IBM® Enterprise Records unterstützt mindestens einen Aktenplan pro Aktenplan-Objektspeicher. Allein der Records Manager oder ein Schriftgutadministrator kann einen Aktenplan hinzufügen.
Vorgehensweise
So fügen Sie einen Aktenplan hinzu:
- Wählen Sie die Registerkarte Konfigurieren aus.
- Klicken Sie auf Aktenpläne
.
- Klicken Sie auf Aktenplan hinzufügen und führen Sie die folgenden Schritte aus:
- Überprüfen Sie die Eigenschaften. Ein roter Stern bedeutet, dass Sie für die Eigenschaft einen Wert festlegen müssen.
- Geben Sie die Eigenschaftswerte ein oder ändern Sie sie. Manche Eigenschaften können direkt auf der Seite bearbeitet werden, bei anderen müssen Sie zunächst auf den Namen klicken und können die Werte erst dann ändern. Weitere Informationen zu Eigenschaften finden Sie in der Eigenschaftsreferenz.
- Klicken Sie auf Weiter, um fortzufahren.
Ergebnisse
Berechtigungen festlegen
Sicherheitseinstellungen legen fest, welche Gruppen und Benutzer auf den Aktenplan zugreifen können und welche Berechtigungen jeder Gruppe und jedem Benutzer erteilt werden. So legen Sie die Zugriffsberechtigungen fest:
- Überprüfen Sie die Zugriffsberechtigungseinstellungen.
- Klicken Sie auf den Benutzer- oder Gruppennamen in der Spalte Titel, wenn Sie die Zugriffsrechte für einen bestimmten aufgelisteten Benutzer oder eine bestimmte aufgelistete Gruppe ändern möchten. Die Seite Berechtigungseinstellungen wird angezeigt, auf der Sie die Berechtigungen für verschiedene Benutzer und Gruppen festlegen können.
- Zum Hinzufügen neuer Benutzer oder Gruppen klicken Sie auf Neue hinzufügen.
Zum Entfernen von Benutzern oder Gruppen aus der Liste wählen Sie die Option Entfernen aus.
- Zum Speichern von Änderungen an den Sicherheitseinstellungen und zum Fertigstellen des Aktenplans klicken Sie auf Fertig stellen.
- Klicken Sie auf OK, um die Nachricht über das Hinzufügen des Aktenplans zu bestätigen und den Assistenten zu beenden.
Achtung: Die hier festgelegten Berechtigungseinstellungen können unter Umständen durch die für die Entität festgelegten Berechtigungskennzeichnungen außer Kraft gesetzt werden.