Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen

Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen

Durch Herunterladen, Installation, Kopieren, Zugreifen auf das Programm oder Nutzung des Programms erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Vereinbarung einverstanden. Wenn Sie diese Bedingungen im Auftrag einer anderen Person oder eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person akzeptieren, gewährleisten Sie, dass Sie berechtigt sind, diese Person, dieses Unternehmen oder diese juristische Person zur Einhaltung dieser Bedingungen zu verpflichten. Wenn Sie mit den Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einverstanden sind,

- dürfen Sie das Programm nicht herunterladen, installieren, kopieren, darauf zugreifen oder es benutzen; und

- müssen Sie das Programm unverzüglich an die Stelle zurückgeben, bei der Sie es erworben haben. Wenn Sie das Programm heruntergeladen haben, wenden Sie sich an die Stelle, bei der Sie das Programm erworben haben.

"IBM" steht für International Business Machines Corporation oder eine IBM Tochtergesellschaft.

Die "Lizenzinformation" ist ein Dokument, das programmspezifische Informationen enthält. Die Lizenzinformation des Programms wird in einer Datei im Verzeichnis des Programms zur Verfügung gestellt, sie kann über einen entsprechenden Systembefehl abgerufen werden oder ist dem Programm als Broschüre beigelegt. Sie kann außerdem unter http://www.ibm.com/software/sla/ abgerufen werden.

Das "Programm" umfasst die folgenden Komponenten einschließlich des Originals und aller vollständigen und Teilkopien: 1) maschinenlesbare Instruktionen und Daten, 2) Komponenten, 3) audiovisuelles Material (z. B. Abbildungen, Texte, Aufzeichnungen oder Grafiken), 4) zugehöriges Lizenzmaterial und 5) Lizenznutzungsdokumente oder -schlüssel sowie Dokumentationen.

"Sie" und "Ihr" bezieht sich entweder auf eine Einzelperson oder eine einzelne juristische Person.

Diese Vereinbarung umfasst Teil 1 - Allgemeine Bestimmungen, Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen (sofern vorhanden) sowie Lizenzinformationen und stellt die vollständige Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM zur Nutzung des Programms dar. Sie ersetzt alle zuvor getroffenen mündlichen oder schriftlichen Absprachen zwischen Ihnen und IBM in Bezug auf die Nutzung des Programms. Die Bedingungen von Teil 2 und die Lizenzinformationen können die Bedingungen in Teil 1 ersetzen oder ergänzen.

1. Berechtigung

Lizenz

Das Programm ist Eigentum von IBM oder eines IBM Lieferanten und wird urheberrechtlich geschützt und lizenziert, jedoch nicht verkauft.

IBM erteilt Ihnen eine nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung des Programms, wenn Sie dieses rechtmäßig erworben haben.

Sie dürfen 1) das Programm nur zu internen Bewertungs-, Test- oder Demonstrationszwecken und nur auf Probe ("Try-and- Buy"-Basis) nutzen; und 2) eine angemessene Anzahl Kopien des Programms, einschließlich einer Sicherungskopie, zur Unterstützung dieser Nutzung erstellen und installieren. Die Bedingungen dieser Lizenz gelten für jede Kopie. Sie verpflichten sich, auf jeder Kopie oder Teilkopie des Programms den Copyrightvermerk und alle anderen Eigentumshinweise anzubringen.

Das Programm kann eine Inaktivierungseinheit beinhalten, die eine Nutzung des Programms nach Ablauf des Bewertungszeitraums verhindert. Es ist Ihnen untersagt, die Inaktivierungseinheit oder das Programm in irgendeiner Weise zu manipulieren. Sie sollten entsprechende Vorkehrungsmaßnahmen treffen, um Datenverluste zu vermeiden, wenn das Programm nicht mehr verwendet werden kann.

Sie verpflichten sich, 1) ein Verzeichnis aller Programmkopien anzulegen; und 2) gewährleisten, dass das Programm (unabhängig davon, ob der Zugriff lokal oder von einem fernen System aus erfolgt) nur mit Ihrer Genehmigung und in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung genutzt wird.

Es ist Ihnen untersagt, 1) das Programm abweichend von den Bestimmungen dieser Vereinbarung zu nutzen, zu kopieren, zu ändern oder weiterzugeben; 2) umzuwandeln (reverse assemble, reverse compile), sofern eine solche Umwandlung nicht durch ausdrückliche gesetzliche Regelung unabdingbar vorgesehen ist; oder 3) das Programm in Unterlizenz zu vergeben, zu vermieten oder anderweitig weiterzugeben.

