2 1.0.2 (nur Quellcode)
14. Visual Editor 1.0.2.1 (nur Quellcode)
15. HP-UX JAVA RTE
16. Crystal Enterprise 10 Embedded Edition für IBM Rational Software Architect und Rational Application Developer
17. Crystal Enterprise 10 Professional für IBM Rational Software Architect und Rational Application Developer
18. Crystal Reports für IBM Rational Software Architect und Rational Application Developer
19. Alle Komponenten von Drittherstellern, auf die einer zum Programm bzw. zu einem Fixpack oder Update des Programms gehörigen Readme-Datei mit rechtlichen Hinweisen oder LICENSE.TXT- Datei (oder einer Datei mit einem ähnlichen Namen wie LICENSETHIRDPARTY.TXT) Bezug genommen wird.

LIZENZTYPEN
Abhängig von der erworbenen Programmlizenz dürfen Sie das Programm wie folgt nutzen:

Lizenztyp - Floating-Benutzerlizenz:
Diese Lizenz beinhaltet die Programmnutzung, einschließlich Installation des Programms auf mehreren Servern, unter der Voraussetzung, dass die Nutzung über einen Lizenzserver erfolgt und die Gesamtzahl der gleichzeitig angemeldeten Benutzer nicht die Gesamtzahl der für das Programm erworbenen Floating-Benutzerlizenzen überschreitet. Sie müssen der IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

Lizenztyp - Lizenz für berechtigten Benutzer:
Für jede Einzelperson, die in irgendeiner Weise auf das Programm zugreift, muss eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben werden. Diese Lizenz ist ausschließlich einer einzigen Person zugeordnet. Eine Lizenz für einen berechtigten Benutzer darf nur zur langfristigen Nutzung an eine andere Person übertragen werden. Ein auf der Basis von Lizenzen für berechtigte Benutzer lizenziertes Programm darf auf einem einzelnen Computer installiert werden, wobei mehrere Benutzer auf das Programm zugreifen dürfen, sofern für jeden dieser Benutzer eine solche Lizenz erworben wurde. Das Programm darf auf einem Server installiert und genutzt werden, sofern für jeden Benutzer, der auf das Programm zugreift, eine separate Lizenz für einen berechtigten Benutzer erworben wurde. Sie müssen der IBM auf Anforderung einen Bericht über die gesamte Programmnutzung zur Verfügung stellen.

LIZENZ MIT FESTER LAUFZEIT
Wenn Sie eine Lizenz mit fester Laufzeit für das Programm erwerben, gilt Folgendes: Der Nutzungszeitraum des Programms ist begrenzt ("feste Laufzeit"). Die feste Laufzeit wird in Ihrem Berechtigungsnachweis (PoE) als "Software Maintenance Coverage Dates" angegeben. Am Ende der festen Laufzeit endet Ihre Berechtigung zur Nutzung des Programms, und Sie erklären sich damit einverstanden, die Nutzung des Programms einzustellen und alle Programmkopien zu vernichten. IBM kann die feste Laufzeit eventuell gegen Zahlung einer Gebühr verlängern. Wenn Sie die Nutzung des Programms über die feste Laufzeit hinweg fortsetzen möchten, wenden Sie sich vor Ablauf der Laufzeit an IBM oder einen Rational Reseller.

MULTIPROGRAMMANGEBOT
Programme können im Rahmen einer 'Suite' oder eines Multiprogrammangebots lizenziert werden. Die einzelnen Programme, aus denen sich die Suite oder das Multiprogrammangebot zusammensetzt, dürfen nicht gleichzeitig von verschiedenen Benutzern, sondern jeweils nur von einem einzigen Benutzer genutzt werden. Ist Software von Drittherstellern mit einem beliebigen Programm enthalten, darf diese Software nicht aus dem Programm herausgelöst oder unabhängig davon genutzt werden.

MUSTERGALERIE (SAMPLES GALLERY)
Das Programm kann Musterquellcode oder -programme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustergalerie (Samples Gallery). Sie dürfen diese Muster oder Modifikationen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/- module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern nicht ändern oder löschen.

