(1) Eine vom Betriebssystem oder einem separat bestellbaren Lizenzprogramm bereitgestellte Funktionsschnittstelle. Eine API ermöglicht einem in einer höheren Programmiersprache geschriebenen Anwendungsprogramm die Verwendung spezifischer Daten oder Funktionen des Betriebssystems bzw. des Lizenzprogramms.
(2) In DB2 eine Funktion innerhalb der Schnittstelle, z. B. die API zum Abrufen von Fehlernachrichten.