Der Bewertungszeitraum beginnt mit dem Datum, an dem Sie dieser Vereinbarung zustimmen, und endet 1) nach der in der Lizenzinformation angegebenen Laufzeit oder zum angegebenen Ablaufdatum; oder 2) wenn sich das Programm automatisch selbst inaktiviert. Während des Bewertungszeitraums fallen keine Nutzungsgebühren für das Programm an. Sofern in der Lizenzinformation von IBM nicht festgelegt ist, dass Sie das Programm behalten dürfen, müssen Sie das Programm und alle davon erstellten Kopien innerhalb von zehn Tagen nach Ablauf des Bewertungszeitraums vernichten. Falls IBM vorsieht, dass Sie das Programm behalten dürfen, und Sie dieses Angebot annehmen, kommt eine andere Lizenzvereinbarung für das Programm zur Anwendung, die Ihnen in diesem Fall zugestellt wird. Darüber hinaus kann eine Gebühr anfallen.

IBM kann Ihre Lizenz kündigen, wenn Sie die Bedingungen dieser Vereinbarung nicht einhalten. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, alle Kopien des Programms zu vernichten.

2. Gewährleistungsausschluss

Vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, gibt IBM keine ausdrückliche oder implizite Gewährleistung für die Marktfähigkeit, die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit von Rechten Dritter in Bezug auf das Programm oder die technische Unterstützung.

Dieser Gewährleistungsausschluss gilt auch für die IBM Programmlieferanten.

Hersteller, Lieferanten oder Herausgeber von Nicht-IBM Programmen können ihre eigenen Gewährleistungen mitliefern.

IBM bietet keine technische Unterstützung, sofern dies nicht ausdrücklich angegeben ist.

3. Haftungsbegrenzung

Soweit Sie aus Verschulden der IBM oder aus sonstigen Gründen von der IBM Schadensersatz fordern, ist die Haftung der IBM unabhängig von der Rechtsgrundlage, auf der Ihr Schadensersatzanspruch an IBM beruht (einschließlich Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, Fahrlässigkeit, unrichtiger Angaben oder anderer Ansprüche aus dem Vertrag oder auf Grund unerlaubter Handlungen) und außer in Fällen der gesetzlich zwingenden Haftung, begrenzt auf: 1) Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen und 2) bei anderen direkten Schäden bis zu den Gebühren für das Programm, das Grundlage des Rechtsanspruches ist.

Diese Haftungsbegrenzung gilt auch für Programmlieferanten. Dies ist der maximale Betrag, für den IBM und diese gemeinsam haftbar gemacht werden können.

Auf keinen Fall sind IBM oder ihre Programmlieferanten in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde:

1. Verlust oder Beschädigung von Daten;

2. unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden; oder

3. entgangener Gewinn, entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Einige Rechtsordnungen erlauben nicht den Ausschluss oder die Begrenzung von Folgeschäden, so dass obige Einschränkungen und Ausschlüsse möglicherweise nicht anwendbar sind.

4. Allgemeines

1. Keine Bestimmung in dieser Vereinbarung betrifft Verbraucherschutzrechte und sonstige Regeln, die gesetzlich unabdingbar sind.

2. Falls eine der Bedingungen dieser Vereinbarung im Rahmen des geltenden Rechts ungültig oder undurchführbar ist, sind die übrigen Bedingungen dieser Vereinbarung davon nicht betroffen und gelten weiterhin in vollem Umfang.

3. Sie dürfen das Programm nicht exportieren.

4. Sie erklären sich damit einverstanden, dass IBM Ihre persönlichen Daten einschließlich Name, Telefonnummern und E-Mail- Adressen speichert und verwendet. Diese Informationen werden im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung verarbeitet und verwendet und dürfen Vertragsnehmern, Business Partnern und Bevollmächtigten von IBM für die Durchführung der gemeinsamen Geschäftsaktivitäten einschließlich der Kommunikation mit Ihnen (z. B. zur Bestellverarbeitung, zu Werbezwecken oder für Marktuntersuchungen) zur Verfügung gestellt werden.