OPEN MOTIF
Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für den Open Motif-Objektcode: Der Open Motif-Code wurde von IBM auf der Basis der Bedingungen der METRO LINK PUBLIC LICENSE ("MLPL") lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der MLPL) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich auf den OPEN MOTIF-Objektcode beziehen und von der MLPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode für den weitergegebenen Open Motif-Code ist auf der folgenden Webseite zu finden: http://www.opengroup.org/openmotif/supporters/metrolink/

UDDI4J, JUNIT3.7 und WSDL4J
Das Programm enthält UDDI4J, JUnit 3.7 und WSDL4J, die von IBM jeweils auf der Basis der Bedingungen der IBM Public License v. 1.0 ("IPL") und der Common Public License v. 1.0 ("CPL") lizenziert wurden. Die Entwickler (gemäß der Definition in diesen Lizenzen) dieses Codes haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"- Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen Endbenutzerlizenzvereinbarung, die sich auf diese Codeteile beziehen und von den IPL oder der CPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwickler) angeboten. Der Quellcode ist auf den folgenden Webseiten zu finden: http://www-124.ibm. com/developerworks/oss/uddi4j/, www.junit.org und http://www-124.ibm. com/developerworks/projects/wsdl4j/.

ECLIPSE
Die folgende Untergruppe an ausgeschlossenen Komponenten wurde von der Eclipse Foundation bereitgestellt: Eclipse SDK, Ant, SAX, DOM, Tomcat, MX4J, Lucene, Mozilla API, JSch, Java SSH Applet, JUnit GEF, ICU4C, XSD, TPTP, Commons Logging, log4j, Xerces - C, XML4C, XML4C, UML2, Visual Editor, EMF, Tomcat und XML4J (gemeinsam als "Eclipse Code" bezeichnet). Besondere Hinweise und wichtige Informationen zum Eclipse-Code, einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes, sind in den zugehörigen "about. html"-Dateien ("Produktinformationsdateien") zu finden, die im Verzeichnis für den Eclipse-Code gespeichert sind.

Die folgenden zusätzlichen Bedingungen gelten für ECLIPSE SDK, GEF, XSD, TPTP, EMF, UML2 und VISUAL EDITOR, einschließlich der zugehörigen Komponenten, bei denen es sich um tatsächliche Projekte handelt, die von der Eclipse Foundation selbst verwaltet werden (gemeinsam als "Eclipse-Projekte" bezeichnet):

Die Eclipse-Projekte der Eclipse Foundation wurden von IBM auf der Basis der Bedingungen der Common Public License ("CPL") oder der Eclipse Public License ("EPL") lizenziert. Die Entwickler (gemäß der Definition in der CPL/EPL) der Eclipse-Projekte haben ihre Beiträge ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) und ohne Gewährleistung für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter zur Verfügung gestellt. In keinem Fall haften die Entwickler für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich entgangene Gewinne, Einsparungen, Umsätze oder Datenverlust), selbst wenn IBM oder die Entwickler über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurden. Alle Bedingungen in den IBM Nutzungsbedingungen oder einer anderen IBM Endbenutzerlizenz, die sich auf die Eclipse-Projekte beziehen und von der CPL oder EPL abweichen, werden nur von IBM und keiner anderen Partei (einschließlich Entwickler) angeboten.

Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in den Produktinformationsdateien beziehen sich die folgenden Lizenzen auf Ihre Nutzung des Eclipse-Codes und Eclipse-Projekts.

Ihre Nutzung des Objektcodes für einen der Eclipse-Codes unterliegt den Bedingungen dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung unter Berücksichtigung eventueller Sonderregelungen in den Bedingungen für ausgeschlossene Komponenten, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden.

Ihre Nutzung des Quellcodes für einen der Eclipse-Codes einschließlich der Komponenten auf der Basis einer Apache-Lizenz wird durch die Bedingungen in dieser Endbenutzerlizenzvereinbarung geregelt, sofern weiter oben in diesem Dokument keine anders lautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Ungeachtet der vorangehenden Ausführungen sind die Bedingungen der Common Public License oder der Eclipse Public License in der jeweiligen Produktinformationsdatei maßgebend für Ihre Nutzung des Quellcodes der Eclipse- Projekte. Sofern in dieser Lizenzinformation keine anderen Regelungen getroffen werden, haben Sie keine Berechtigung zur Weitergabe des Eclipse-Codes oder der zugehörigen Komponenten, und Sie erklären sich damit einverstanden, IBM, ihre Tochtergesellschaften sowie die IBM Lieferanten und die Lieferanten der Tochtergesellschaften schadlos zu halten und vor Schadensersatzansprüchen, Gerichtsverfahren, Forderungen, Haftung, Schäden, Kosten und Auslagen, einschließlich Anwaltsgebühren, die in irgendeiner Weise mit dem Eclipse- Code (als Quell- oder als Objektcode) in Zusammenhang stehen, zu schützen und dafür zu entschädigen.