5. Sowohl Sie als auch IBM verpflichten sich, keine Klage im Rahmen dieser Vereinbarung später als zwei Jahre nach Auftreten des Klagegegenstands einzureichen, soweit keine anders lautenden gesetzlichen Regelungen unabdingbar vorgesehen sind.

6. Weder Sie noch IBM sind für die Nichterfüllung von vertraglichen Verpflichtungen aus Gründen haftbar, die von den Vertragspartnern nicht beeinflusst werden können.

7. Aus dieser Vereinbarung ergibt sich kein Recht auf Klage oder Klagegegenstand für Dritte, und IBM ist nicht haftbar für Ansprüche Dritter gegen Sie, die nicht im zuvor aufgeführten Abschnitt zur Haftungsbegrenzung spezifiziert sind, und für Personenschäden (einschließlich Tod) und Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM nach den gesetzlichen Bestimmungen haftbar ist.

5. Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren

Geltendes Recht

Sowohl Sie als auch IBM sind damit einverstanden, dass die Gesetze des Landes zur Anwendung kommen, in dem Sie die Programmlizenz erworben haben, um die Rechte, Pflichten und Verpflichtungen von Ihnen und IBM, die sich aus dem Inhalt dieser Vereinbarung ergeben oder in irgendeiner Weise damit in Zusammenhang stehen, zu regeln, zu interpretieren und durchzuführen, ungeachtet unterschiedlicher Rechtsgrundlagen.

Die Vertragskonvention der Vereinten Nationen für den internationalen Warenverkauf kommt nicht zur Anwendung.

Rechtsprechung

Alle Rechte, Pflichten und Verpflichtungen unterliegen der Rechtsprechung des Landes, in dem die Programmlizenz erworben wurde.

Teil 2 - Länderspezifische Bedingungen

EUROPA, MITTLERER OSTEN, AFRIKA (EMEA)

Gewährleistungsausschluss (Abschnitt 2): In der Europäischen Gemeinschaft wird am Anfang dieses Abschnitts Folgendes eingefügt:

In der Europäischen Gemeinschaft sind für Konsumenten unter den geltenden nationalen rechtlichen Bestimmungen Rechte für den Verkauf von Konsumgütern definiert. Diese Rechte sind von den Bestimmungen in diesem Abschnitt 3 nicht betroffen.

Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): In Österreich und der Schweiz wird dieser Abschnitt vollständig durch folgende Regelungen ersetzt:

Vorausgesetzt, dass keine anderweitigen verbindlichen Rechtsbestimmungen gelten:

Die Haftung von IBM für Schäden und Verluste, die als Folge der Erfüllung der Bestimmungen dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung verursacht wurden oder die auf einem anderen, mit dieser Vereinbarung in Zusammenhang stehenden Grund beruhen, ist begrenzt auf die Kompensation der Schäden und Verluste, die als unmittelbare und direkte Folge der Nichterfüllung solcher Verpflichtungen (bei Verschulden von IBM) oder Gründe entstanden und belegt sind. Der Höchstbetrag entspricht hierbei den von Ihnen für das Programm bezahlten Gebühren.

Die obige Einschränkung gilt nicht für Personenschäden (einschließlich Tod) und für direkte Schäden an Immobilien und beweglichen Sachen, für die IBM rechtlich haftbar ist.

Auf keinen Fall ist IBM in folgenden Fällen haftbar, auch wenn auf die Möglichkeit solcher Schäden hingewiesen wurde: 1) Verlust oder Beschädigung von Daten; 2) spezielle mittelbare oder Folgeschäden oder andere geschäftliche Folgeschäden; 3) entgangene Gewinne, auch wenn sie als direkte Folge des Ereignisses entstanden sind, das zu den Schäden geführt hat; oder 4) entgangene Geschäftsabschlüsse, Umsätze, Schädigung des guten Namens oder Verlust erwarteter Einsparungen.

Die in dieser Vereinbarung spezifizierten Haftungsbegrenzungen und -ausschlüsse gelten nicht nur für die von IBM durchgeführten Aktivitäten, sondern auch für die Aktivitäten von IBM Lieferanten. Sie legen den Höchstbetrag fest, für den IBM und IBM Lieferanten gemeinsam haftbar sind.

Geltendes Recht, Rechtsprechung und Schiedsspruchverfahren (Abschnitt 5)

Rechtsprechung

Die folgende Ausnahme wird zu diesem Abschnitt hinzugefügt:

In Österreich gilt als Gerichtsstand für alle aus dieser Vereinbarung erwachsenden und mit dieser in Zusammenhang stehenden Streitfälle einschließlich Streitfällen bezüglich ihres Vorhandenseins das zuständige Gericht in Wien, Österreich (Innenstadt).

ÖSTERREICH: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

DEUTSCHLAND: Haftungsbegrenzung (Abschnitt 3): Der folgende Absatz wird diesem Abschnitt hinzugefügt:

Die in diesem Abschnitt genannten Begrenzungen und Ausschlüsse entfallen bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der IBM.

Allgemeines (Abschnitt 4): Die Bestimmungen in Unterziffer 5 werden durch Folgendes ersetzt:

Für alle Ansprüche, die aus dieser Vereinbarung entstehen, gilt eine gesetzliche Begrenzungsfrist von drei Jahren.

SCHWEIZ: Allgemeines (Abschnitt 4): Zu Unterziffer 4 wird Folgendes hinzugefügt:

Im Rahmen dieser Bestimmung umfassen die Kontaktinformationen auch Ihre persönlichen Informationen als juristische Person, z. B. Umsatzdaten und andere Informationen zu Geschäftsaktivitäten.

Z125-5543-03 (01/2003)
LIZENZINFORMATION

Für die Lizenzierung der nachfolgend aufgelisteten Programme gelten zusätzlich zu den Bedingungen in Internationale Nutzungsbedingungen für die Bewertung von Programmen die folgenden Vertragsbedingungen.

Programmname: IBM Rational Developer for System Version 7.5
Programmnummer: 5724-T07

Bewertungszeitraum

Der Bewertungszeitraum beginnt an dem Datum, an dem Sie den Bedingungen dieser Vereinbarung zustimmen, und endet nach 60 Tagen.

Eingeschränkte Nutzungsrechte für andere IBM Programme

Haben Sie dieses Programm als Teil eines anderen IBM Programms ("Hauptprogramm") bezogen und ist dieses Programm dort unter "Andere IBM Programme" aufgelistet, so dient dieses Programm nur zur Unterstützung des Hauptprogramms und Ihre Rechte zur Nutzung des Programms werden durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt. Wenn Sie eine separate Lizenz für dieses Programm erwerben möchten, die nicht durch die Lizenz des Hauptprogramms eingeschränkt wird, wenden Sie sich bitte an Ihren IBM Vertriebsbeauftragten.

Ausgeschlossene Komponenten

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Die Komponenten in der folgenden Liste sind "Ausgeschlossene Komponenten". Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) Die Dritthersteller der ausgeschlossenen Komponenten (auch "Lieferanten" genannt) übernehmen keine Gewährleistung für die bereitgestellten Komponenten, einschließlich der Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Handelsüblichkeit, die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck und die Freiheit der Rechte Dritter;
(b) die Lieferanten haften in keinem Fall für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten; und
(c) IBM und die Lieferanten übernehmen keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich der ausgeschlossenen Komponenten schadlos zu halten.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für die ausgeschlossenen Komponenten in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweise und wichtige Informationen, die IBM Ihnen für die ausgeschlossenen Komponenten zur Verfügung stellen muss (einschließlich Anweisungen zum Erhalt des Quellcodes für bestimmte ausgeschlossene Komponenten), befinden sich in den NOTICES-Dateien, die dem Programm beigepackt sind.

Ihre Nutzung der ausgeschlossenen Komponenten unterliegt den Bedingungen der Vereinbarung und nicht den Bedingungen in den NOTICES-Dateien. Die Bedingungen der Vereinbarung werden nur von IBM und sonst von keiner anderen Partei angeboten. Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können weitere ausgeschlossene Komponenten enthalten, die zusammen mit zugehörigen Hinweisen und Informationen ebenfalls in einer Datei namens NOTICES aufgeführt sind, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist.