Ihre Nutzung des Quellcodes der Mozilla API unterliegt den Bedingungen der Mozilla Public License, auf die in der jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.

Ihre Nutzung des Objektcodes und des Quellcodes für die GTK+ API unterliegt den Bedingungen der LGPL, auf die in der jeweiligen Produktinformationsdatei verwiesen wird.

Dieses Programm umfasst HP-UX Java RTE-Software als Code von Drittherstellern, der auf der Grundlage der Bedingungen der HP-UX-Lizenzvereinbarung lizenziert wird, die sich in der Datei License.txt im Verzeichnis JRE befindet. Ungeachtet der Bedingungen in dieser Datei darf die HP-UX Java RTE-Software in keinem Fall geändert oder ohne das Programm weitergegeben oder für einen anderen Zweck als zur Ausführung des Programms, in das die HP-UX Java RTE-Software integriert ist, genutzt werden.

ECLIPSE-DATEIEN UND -MODULE, DIE WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:

Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.

Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.

Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.

Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.

IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.

In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.

Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
Unter Windows im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org.eclipse.swt.win32_3.0.3\os\win32\x86" swt-awt-win32-3062. dll und swt-win32-3062.dll

Im Verzeichnis "\eclipse\plugins\org. eclipse.swt.win32_3.0.3\ws\win32" swt.jar

Unter Linux im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org.eclipse.swt.gtk_3.0.3/os/linux/x86" libswt-atk-gtk-3062.so, libswt-awt-gtk-3062.so, libswt-gnome-gtk-3062.so, libswt-gtk-3062. so, libswt-mozilla-gtk-3062.so, libswt-pi-gtk-3062.so

Im Verzeichnis "/eclipse/plugins/org. eclipse.swt.gtk_3.0.3/ws/gtk" swt-mozilla.jar, swt-pi.jar, swt.jar

ECLIPSE PLATFORM CLASSES
IBM hat bestimmte Änderungen am Eclipse-Code vorgenommen, die als "Eclipse Platform Classes" bezeichnet werden und nachfolgend aufgelistet sind. Die Eclipse Platform Classes wurden nicht als Beitrag an die Eclipse Foundation zurückgeleitet, da sie eine spezielle Entwicklung für dieses Programm darstellen. Die Eclipse Platform Classes werden gemäß den Bedingungen der Common Public License ("CPL") und nicht auf der Basis dieser IBM Programmlizenzvereinbarung zur Verfügung gestellt. Der Quellcode für die von IBM zusätzlich durchgeführten Änderungen befindet sich in der Datei "oslpexsrc.zip", die zum Lieferumfang des Programms gehört. Ein Exemplar der CPL finden Sie in der Datei "RSA RAD RWD ReadMe (GA)".
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewerHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationBarHoverManager.java
com.ibm.lpex.alef.LpexSourceViewer.java
com.ibm.lpex.alef.LpexVerticalRuler.java
com.ibm.lpex.alef.VisualAnnotationModel.java
com.ibm.lpex.alef.DefaultEncodingSupport.java
com.ibm.lpex.alef.LpexTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractDecoratedTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractTextEditor.java
com.ibm.lpex.alef.EditorStatusLine.java
com.ibm.lpex.alef.LpexStatusTextEditor.java
package com.ibm.lpex.alef.contentassist

DATEIEN UND MODULE (NICHT VON ECLIPSE), DIE WEITERGEGEBEN WERDEN DÜRFEN
Ist eine von Ihnen entwickelte Anwendung abhängig von den Dateien oder Modulen, die nachfolgend aufgelistet sind oder sich im nachfolgend angegebenen Verzeichnis befinden, gelten für die Weitergabe dieser Dateien oder Module die folgenden Bedingungen:

Die Dateien oder Module dürfen nur als Objektcode weitergegeben werden.

Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung oder Weitergabe Ihrer Anwendung geltend gemacht werden, freizustellen.

Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden.

Sie dürfen die Namen oder Marken von IBM oder Drittherstellern nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung von IBM oder den Drittherstellern in Verbindung mit der Vermarktung Ihrer Anwendungen verwenden.

IBM oder Dritthersteller stellen die Kopien dieser Dateien oder Module ohne Wartung (auf "as-is"-Basis) zur Verfügung, d. h., für die technische Unterstützung Ihrer Anwendung sind Sie selbst verantwortlich.

In der Lizenzvereinbarung mit dem Empfänger muss ein Hinweis enthalten sein, dass diese Dateien oder Module 1) nur zur Aktivierung Ihrer Anwendung verwendet werden dürfen, 2) nicht kopiert werden dürfen (außer für Sicherungszwecke), 3) nicht weitergegeben werden dürfen und 4) nicht umgewandelt (reverse assemble, reverse compile) oder in anderer Weise übersetzt werden dürfen.

Liste der zur Weitergabe freigegebenen Dateien und Module:
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.dbtools.db2.deploy_6.0.0/deploy. jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2. buildservices_6.0.0\buildservices.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.dbtools.db2. buildservices_6.0.0/databean.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.subuilder. core_6.0.0/subuildercore.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.wtp.emf.workbench. edit_1.0.0/emfworkbenchedit.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.wtp.emf. workbench_1.0.1.1/emfworkbench.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.sqlmodel_6.0.0/sqlmodel. jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.wtp.emf_0.5.0/runtime/wtpemf. jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. rte_6.0.0\runtime\DocEditor.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. api_6.0.0\runtime\jsf-api.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. ibm_6.0.0\runtime\jsf-ibm.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. ri_6.0.0\runtime\jsf-impl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. ri_6.0.0\runtime\jstl_el.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.client. runtime_6.0.0\runtime\odc-jsf.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. ibmc_6.0.0\runtime\odc-jsf.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.jsf.runtime. rte_6.0.0\runtime\rte.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\standard\standard.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo. runtime_1.0.6\lib\wdo_jdbc_access.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo. runtime_1.0.6\lib\wdo_web.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.sdo. runtime_1.0.0\lib\sdo_access_beans.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.sdo. runtime_1.0.0\lib\sdo_web.jar
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.0\database\VAGenMigJava.EXE
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.0.3\database\VAGenMigJava.EXE
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.1\database\VAGenMigJava.EXEegl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.0\database\VAGenMigST.exe
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.0.3\database\VAGenMigST.exe
egl\eclipse\plugins\com.ibm.etools.egl. vagenmigration_6.0.1\database\VAGenMigST.exe
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools. dbjars_6.0.0/jars/dbbeans.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools. dbjars_6.0.0/jars/jspsql. jar
rad/eclipse/plugins/com.ibm.r2a.graph_6.0.0/lib/jexl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.sqltoxml_6.0.0\sqlxml.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.xsd.codegen. xsdbeans_6.0.0\jars\xsdbeans.jar
Runtime modules in redist/jre/* on install media
Runtime modules in redist/EGLRuntimes/* on install media.
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.j2ee. ui_6.0.0\runtime\serviceLocatorMgr.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo. domino_6.0.0.1\lib\wpai.mediators.domino.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.wdo. domino_6.0.0.1\lib\NCSO.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.resources. common_6.0.0.1\Struts\Struts.Portlet WPS5.1/*.jar & *.tld
portal\eclipse\plugins\com.ibm.etools.struts.portlet. standard.examples_6.0.0.1\zips\SPF_WP51_JSR168/*.zip
runtimes\portal_v50_stub\pb\lib\pbportlet.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\standard\standard.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\standard\jstl.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-datetime.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-mailer.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\Utility\taglibs-string.jar
rwd\eclipse\plugins\com.ibm.etools.webtools.customtag. lib_6.0.0\jars\Utility\utility.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/namespacetable.nst
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/qname.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf-servlets.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worffiles.dat
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/ws-dadx.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/wsc-dadx-soap.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actions.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actions.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsInputs.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsPrompt.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actions_view.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/actionsbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/browserstyle.js
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/doTest.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/doc.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/error.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/error_tsk.gif
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/gbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/ie.css
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/info_tsk.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/inputserror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/line_last.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/line_notlast.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/main.jsp
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/nav_view.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigator.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigator.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navigatorbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/navoperations.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/operation8.gif
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/results_view.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/status.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/toperror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v81/runtime/worf/webservice.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/group.imports
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/namespacetable.nstrwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/qname.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf-servlets.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf.jar
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worffiles.dat
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsInputs.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsInputsDQS.jsp
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actions_view.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/actionsbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/browserstyle.js
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/doc.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/error.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/error_tsk.gif
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/gbar.jsp
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/main.jsp
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rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/operation8.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/operationserror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/resultPrompt.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/resultbar.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/results.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/results_view.html
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/script.js
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/status.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/toperror.jsp
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/worf/webservice.gif
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/dadx.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/db2WebRowSet.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/nst.xsd
rwd/eclipse/plugins/com.ibm.etools.webservice. dadxtools_6.0.1/worfRuntime/worf_v82/runtime/xsd/wsdl.xsd