Die ausgeschlossenen Komponenten sind:
Apache:
-Lucene 1.4.3
-Xalan V2.5.2
-Apache Ant V1.5.4
-Jakarta ORO V2.0.8
-Apache Woden (level: Milestone 7)
-Apache Commons XMLSchema 1.2
-Apache Xerces-J 2.8
Apache Harmony:
-Annotation (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-Beans (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-jndi (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-lang-management (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-logging (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-security (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-sql (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
-java.util (part of luni) (Subversion: r573440 2007-09-11 (Arena R4745))
Browser Launcher V1.4b1
C/C++ Development Tools (CDT) V3.1
CICS Explorer:
- Commons Collections V2.1.1
- Commons-EL V1.0
- Commons Logging V1.0.4
- Eclipse V3.3.1.1
- ICU4J V3.6.1
- Jasper Compiler V5.1.17
- Java API for JavaServer Pages V2.0.0
- Java Servlet API V2.4.0
- Jetty V5.1.11
- OSGi Materials V4.0.1
- OSGi Materials V4.1.0
- Putty V0.58
Constellation v3.0:
-Batik 1.6.0
-Lucene 2.3.1
-Eclipse Process Framework (Rich Text Client) 1.2.0.4
-JTidy 8.0
-Eclipse TPTP 4.5.1
-Eclipse Platform 3.x derivative classes
-XALAN 2.7
-XML-APIS 1.3
-BCEL 5.0
-RegExp 1.2
-JavaCup v.10k
-XERCES 4.4
-FlexLM 11.5
LPEX V3.4:
-com.ibm.lpex.alef.LpexRevisionPainter.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewer.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextViewerHoverManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexHyperlinkManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationBarHoverManager.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAnnotationRulerColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexLineNumberChangeRulerColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexOverviewRuler.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexSourceViewer.java
-com.ibm.lpex.alef.DefaultEncodingSupport.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.AnnotationColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LineNumberColumn.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractDecoratedTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexAbstractTextEditor.java
-com.ibm.lpex.alef.EditorStatusLine.java
-com.ibm.lpex.alef.LpexStatusTextEditor.java
-package com.ibm.lpex.alef.contentassist
Eclipse Code:
-Eclipse 3.4.0
-Eclipse CDT 5.0
-Eclipse DTP 1.6
-Eclipse EMF 2.4.0
-Eclipse EMF-Model Transaction 1.2.0
-Eclipse GEF 3.4.0
-Eclipse GMF 2.1.0
-Eclipse TPTP 4.5.0
-Eclipse UML2 2.2.0
-Eclipse WTP 3.0
-Eclipse XSD 2.4.0
HSQLDB V1.7.1
IPL Code:
-ICU4C V3.4
-ICU4J V1.2
InfoZip Unzip stub file V5.40 & V5.42
JTOpen V4.4
Quick 1.0.1

Separat lizenzierter Code

Die Bedingungen dieses Abschnitts kommen nicht zur Anwendung, wenn sie im Rahmen der Gesetzgebung, der diese Lizenz unterliegt, als ungültig oder nicht durchsetzbar erachtet werden. Jede Komponente in der folgenden Liste wird als "Separat lizenzierter Code" eingestuft. IBM stellt Ihnen diesen Code unter Lizenz auf der Basis der Bedingungen der geltenden Lizenzvereinbarung(en) der Dritthersteller in den NON_IBM_LICENSE-Dateien zur Verfügung, die dem Programm beigepackt sind. Ungeachtet der Bedingungen in der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM unterliegt Ihre Nutzung des gesamten separat lizenzierten Codes den Bedingungen der Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller, sofern kein anderer Hinweis erfolgt.

Zukünftige Programmupdates oder Fixpacks können zusätzlich weiteren separat lizenzierten Code enthalten, der zusammen mit den zugehörigen Lizenzen ebenfalls in einer NON_IBM_LICENSE-Datei aufgeführt ist, die dem Programmupdate oder Fixpack beigepackt ist. Sie müssen bestätigen, dass Sie die Lizenzvereinbarungen in den NON_IBM_LICENSE-Dateien gelesen und akzeptiert haben. Wenn Sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, dürfen Sie den separat lizenzierten Code nicht nutzen.

Für Programme, die Sie unter den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA) oder den Internationalen Nutzungsbedingungen für Programme ohne Gewährleistung (ILAN) erworben haben, gilt Folgendes: Wenn Sie der Originallizenznehmer des Programms sind und die Lizenzvereinbarungen der Dritthersteller nicht akzeptieren, können Sie in Übereinstimmung mit den Bedingungen im Abschnitt über die "Geld-zurück-Garantie" in der IPLA- oder ILAN- Vereinbarung von IBM und unter Einhaltung des dort angegebenen Zeitrahmens das Programm zurückgeben.