Wenn Ihre Anwendung eine Kopie der oben aufgeführten Dateien/Module enthält, muss dies wie folgt gekennzeichnet werden:

"Enthält Runtime-Module von IBM Rational Application Developer für Linux und Windows, (c) Copyright IBM Corporation 2000-2005.
Alle Rechte vorbehalten."

WEBSPHERE APPLICATION SERVER
Im Lieferumfang des Programms sind mehrere Kopien von WebSphere Application Server enthalten, einschließlich der Kopien von WebSphere Application Server, die zur "Einheitentestumgebung" des Programms gehören. Sie dürfen jede Komponente dieser Kopien von WebSphere Application Server auf derselben Maschine wie die restlichen Programmteile zur Nutzung für "Einheitentests" durch einen einzigen Entwickler installieren, wobei das Testen darauf beschränkt ist festzustellen, ob der von dem betreffenden Entwickler geschriebene oder erzeugte Code gemäß dem Entwurf funktioniert. Sie sind nicht berechtigt, Kopien der WebSphere Application Server- Komponenten, die auf der Basis des Einheitentest-Berechtigungsnachweises installiert und genutzt werden, für folgende Zwecke einzusetzen: zum Testen von Anwendungen auf Servern, bei denen es sich nicht um die Maschine des Entwicklers handelt; oder zum Simulieren von Produktionsworkloads bzw. zum Testen der Skalierbarkeit von Code, Anwendung oder System. Die WebSphere Application Server-Komponenten dürfen nicht produktiv genutzt werden.

WEBSPHERE PORTAL
Ihre Programmkopie kann Technologie und Komponenten der IBM WebSphere Portal-Produktfamilie enthalten. Ist dies der Fall, kommen die beiden folgenden Absätze zur Anwendung:

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur von dem Programm oder in Verbindung mit diesem zur Installation, Konfiguration und Verwaltung innerhalb der IT- Umgebung eines Kunden genutzt werden. Die Portaltechnologie und die Komponenten dürfen nur für das Programm und nicht für andere Anwendungen als Portalschnittstelle oder Integrationsplattform genutzt werden. Für diesen Zweck wird den Anwendungen eine Schnittstelle zu dem Programm in Form eines Portlets unter Verwendung der IBM WebSphere Portal-Technologie zur Verfügung gestellt. Service und Unterstützung für die Portaltechnologie und die Komponenten werden auf der Basis dieser Programmlizenz nur zur Verfügung gestellt, wenn sie die lizenzierte Nutzung des Programms betreffen.

Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten werden nur auf der Maschine installiert, die von einem einzelnen Entwickler für "Einheitentests" eingesetzt wird, wobei die Tests darauf beschränkt sind, den von dem betreffenden Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu prüfen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Die in dem Programm enthaltene Portaltechnologie und die Komponenten können nicht für produktive Zwecke eingesetzt werden.

DB2-KOMPONENTEN
Das Programm enthält Teile von DB2 UDB. Sie dürfen eine (1) Kopie dieser Komponenten nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms zur Speicherung und Verwaltung von Daten installieren und nutzen, die von dem Programm verwendet und generiert werden, nicht jedoch für andere Datenverwaltungszwecke. Die DB2 UDB- Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des Programms genutzt werden. Beispielsweise können DB2 UDB-Komponenten als Repository für Konfigurationsdaten eingesetzt werden, die von dem Programm generiert werden, aber nicht zur Erstellung oder Erweiterung kundenspezifischer Anwendungen, mit denen Geschäftsdaten gespeichert werden. Sie dürfen die DB2 UDB-Komponenten nur zusammen mit dem Programm und nur auf derselben Workstation installieren und nutzen.