Hinweis: Ungeachtet der Bedingungen in der Lizenzvereinbarung des Drittherstellers, der Vereinbarung oder einer anderen Vereinbarung zwischen Ihnen und IBM gilt Folgendes:
(a) IBM stellt den separat lizenzierten Code ohne jede Gewährleistung zur Verfügung;
(b) IBM übernimmt keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für Rechtsmängel, für die Freiheit der Rechte Dritter, die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck, hinsichtlich des separat lizenzierten Codes;
(c) IBM übernimmt keine Verpflichtung, Sie für irgendwelche Schäden hinsichtlich des separat lizenzierten Codes schadlos zu halten; und
(d) IBM haftet nicht für unmittelbare, mittelbare oder sonstige Folgeschäden (einschließlich, aber nicht begrenzt auf Datenverlust, entgangene Gewinne und entgangene Einsparungen) hinsichtlich des separat lizenzierten Codes.

Ungeachtet der genannten Ausschlüsse unterliegen die Gewährleistung und Haftung von IBM für den separat lizenzierten Code in Deutschland und Österreich ausschließlich den Bedingungen, die in den IBM Lizenzvereinbarungen explizit für Deutschland und Österreich angegeben sind.

Hinweis: IBM stellt möglicherweise nur eingeschränkte Unterstützung für Teile des separat lizenzierten Codes zur Verfügung. Wenn Unterstützung angeboten wird, sind Einzelheiten und eventuell geltende zusätzliche Bedingungen in der Lizenzinformation (LI) zu finden.

Separat lizenzierter Code:
CICS Explorer:
- GNOME Binding
- GTK+ Binding

Spezifizierte Einsatzbedingungen

Die Programmspezifikationen und die Angaben zu den spezifizierten Einsatzbedingungen befinden sich in der mit dem Programm gelieferten Dokumentation (sofern verfügbar), wie z. B. in einer Readme- Datei, oder in anderen, von IBM veröffentlichten Informationen, wie z. B. in einer Vertriebsfreigabe. Sie sind damit einverstanden, dass Dokumentationen dieser Art und andere Programminhalte nur in englischer Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Programmspezifische Bedingungen

Für die Zwecke dieser Lizenzinformation umfasst das oben unter "Programmname" angegebene "Programm" die Komponenten auf der Rational Developer for System z CD-ROM (oder die Komponenten des elektronischen Downloads). Ausgenommen sind die Komponenten von Drittherstellern, die wie oben unter "SEPARAT LIZENZIERTER CODE" angegeben auf der Basis separater Bedingungen bereitgestellt werden. Diese Lizenzinformation übernimmt durch Bezugnahme die Vertragsbedingungen der geltenden IBM Internationalen Nutzungsbedingungen für Programmpakete (IPLA).

QUELLCODE: Einige Komponenten des Programms werden möglicherweise im Quellcodeformat zur Verfügung gestellt. Ungeachtet gegenteiliger Regelungen in dieser Vereinbarung werden Programmservices nur für die unveränderten Binärcodeversionen dieser im Programmpaket enthaltenen Komponenten zur Verfügung gestellt, und nicht für den Quellcode dieser Komponenten oder für von Ihnen erstellte Bearbeitungen dieser Komponenten. Für jeden Benutzer mit lokalem oder Fernzugriff auf das Programm oder einen beliebigen Teil des Programms ist eine separate Berechtigung erforderlich. Die komplette Gruppe der Komponenten und Features dieses Programms darf ausschließlich für die Entwicklung von Anwendungen genutzt werden, die dieses Programm verwenden. Teile des Programms können unter S/390- oder z/OS-Betriebssystemen zur Verwendung mit Anwendungen installiert werden, die (i) mit dem Programm entwickelt wurden und (ii) unter S/390- und z/OS-Betriebssystemen ausgeführt werden.

KOMPONENTEN MIT MEHREREN VERSIONEN: Auf den Datenträgern der anderen IBM Programme können sich mehrere Programmversionen befinden, wie beispielsweise Versionen, die für verschiedene Betriebssysteme konzipiert oder in verschiedene Sprachen übersetzt sind. Jeder Berechtigungsnachweis für das Programm berechtigt Sie zur Nutzung einer einzigen Version der anderen IBM Programme. Sie sind nicht berechtigt, mehrere Versionen derselben Komponente eines der anderen IBM Programme auf der Basis desselben Berechtigungsnachweises einzusetzen, selbst wenn sich mehrere Versionen dieser Komponente auf dem Datenträger für die anderen Programme befinden.

IBM gewährt Ihnen das Recht, die UML-Elemente dieses Programms in COBOL-Komponenten zu ändern. Die Änderungen werden von IBM nicht unterstützt; ferner sind Sie nicht berechtigt, diese Änderungen weiterzugeben.

KOMPONENTE BMS PARSER

Sie dürfen die Komponente BMS Parser nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen. Diese Komponente darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

CICS Explorer

IBM 32-bit Runtime Environment for Windows, Java2 Technology Edition, Version 5.0

Das Programm enthält eine Kopie der IBM 32-bit Runtime Environment for Windows, Java2 Technology Edition, Version 5.0 ("JRE"), die als eines der "anderen IBM Programme" angegeben ist.

Bitte beachten Sie, dass die JRE abweichend von den Bedingungen unter "Andere IBM Programme" möglicherweise nicht separat bei IBM erhältlich ist.

KOMPONENTE IBM LPEX

IBM hat bestimmte Bearbeitungen am Eclipse-Code für die LPEX-Komponente vorgenommen, die als "Eclipse Platform Classes" bezeichnet werden. Die Eclipse Platform Classes wurden nicht als Beitrag an die Eclipse Foundation zurückgeleitet, da sie eine spezielle Entwicklung für dieses Programm und seine LPEX-Komponente darstellen. Der Quellcode für die Eclipse Platform Classes kann bei IBM über eine E-Mail an die folgende Adresse angefordert werden: mcgrawk@us.ibm.com

KOMPONENTE IBM SWT HOST ACCESS BEANS

Sie dürfen die Komponente IBM SWT Host Access Beans nur in Verbindung mit Ihrer lizenzierten Nutzung des Programms installieren und nutzen. Diese Komponente darf zu keinem anderen Zweck verwendet werden.

MUSTERSAMMLUNG

Das Programm kann Musterquellcode oder Musterprogramme enthalten, die Programmiertechniken veranschaulichen. Diese Muster befinden sich in der Mustersammlung. Sie dürfen diese Muster oder Bearbeitungen der Muster in jeder beliebigen Form intern als Teil Ihrer Anwendung oder im Rahmen der Referenzliteratur kopieren, ändern und weitergeben. Diese Muster wurden nicht unter allen erdenkbaren Bedingungen getestet und werden von IBM ohne eine Verpflichtung zur Unterstützung bereitgestellt. IBM stellt die Muster ohne Wartung (auf "as- is"-Basis) und vorbehaltlich einer gesetzlichen Gewährleistung, die nicht ausgeschlossen werden kann, zur Verfügung. IBM übernimmt im Hinblick auf die Muster oder die technische Unterstützung (sofern vorgesehen) keine Gewährleistung, einschließlich einer Gewährleistung für die Handelsüblichkeit und die Verwendungsfähigkeit für einen bestimmten Zweck oder die Freiheit der Rechte Dritter. Sie verpflichten sich, IBM oder Dritthersteller, die IBM Produkte anbieten ("Dritthersteller"), von allen Ansprüchen von Dritten und gegen Dritte, die aufgrund der Nutzung, Änderung oder Weitergabe dieser Muster mit Ihren Anwendungen geltend gemacht werden, freizustellen. Sie dürfen nicht denselben Pfadnamen wie für die Originaldateien/-module verwenden. Sie dürfen die Copyrightvermerke in den Mustern weder ändern noch löschen.

AKTUALISIERUNG ALLGEMEINER KOMPONENTEN

Bestimmte Teile dieses Programms wurden von IBM intern als allgemeine Komponenten gekennzeichnet, die von mehreren IBM Programmen gemeinsam nutzbar sind. Sie bestätigen hiermit, dass die Installation dieses Programms, zukünftiger Programmupdates oder anderer IBM Programme, die die allgemeinen Komponenten nutzen, unter Umständen dazu führt, dass die allgemeinen Komponenten in mehreren IBM Programmen aktualisiert werden.



D/N: L-KMCW-7KMSJQ
P/N: L-KMCW-7KMSJQ