Ihre Nutzung der DB2-Komponenten unterliegt den Bedingungen der mit den Komponenten bereitgestellten Lizenzvereinbarung (mit Ausnahme der Einschränkungen in dieser Lizenz). Die DB2- Komponenten dürfen zu keinem anderen Zweck verwendet werden. Wenden Sie sich bitte an den zuständigen DB2-Reseller, wenn Ihre Anforderungen diese Lizenzvereinbarung überschreiten und Sie eine Vollversion des Programms DB2 UDB benötigen.

J2C-Technologie
Ihre Programmkopie enthält möglicherweise J2C- Connectortechnologie. Ist dies der Fall, kommen die folgenden Informationen zur Anwendung:

IMS:
Das Programm enthält JCA 1.0 und JCA 1.5 IMS- Ressourcenadapter. Diese Ressourcenadapter sind zum Schreiben und Generieren von Code vorgesehen; zum Durchführen von Einheitentests für Code, der mit dem Programm geschrieben und generiert wird, müssen Sie mindestens eine Lizenz für IMS V9 besitzen. Sie sind nicht berechtigt, die mit dem Programm zur Verfügung gestellten Ressourcenadapter für Produktionszwecke einzusetzen. Wenn IMS Connector for Java-Ressourcenadapter für Produktionszwecke genutzt werden sollen, lesen Sie bitte die Informationen auf der IMS Connector for Java-Website unter www.ibm.com/ims.

CICS:
Das Programm enthält außerdem eine Kopie des J2EE Connector CICS ("Connector"), der in den Programmdateien cicseci.rar und cicsepi.rar bereitgestellt wird. Sie dürfen den Connector nur für die interne Bewertung von Einheitentests installieren und nutzen, wobei der Test darauf beschränkt ist, den von einem Entwickler geschriebenen oder erzeugten Code daraufhin zu testen, ob er gemäß dem Entwurf funktioniert. Der Connector (i) darf auf einer anderen Maschine als das Programm installiert werden; (ii) er darf nur zusammen mit dem CICS Transaction Gateway, der zum Lieferumfang des Programms gehört, eingesetzt werden; und (iii) er darf nicht produktiv genutzt werden.

JCA:
Die mit dem Programm gelieferten Java Connector Architecture (JCA)-Ressourcenadapter, die in der Datei 'cicseci.rar' gepackt sind, und die mit dem Programm gelieferten Java- Clientklassen, die in der Datei 'ctgclient.jar' gepackt sind, dürfen von lizenzierten Benutzern des Programms uneingeschränkt innerhalb ihres Unternehmens weitergegeben werden, allerdings nicht für Produktionszwecke. Die lizenzierten Benutzer, die diese Clientklassen weitergeben, übernehmen die Verantwortung für die Unterstützung und Pflege der weitergegebenen Klassen. Das Einverständnis der IBM mit dieser Weitergabe erfolgt auf der Basis, dass die lizenzierten Benutzer des Programms Folgendes sicherstellen:

(i) Die Originalversion der 'JAR'- oder 'RAR'-Datei wird nicht geändert;

(ii) die 'JAR'- oder 'RAR'-Datei wird nur in einer von dem Programm unterstützten Java-Umgebung genutzt; und

(iii) die gesamte Kommunikation findet mit einem CICS Transaction Gateway statt, der sich auf demselben oder einem höheren Releasestand befindet als die Version der Datei 'ctgclient.jar' oder der 'RAR'-Datei.

IBM WebSphere Studio COBOL for Windows:
COBOL Compiler-Komponente: Das Programm enthält Teile von IBM WebSphere Studio COBOL for Windows. Die in dem Programm enthaltenen Compiler-Komponenten dürfen nur von den internen Komponenten des IBM Rational Application Developer und IBM Rational Software Architect zum Importieren von Metadaten für COBOL- Datenstrukturen genutzt werden. Dieser Code darf nicht für Produktionszwecke eingesetzt werden.


D/N: L-TATN-6C4MMY
P/N: L-TATN-6C4MMY